Vater wirft Sohn in die Luft

Wohngebäudeversicherung im Vergleich Die Versicherung, die für jede:n Hausbesitzer:in Pflicht sein sollte

  • Grundschutz um Extras erweitern
  • Große Unterschiede bei den Kosten beachten
  • Top-Tarife schnell finden
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Andreas Müller - Ihr Berater für Versicherungen und Leben bei Comfortplan.de

Andreas Müller

Versicherungsexperte

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Feuer, Wasser, Sturm, Wind und Wetter: Machen Sie Ihre Immobilie schadenssicher

Brände sind zwar nicht die häufigste Ursache für Schäden am Wohnhaus. Mit einem Durchschnittsschaden von mehr als 6.000 Euro richten sie aber den größten Verlust an.

Stellen Sie sich vor, Ihr Zuhause wird durch einen Brand zerstört. Nicht nur Ihr Mobiliar geht dann in Flammen auf, sondern auch viele Erinnerungen. Und auch Ihre Altersvorsorge ist dahin, denn mit dem eigenen Haus wollten Sie sich die Miete im Alter eigentlich sparen.

Eine Wohngebäudeversicherung bringt zwar Ihr Zuhause nicht zurück. Aber sie fängt den finanziellen Verlust ab. Diese Police kommt für Brandschäden am Wohnhaus auf. Aber auch Schäden durch Wasser, Sturm, Hagel oder Naturgewalten sichern Sie damit ab.

Lust auf ein Gespräch - Unser Berater Andreas Müller wartet auf Sie und Ihre Versicherungsfragen
Andreas Müller
Versicherungsexperte für Wohngebäudeversicherungen

„Wenn Sie Hausbesitzer:in sind, ist eine Wohngebäudeversicherung eine der besten Investitionen. Denn kaum ein Mensch kann die Kosten aufbringen und Gebäudeschäden aus eigener Tasche bezahlen – vor allem nicht, wenn es zu einem Totalschaden kommt, zum Beispiel durch einen Brand. Aber Augen auf bei der Tarifwahl: es gibt riesige Unterschiede.“

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Wer braucht eine Wohngebäude­versicherung?

Die Wohngebäudeversicherung ist wichtig für Sie, wenn Sie …

Durch diesen Fokus auf das Haus kennen Sie die Versicherung vielleicht auch unter dem einfachen Namen „Hausversicherung“.

Andreas Müller
Versicherungsexperte für Wohngebäudeversicherungen
So viel Zuversicht wartet auf Sie, bei Ihrer Erstberatung mit unserem Versicherungsexperten Andreas Müller.

„Eine Gebäudeversicherung sorgt dafür, dass Sie sich bei einem Gebäudeschaden an Ihrem Wohnhaus trotzdem finanziell sorgenfrei fühlen, – zumindest in einem leistungsstarken Tarif. In diesem ist nicht nur das Hauptgebäude versichert mit allem, was eingebaut ist, zum Beispiel Heizung, Einbauküche oder Badausstattung. Auch den Keller und die Nebengebäude auf dem Grundstück – also Geräteschuppen, Gartenhaus, Garage und Co. – können Sie gegen viele Schäden absichern.“

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Andreas Müller
Versicherungsexperte für Wohngebäudeversicherungen

Was ist mit der Wohngebäude­versicherung geschützt?

Vereinfacht gesagt: Mit der Wohngebäudeversicherung sichern Sie Ihr Haus mit allen Einbauten und Nebengebäude auf dem Grundstück ab.

Sicher fragen Sie sich jetzt: Gegen was genau? Welche Schäden sichert die Gebäudeversicherung ab?

Zum Grundschutz gehört die Absicherung des Hauses gegen Schäden durch

  • Feuer,
  • Leitungswasser,
  • Sturm oder
  • Hagel.

