
Häufig gestellte Fragen zur Zahnzusatzversicherung (FAQ’s)
Verständlich und mit Sicherheit immer eine Antwort parat.
Fragen und Antworten, verständlich versichert!
Sorgfältige Beratung bis ins letzte Detail, genau darum geht es für uns bei jedem Ihrer Anliegen. Was das heißt? Unliebsame Überraschungen haben ein Ende, Fakten auf den Punkt gebracht gehören zu unserem Einmaleins und sämtliche Leistungen werden transparent kommuniziert. So hat Kleingedrucktes erst gar keine Chance. Freuen Sie sich daher stets auf unseren serviceorientierten und persönlichen Umgang mit Ihnen.
Und damit Versprechen nicht nur Hypothesen sind, haben wir hier für Sie die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Welt der Versicherungen zusammengefasst.
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Die Zahnzusatzversicherung können Sie auch dann abschließen, wenn Sie ein Implantat haben. Bei den meisten Zahnversicherungen lautet dabei die Faustregel: Steht bei Versicherungsabschluss fest, dass Sie Zahnersatz brauchen, kommt der Versicherer für diese Kosten nicht auf. Nur sehr wenige Anbieter leisten in diesen Fällen trotzdem.
Sind in Ihrem Gebiss bereits Implantate eingesetzt, sollten diese keinen Grund darstellen, warum Sie die Zahnzusatzversicherung nicht als Kund:in haben sollte. Im Zweifel können Sie im Rahmen einer unverbindlichen Beratung genau auf diese und andere Fragen rund um die Leistungen der Versicherung Antworten finden. Gehen Sie so sicher, einen für Sie optimalen Schutz zu finden.
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In der Regel gilt: Hat der Zahnarzt oder die Zahnärztin bereits eine Diagnose gestellt oder Behandlungsbedarf geäußert, ist der Abschluss der Zahnzusatzversicherung für Kinder zwar noch möglich. Sie übernimmt aber keine Kosten, die im Zuge der Diagnose auf Eltern zukommen. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig um die Zahnversicherung des Nachwuchses zu kümmern.
Aber: Ausnahmen bestätigen die Regel. Denn mit der Ergo gibt es einen Anbieter, der damit wirbt, auch dann zu leisten, wenn es zu spät ist. Der Versicherer deckt somit begonnene kieferorthopädische Behandlungen ab: Er zahlt 50 Prozent der privaten Mehrkosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse oder 250 Euro im Jahr, wenn die Kasse gar nicht leistet. Der Vertrag muss mindestens für zwei Jahre abgeschlossen werden.
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Ob wegen einer Lappalie oder akuten Zahnschmerzen – Müssen Ihre Zähne behandelt werden, erhalten Sie in jedem Fall eine Rechnung von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin. Darauf finden Sie die Summe, die Sie nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse noch zu zahlen haben.
Das bedeutet, Sie müssen diesen Betrag zunächst selbst übernehmen. Im Anschluss reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ein und holen sich Ihr Geld zurück – je nachdem, welche Leistungen Sie mit dem Versicherer vereinbart haben.
Beachten Sie: Ist absehbar, dass die Behandlung sehr teuer wird – konkret 1.000 Euro und mehr –, bestehen die meisten Anbieter auf die Vorlage des Heil- und Kostenplans. Erst wenn dieser genehmigt ist, können Sie sichergehen, dass die Kosten übernommen werden.
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Ihr Gebiss können Sie trotz fehlender Zähne über Ihre Zahnzusatzversicherung in der Regel problemlos versichern. Je nach Anbieter werden dafür Beitragszuschläge fällig oder es gelten Leistungsgrenzen. So übernimmt der Versicherer in den ersten Jahren deutlich weniger von Ihrer Zahnarztrechnung als bei Personen ohne fehlende Zähne. Entsprechend lautet unser Tipp, dass Sie mehrere Anbieter bei Ihrer Wahl berücksichtigen und vergleichen, wie viel der Schutz dort kostet und welche Zahnstaffel gilt. Gerne helfen wir Ihnen dabei!
