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Das Wichtigste in Kürze
Wer hat Anspruch auf Witwenrente?
Die sogenannte Witwenrente ist nicht anderes als eine Hinterbliebenenrente, die die gesetzliche Rentenversicherung auszahlt. Sie wird auch nicht ausschließlich an Frauen gezahlt, auch wenn der alltagssprachliche Begriff „Witwenrente“ so etwas vermuten lässt. Als Witwerrente erhalten auch Ehemänner und eingetragene Lebenspartner diese Leistung, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Verlobte oder langjährige Lebensgefährt:innen haben hingegen keinen Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung.
Voraussetzungen für die Hinterbliebenenrente
Ehedauer
Die Ehe muss mindestens 1 Jahr bestanden haben. Ausnahmen von dieser Zeitregelung gibt es, wenn der oder die Ehe- oder Lebenspartner:in durch einen Unfall ums Leben kommen.
Mindestversicherungszeit
Die verstorbene Person muss mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Um die Höhe und Dauer der Witwenrente zu bestimmen, spielen auch das Datum der Eheschließung, das Alter und das Einkommen der Hinterbliebenen eine Rolle. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente gibt es verschiedene Anpassungen, die schrittweise eingeführt werden und zwischen altem und neuem Recht sowie großer und kleiner Witwenrente unterschieden wird.
Hinweis: Wenn du Anspruch auf Witwenrente hast, musst du beachten, dass du diese aktiv beantragen musst. Sie wird nicht automatisch ausgezahlt. Dazu musst du ein umfangreiches Antragsformular ausfüllen und zusammen mit Unterlagen wie der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde einreichen. Falls du Fragen dazu hast, kannst du dich an die Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung wenden.
Witwenrente nach altem Recht
- Gilt für alle Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden
- Einkommen, das angerechnet wird: Erwerbseinkommen und eigene Rente
Große Witwenrente | Kleine Witwenrente | |
---|---|---|
Voraussetzungen | – Eine:r der Ehepartner:in wurde vor dem 2.1.1962 geboren – Altersgrenze erreicht (46 Jahre für 2023) | – Eine:r der Ehepartner:in wurde vor dem 2.1.1962 geboren – Alter unterhalb der Grenze für die Große Witwenrente |
Rentenhöhe | 60 % der Rente, auf die die verstorbene Person Anspruch hatte | 25 % der Rente, auf die die verstorbene Person Anspruch hatte |
Zeitdauer | unbegrenzt | unbegrenzt |
Kinderzuschlag | keiner | keiner |
Witwenrente nach neuem Recht
- Gilt für alle Ehen, die ab 2002 geschlossen wurden
- Einkommen, das angerechnet wird: Erwerbseinkommen, gesetzliche Rente, private Renten, Kapitalgewinne, Mieteinnahmen, Betriebsrenten, Elterngeld, Krankengeld
Große Witwenrente | Kleine Witwenrente | |
---|---|---|
Voraussetzungen | – Altersgrenze erreicht (46 Jahre +2 Monate für 2024) ODER – Bei Erwerbsminderung ODER – Bei Erziehung eines minderjährigen Kindes | – Keine Erwerbsminderung – Keine Erziehung eines minderjährigen Kindes – Mindestens 1 Jahr Ehe |
Rentenhöhe | 55 % der Rente, die die verstorbene Person erhalten hätte | 25 % der Rente, auf die die verstorbene Person Anspruch hatte |
Zeitdauer | Unbegrenzt | Maximal 24 Monate |
Kinderzuschlag | Keiner | Möglich |
Voraussetzungen für die große Witwenrente
Voraussetzung 1
Wenn du die festgelegte Altersgrenze erreicht hast, kannst du die große Witwenrente erhalten. Diese Altersgrenze beträgt für 2024 46 Jahre und 2 Monate.
Voraussetzung 2
Wenn du ein minderjähriges Kind erziehst, kannst du ebenfalls die große Witwenrente beantragen.
Voraussetzung 3
Wenn du erwerbsgemindert bist und aufgrund einer Krankheit nicht mehr zu 100 % berufstätig sein kannst, hast du ebenfalls Anspruch auf die große Witwenrente.