Die Versicherung zahlt Ihnen die Kosten für Reparaturen oder gegebenenfalls auch für den Wiederaufbau des Hauses, etwa wenn ein Brand in Ihren vier Wänden gewütet hat.

Das ist noch nicht alles. Der Versicherungsschutz bei Feuer deckt auch Schäden am Wohngebäude ab, die durch Überspannung, Blitzschlag, Explosion, Ruß und durch Löscharbeiten entstanden sind. Das kann für Sie wichtig werden, wenn sich beispielsweise eine Gasleitung der Heizung plötzlich mit einem lauten Knall verabschiedet.

„Bei Überspannungsschäden an Ihrer Einrichtung, also bei Elektrogeräten, Möbeln und anderen kleinen Gegenständen, kommt die Wohngebäudeversicherung nicht auf. Das ist Sache der Hausratversicherung. Die beiden Versicherungen werden oft verwechselt. Denn die Leistungen ähneln sich.“

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Andreas Müller Versicherungsexperte für Wohngebäudeversicherungen

Erweiterter Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung

Sie wollen noch mehr Absicherung? Kein Problem. Denn den Standardschutz der Wohngebäudeversicherung können Sie bei allen Versicherern mit weiteren Leistungen aufstocken. Je nachdem, was Sie brauchen, sind das folgende Optionen:

  • Schäden durch Wasser, das aus einem Wasserbett oder Aquarium ausgelaufen ist

  • Einbruchschäden am Gebäude

  • Graffiti, Vandalismus

  • Glasbruchschäden

  • Schäden an Ableitungsrohren auf dem Grundstück

  • Schäden an der Solar- und Photovoltaikanlage

Was für die Einrichtungsgegenstände (den Hausrat) gesagt wurde, gilt auch für Einbruch. Diese Fälle sind eigentlich Sache der Hausratversicherung. Nur wenn auch das Wohngebäude stark gelitten hat, übernimmt auch die Wohngebäudeversicherung die Kostenerstattung.

Zu der Absicherung von Schadensfällen durch Leitungswasser gehören übrigens auch Schäden, die entstehen, wenn ein Wasserrohr platzt, zum Beispiel wegen plötzlich einsetzendem Frost. Außerdem sind Beschädigungen durch Wasserleitungen versichert, die zur Heizungsanlage oder Klima- und Wärmepumpen gehören.

Welche Kosten zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Neben den abgesicherten Schadensarten ist es für Sie als Versicherungsnehmer:in bestimmt interessant, welche Kosten die Wohngebäudeversicherung im Detail zahlt.
Ein guter Gebäudeversicherer erstattet Ihnen im Schadensfall diese Ausgaben:

  • Aufräum- und Abbruchkosten

  • Reparaturkosten (zum Beispiel für Dach, Wände, Böden)

  • Transport- und Lagerkosten

  • Hotelkosten (falls Ihr Haus unbewohnbar geworden ist)

  • Kosten für Trocknung

  • Dekontamination von Erdoberflächen

  • Beseitigung von umgestürzten Bäumen vom Grundstück

  • Wiederaufbaukosten

  • Kosten für Sachverständige und Gutachter

Welche Leistungen die Gebäudeversicherung genau umfasst, ist natürlich von Anbieter zu Anbieter und von Tarif zu Tarif unterschiedlich.

Unser Tipp:

Stellen Sie mit dem Vergleichsrechner mehrere Tarife zur Gebäudeversicherung unverbindlich gegenüber und finden Sie so die Versicherung mit dem besten Mix aus Preis und Leistung.

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Was Sie zusätzlich versichern sollten: Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung

Was bisher noch nicht vorkam in der Liste der Schadensabsicherungen sind Naturkatastrophen. Überschwemmungen oder Starkregen kommen auch in unseren Breiten leider immer häufiger vor. Diesen Schutz gegen Elementarschäden müssen Sie extra mit dem Versicherer vereinbaren. Folgende Schadensursachen sind darin eingeschlossen:

  • Überschwemmungen und Rückstau
  • Erdbeben und Erdsenkungen
  • Starkregen
  • Schneedruck und Lawinen

Das ist für Sie vor allem dann wichtig, wenn sich Ihre Immobilie in einem Gebiet befindet, in dem derartige Naturgewalten nicht selten sind.

