Dieses ist eine Hilfe- Seite mit Detailinformationen, die Sie für die Dateneingabe beim
Hausratversicherungs- Vergleich benötigen können. Zum Versicherungsvergleich gelangen Sie
hier.
Geben Sie hier bitte an, ob die Außenwände Ihres Hauses/ Ihrer Wohnung massiv sind. Die meisten Hausrat-Tarife gelten für Häuser mit massiven Außenwänden. Bei uns können Sie jedoch auch Fertighäuser und Holzfachwerkhäuser versichern.
Fertighäuser mit feuerhemmenden Außenwänden (z.B. Putz, Klinkersteine, Gipsplatten oder ähnliches) werden in der Regel genauso günstig, wie massive Häuser eingestuft. Unser Vergleich berücksichtigt automatisch die richtigen Tarife.
Eine Hausratversicherung für (Fertig-) Häuser ohne feuerhemmende Außenwände kostet in der Regel mehr, kann aber über den Vergleichsrechner ebenfalls beantragt werden.
Ist die Dachung weich (zum Beispiel vollständige oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh oder ähnlichem) bieten die meisten Versicherer gar keinen Versicherungsschutz an. Eine Berechnung über unsere Webseite ist daher leider nicht möglich.
Wenn es sich um eine Wochenend- oder Ferienwohnung handelt, also nicht um Ihren Hauptwohnsitz, ist eine Berechnung über diese Webseite zurzeit nicht möglich. Das gilt auch, wenn die Wohnung länger als 60 Tage nicht bewohnt ist (z.B. lange Auslandsreise).
Feuergefährliche Betriebe
Befinden sich innerhalb des Versicherungsgebäudes oder innerhalb von zehn Metern Entfernung besonders feuergefährliche Betriebe (z.B. Bars, Diskotheken, Mühlen, Lackierereien, Chemikalienverarbeitung, Polstereien, Landwirtschaft), bieten die Versicherungen in der Regel keinen Schutz an. Eine Berechnung über unseren Vergleich ist daher leider nicht möglich.
Zur Wohnfläche zählen die Gesamtgrundflächen aller zu Wohnzwecken genutzten Räume. Die Grundfläche eines Raumes bemisst sich nach dem Innenmaß (ohne Wände). Dachschrägen werden nicht angerechnet. Hinzugerechnet werden auch Nebengebäude, gewerblich genutzte Räume, Wintergärten, Flure und Dielen.
Nicht zur Wohnfläche zählen hingegen: Treppen, Balkone, Terrassen und Loggien, sowie Keller-, Speicher- und Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebaut sind.
Einschluss Fahrraddiebstahl
Wenn Fahrräder aus abgeschlossenen Räumen (z.B. Keller oder Garage) nach einem Einbruch entwendet werden, ist dies bereits in der Hausratgrunddeckung versichert.
Wenn Fahrräder (auch wenn sie gegen Diebstahl gesichert sind) aus einem Gemeinschaftskeller oder außerhalb verschlossener Räume gestohlen werden, muss dieses Risiko extra beantragt werden.
Der direkte Blitzschlag ist in der Hausratgrunddeckung bereits enthalten. Die häufiger auftretenden Überspannungsschäden, die entstehen, wenn der Blitz in der Nähe eingeschlagen hat, müssen extra eingeschlossen werden.
Einschluss Glasbruchversicherung
Wenn die Verglasung Ihres Mobiliars (Vitrinenglas, Glastische, Ceranfeld) aufgrund der Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruch beschädigt werden, ist das über die normale Hausratversicherung bereits mitversichert.
Sollte die Verglasung jedoch aus anderen Gründen zerbrechen, kommt für den Schaden nur eine zusätzlich vereinbarte Glasversicherung auf. Diese leistet auch Ersatz, wenn Sie versehentlich einen Schaden an der Verglasung Ihrer Mietwohnung (z.B. Fensterscheiben, Glaseinsätze in Zimmertüren) verursacht haben.