Hat Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt vor Versicherungsabschluss bereits empfohlen, die Zahnlücke zu schließen, kommt die Zahnzusatzversicherung für diese Behandlung nicht auf.
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Mal ehrlich: Oft ist es doch so, dass man sich erst dann Gedanken um eine Versicherung macht, wenn man sie braucht. Dann ist es in der Regel zu spät, denn der Versicherungsschutz dient der Vorsorge.
Auch bei den meisten Zahnzusatzversicherungen gilt daher: Sind Sie bereits in Behandlung, zahlt Ihre neu abgeschlossene Zahnzusatzversicherung dafür nicht, selbst wenn Sie einen Tarif ohne Wartezeit gewählt haben. Es gibt allerdings sehr wenige Anbieter, die Ihnen einen Sofortschutz bieten und auch dann leisten, wenn Sie bereits behandelt werden.
Solche Angebote sollten Sie jedoch genau prüfen, denn sie sehen einerseits nur die Verdopplung des Zuschusses Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und andererseits eine Mindestvertragslaufzeit vor. Fällt Ihre Zahnarztrechnung nicht so hoch aus, ist es wahrscheinlich günstiger, diese selbst zu zahlen und sich für eine leistungsstärkere Zahnzusatzversicherung für Ihre nächste Behandlung zu entscheiden.
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Bei der Zahnzusatzversicherung liegt die Wartezeit je nach Behandlung bei drei oder acht Monaten. Ein Vierteljahr Zeit nach Versicherungsabschluss müssen Sie bei Zahnbehandlungen und der Prophylaxe einplanen. Manche Anbieter verzichten in diesen Bereichen mittlerweile auch auf eine Wartezeit.
Etwas länger dauert es, wenn bei Ihnen Zahnersatz notwendig wird oder Sie einen Tarif haben, der kieferorthopädische Eingriffe übernimmt. Dann müssen mindestens acht Monate nach dem Abschluss vergangen sein, ehe Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin entsprechenden Behandlungsbedarf äußert. Kommt es früher dazu, unterstützt Sie Ihre Versicherung leider nicht bei den Kosten.
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Die gute Nachricht ist: Sie können fehlende Zähne mitversichern, wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Je weniger Lücken es sind, desto einfacher finden Sie einen Versicherer.
Nun die schlechte Nachricht: Sind Ihre fehlenden Zähne mitversichert, geht der Anbieter davon aus, dass Sie die Zahnlücke früher oder später schließen wollen – und er dafür leistet. Entsprechend müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Zahnzusatzversicherung teurer ist oder der Versicherer eine veränderte Zahnstaffel nutzt.
Über diese Staffel regulieren die Zahnzusatzversicherungen, wie viel sie in den ersten Jahren nach Versicherungsabschluss maximal zahlen. Diese Leistungsgrenzen liegen bei Tarifen, über die fehlende Zähne abgedeckt sind, deutlich niedriger als bei anderen Angeboten. Unsere Empfehlung lautet daher, mehrere Versicherer zu berücksichtigen und diese zu vergleichen.
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Ob Ihre Zahnzusatzversicherung auch für prophylaktische Behandlungen aufkommt, hängt ganz vom Tarif ab, den Sie wählen. Es gibt Angebote, die sich ganz auf einen umfangreichen Versicherungsschutz bei Zahnersatz konzentrieren und daher keine Kostenerstattung bei der Prophylaxe vorsehen.
Andere Zahnzusatzversicherungen bieten dagegen einen ausgewogenen Mix aus Zahnersatz- sowie Zahnbehandlungsleistungen und prophylaktischen Behandlungen. Dann werden auch die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung und Fissurenversiegelung wie vertraglich vereinbart übernommen.