Aber Augen auf und aufgepasst: In Gebieten, die als besonders risikogefährdet gelten, kann die Versicherung sehr teuer werden. Manche Versicherer bietet möglicherweise gar keine Absicherung an, wenn ihnen das Risiko für einen Schadensfall zu hoch ist.

Was gehört nicht zum Versicherungsschutz?

Ein wichtiger Punkt bei der Suche nach der richtigen Versicherung sind die Dinge, die aus dem Schutz ausgeschlossen sind. Haben Sie schon diese Erfahrung gemacht, dass Sie der Versicherung einen Schaden gemeldet haben und diese lehnt die erhoffte Hilfe ab? Grund: Diese Ursache steht nicht im Vertrag.

Daher ist es besser, vor der verbindlichen Vertragsunterzeichnung zweimal hinzuschauen und nachzufragen, was abgesichert ist und was nicht. Dann wissen Sie, was Sie einkaufen und sind am Ende nicht enttäuscht.

Was ist versichert?Was ist nicht versichert?
Im Grundschutz Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Blitzschlag, Sturm und HagelKriegsschäden
Im erweiterten Schutz Einbruchschäden, Schäden durch austretendes Wasser, Glasbruch, Schäden an der Solaranlage und AbleitungsrohrenSchäden, die Sie selbst absichtlich herbeigeführt haben
Elementarschaden­versicherung: Naturgefahren wie Überschwemmungen, Schnee und ErdbebenSchäden durch Kernenergie
Schäden am Hausrat
Schäden durch leichten Sturm (unter Windstärke 8)

Beachten Sie: Einige Versicherer schließen Schäden aus, die aufgrund Ihrer Unachtsamkeit entstanden sind. Die Anbieter bezeichnen dies als grobe Fahrlässigkeit. Dies ist etwa der Fall, wenn Schäden durch Regen, Schnee oder Hagel entstehen, weil Sie das Fenster nicht geschlossen haben.

Auch eine brennende Kerze, die Sie nur mal kurz unbeaufsichtigt lassen, könnte eine Brandursache sein.

Wenn Sie keinen Schutz bei grob fahrlässigen Schäden ankreuzen, springt die Versicherung in diesen Fällen nicht ein und Sie bleiben auf der Schadenssumme sitzen.

Andreas Müller
Versicherungsexperte für Wohngebäudeversicherungen

„Ältere Verträge enthalten oft keinen Schutz bei Schäden am Wohngebäude durch grobe Fahrlässigkeit oder auch keinen Schutz vor Elementargefahren. Prüfen Sie Ihren Vertrag nach den Bedingungen. Und fragen Sie Ihren Versicherer, ob Sie diese Absicherungen ergänzen können. Falls nicht, kündigen Sie den bestehenden Vertrag erst, nachdem Sie die Annahmebestätigung des neuen Versicherers vorliegen haben.“

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Versicherungsexperte für Wohngebäudeversicherungen

Was kostet eine Wohngebäude­versicherung?

Was die Preise betrifft,  sind die Gebäudeversicherungen so unterschiedlich wie Tag und Nacht. Dafür ist nicht nur der Leistungsumfang der Versicherung verantwortlich. Obwohl dieser Faktor natürlich auch mit zum Preis beiträgt.

Auch der Standort der Immobilie ist ausschlaggebend. Vor allem, wenn es um die Elementarschaden-Absicherung geht, die Sie bei den meisten Versicherungen extra abschließen müssen. Denn die Versicherer unterscheiden Gebiete mit hohem und niedrigem Risiko. Insgesamt vier Stufen gibt es davon, wobei 1 und 2 die Zonen mit niedrigem Risiko sind und 3 und 4 die Hochrisikozonen.

Aber auch bei den anderen Risiken wie Leitungswasserschäden oder Sturm- und Hagelschäden ordnen die Anbieter mehrere Risikozonen zu – und veranschlagen entsprechende Kosten.

Die Wertfeststellung des Hauses

Und noch ein weiterer Faktor spielt in der Kostenfrage mit: der Wert des Hauses.

Die meisten Versicherer nehmen dafür nicht den aktuellen Marktwert des Wohngebäudes als Grundlage. Sie rechnen stattdessen einen Neubauwert aus. Das ist der Preis, den Sie zahlen müssten, wenn Sie Ihr Haus mit seiner Ausstattung heute neu bauen würden.

Dafür ermitteln die Anbieter, vereinfacht gesagt, einen Bauwert für das Jahr 1914. Dann rechnen sie einen sogenannten „gleitenden Neuwertfaktor“ dazu. Aus diesem Ergebnis leiten sie dann die Versicherungssumme ab. Dieser Neuwertfaktor wird regelmäßig angepasst, sodass die Versicherungssumme ansteigt und über die Jahre hinweg ihren Wert behält. Dies zieht jedoch auch eine Beitragserhöhung nach sich.

Das Prozedere der Wertfeststellung ist jedoch recht kompliziert. Manche Wohngebäudeversicherungen nutzen eine andere Möglichkeit: sie rechnen den Neuwert einfach mit der Wohnfläche aus.

Welche Wohngebäude­versicherung ist die beste?

Einen umfangreichen Tarif-Vergleich finden Sie im Magazin Finanztest, Ausgabe 03/2021. Die Testexperten von Stiftung Warentest schickten bei ihrer Untersuchung von 178 Wohngebäudeversicherungs-Tarifen mehrere Modellhäuser ins Rennen. Sie bewerteten den Grundschutz sowie die Zusatzleistungen und ermittelten auch die Jahresbeiträge. Damit Sie einen Eindruck von den Kosten einer Wohngebäudeversicherung und den Preisunterschieden bekommen, haben wir die Top 3 des Tests unten für Sie mitgebracht:

Preisbeispiele – Top 3 aus dem Test von Stiftung Warentest

Versicherung (Tarif)Jahresbeitrag in günstiger Region*Jahresbeitrag in teurer Region*
GEV Grundeigentümer (Max)270 Euro349 Euro
Rheinland (Premium)541 Euro943 Euro
Alte Leipziger (Comfort)704 Euro938 Euro

*Die Preise beziehen sich jeweils auf ein Neubau-Haus und sind ohne Selbstbeteiligung berechnet. (Finanztest 03/2021)

Wegen dieser Preisunterschiede lässt sich beim besten Willen keine allgemeingültige Aussage zu den Kosten einer Wohngebäudeversicherung treffen.

Ein Vergleich der Tarife, Leistungspakete und Vertragsbedingungen ist zwar etwas zeitaufwendig, lässt sich mit unserem Vergleichsrechner aber leicht erledigen. Immerhin ist es ein großer Unterschied, ob Sie jährlich 350 Euro bezahlen oder 900 Euro.

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Wohngebäudeversicherung und Steuererklärung

Vielleicht denken Sie jetzt: ‚Teurer Preis? Na und! – das setze ich von der Steuer ab!‘ Da haben Sie die Rechnung nicht mit dem Finanzamt gemacht. Denn von der Steuer absetzen können Sie die Kosten für die Wohngebäudeversicherung leider nur in Ausnahmefällen. Zum Beispiel, wenn Sie ein Zimmer als Arbeitszimmer nutzen.

Ansonsten ist die Hausversicherung eine Sachversicherung. Eine Person wird damit nicht abgesichert. Daher zählen diese Ausgaben nicht zu den Vorsorgeauswendungen, die Sie steuerlich geltend machen können.

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