Nehmen Sie regelmäßig die professionelle Zahnreinigung in Anspruch, lohnt es sich für Sie zu prüfen, ob sich eine Zahnzusatzversicherung auszahlt, die für prophylaktische Behandlungen leistet. Rechnen Sie einfach aus, wie viel Sie in den nächsten Jahren für den Versicherungsschutz zahlen und wie viel die Zahnreinigung kosten würde.
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Es wird Sie kaum überraschen, wenn die Antwort auf diese Frage lautet: Je früher, desto besser. Aber wie früh genau ist es sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie für Kinder abzuschließen? Ratsam ist es, wenn Sie sich bereits mit der Versicherung beschäftigen, wenn Ihr Kind noch im Kleinkindalter ist.
Denn im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Kind steht ab der U7a eine zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung auf dem Plan. Diese ist für den 34. bis 36. Lebensmonat angesetzt, also spätestens kurz vor dem dritten Geburtstag Ihres Nachwuchses. Stellt der Arzt oder die Ärztin bereits dann Behandlungsbedarf fest, nützt Ihnen eine Zahnzusatzversicherung nur wenig. Denn sie zahlt nur für kieferorthopädische Behandlungen, die bei Versicherungsabschluss noch nicht absehbar gewesen sind.
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Bei der Zahnzusatzversicherung haben Sie mehrere hundert Tarife zur Auswahl. Viele von ihnen übernehmen auch die Kosten für Implantate. Und das ist ein Riesenplus. Denn die gesetzlichen Krankenkassen sehen die Behandlung mit Implantaten in der Regelversorgung nicht vor. Das bedeutet: Egal wie Ihr Befund aussieht – in der von den Kassen bezahlten Behandlung kommt kein Implantat zum Einsatz. Wollen Sie ein Implantat, müssen Sie dies komplett selbst zahlen.
Bei Zahnzusatzversicherungen, die die Kosten für Implantate übernehmen, sollten Sie auf die Zahnstaffel achten. Diese gibt an, wie viel der Versicherer in den ersten Jahren maximal erstattet. Angesichts der hohen Kosten für den Zahnersatz ist es wichtig, hier auf einen Anbieter zu vertrauen, dessen Leistungsgrenzen hoch angesetzt sind.
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Legt Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin Hand an, wird zwischen Zahnbehandlungen und Zahnersatz unterschieden. Zu den Zahnbehandlungen zählen Prophylaxe, zahnästhetische Behandlungen wie Bleaching, Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen. Nicht jede Zahnzusatzversicherung übernimmt hierfür die Kosten. Sie sollten daher genau auf die Leistungen Ihrer Zahnversicherung achten.
Doch Achtung: Der Beitrag kann durch die Zusatzleistungen steigen. Ist Ihnen nur die Kostenerstattung bei Zahnersatz wichtig, sparen Sie sich lieber ein paar Euro und wählen einen Anbieter, der Zahnbehandlungen ausschließt.
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Für die Antwort müssen wir unterscheiden, ob es sich um eine kleinere oder größere Behandlung dreht.
Niedrige Rechnung: Haben Sie eine Zahnarztbehandlung hinter sich gebracht und die Rechnung von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin bekommen, müssen Sie diese erst einmal begleichen. Im Anschluss reichen Sie den Rechnungsbeleg im Original bei Ihrem Versicherer ein. Bei einigen Anbietern ist dies mittlerweile problemlos digital per App mit dem Smartphone möglich.
Hohe Rechnung: Je nach Vertrag kann es vorkommen, dass der Versicherer ab einer bestimmten Summe zunächst den Heil- und Kostenplan prüfen möchte, den Sie vom Zahnarzt oder von der Zahnärztin bekommen. Im Rahmen der Prüfung teilt Ihnen die Versicherung mit, ob und in welchem Umfang sie leistet.
Unser Tipp: Selbst wenn die Prüfung nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich bei größeren Eingriffen im Vorfeld mit der Zahnzusatzversicherung zu klären, ob die Kosten übernommen werden. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen.
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