Die Altersgrenze bei der großen Witwenrente
Seit 2012 wird die Altersgrenze für die große Witwenrente von 45 Jahren auf 47 Jahre erhöht. Die Übersicht unten zeigt anschaulich, wie sich die Grenze verschiebt, bis die gesetzliche Altersgrenze für diese Rentenart 2029 erreicht ist:
Jahr | Altersgrenze für die große Witwenrente |
---|---|
2023 | 46 Jahre |
2024 | 46 Jahre und 2 Monate |
2025 | 46 Jahre und 4 Monate |
2026 | 46 Jahre und 6 Monate |
2027 | 46 Jahre und 8 Monate |
2028 | 46 Jahre und 10 Monate |
2029 | 47 Jahre |
Wie hoch ist die große Witwenrente?
Nach neuem Recht erhältst du als Hinterbliebener oder Hinterbliebene eine große Witwen- oder Witwerrente in Höhe von 55 % der Rente, auf die dein:e verstorbene:r Ehepartner:in oder Lebensparter:in Anspruch gehabt hätte. Dabei zählt entweder die Rente, die er oder sie zum Zeitpunkt des Todes erhalten hat oder hätte, falls die Person das Rentenalter noch nicht erreicht hat.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn du und dein:e Partner:in noch vor 2002 geheiratet habt und eine:r von euch vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt für dich das sogenannte alte Recht. Das bedeutet, dass du als Hinterbliebene:r dann 60 % der Rente deines Partners oder deiner Partnerin erhältst.
2 Punkte sind sehr wichtig:
- Du erhältst die große Witwenrente auch Jahre nach dem Tod deiner Partnerin oder deines Partners, wenn du die geforderte Altersgrenze erreicht hast und bis dahin nicht wieder geheiratet hast.
- Die Zahlung der großen Witwenrente ist zeitlich unbegrenzt. Du erhältst sie also, solange du verwitwet bleibst und kein neues Eheglück wagst.
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Angebot erhaltenWer erhält die kleine Witwenrente?
Wenn du keine minderjährigen Kinder erziehst und nicht die Altersgrenze für die große Witwenrente erreichst, kannst du stattdessen die kleine Witwenrente beantragen. Diese Variante der Hinterbliebenenrente richtet sich an jüngere Personen, die den Verlust ihres Ehepartners oder ihrer Ehepartnerin verkraften müssen. Um die kleine Witwenrente zu erhalten, musst du jünger als die festgelegte Altersgrenze sein. Für 2024 beträgt sie 46 Jahre und 2 Monate.
Voraussetzungen für die kleine Witwenrente
Voraussetzung 1
Um die kleine Hinterbliebenenrente zu erhalten, musst du bei Eintritt des Todesfalls deines Ehepartners oder deiner Ehepartnerin unterhalb der geltenden Altersgrenze liegen.
Voraussetzung 2
Du musst keine minderjährigen Kinder erziehen, um Anspruch auf die kleine Witwenrente zu haben.
Voraussetzung 3
Zudem musst du mindestens 1 Jahr mit deinem verstorbenen Ehepartner oder deiner verstorbenen Ehepartnerin verheiratet gewesen sein und keine Erwerbsminderung vorliegen.
Wenn es um die kleine Variante der Hinterbliebenenrente geht, hängt die Höhe des Geldes, das du erhältst, davon ab, ob für dich altes oder neues Recht gilt.
Nach neuem Recht beträgt die Rente 25 % der Rente, auf die der oder die Verstorbene Anspruch gehabt hätte, und wird für maximal 24 Monate gezahlt. Wenn du während dieser Zeit ein Kind bekommen hast, hast du Anspruch auf den Kinderzuschlag.
Wenn deine Hinterbliebenenrente jedoch nach altem Recht gehandhabt wird, erhältst du auch ein Viertel der Rente, auf die der oder die Verstorbene Anspruch gehabt hätte. Im Gegensatz zur neuen Regelung gibt es für dich kein zeitliches Limit.
Was ist das Sterbevierteljahr?
Die Fragen rund um die Höhe und altes oder neues Recht müssen kurz nach dem Tod des geliebten Menschen zum Glück nicht sofort eine Rolle spielen. Nicht sofort heißt: 3 Monate lang nach dem Tod des Partners oder der Partnerin. So lang ist das sogenannte Sterbevierteljahr.
In dieser Zeit zahlt die Rentenversicherung den Hinterbliebenen die Rente komplett aus, ohne Abschläge und ohne die Einschränkungen, die für die Witwenrente gelten.
Dein eigenes Einkommen wird in diesen 3 Monaten ebenfalls nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Und danach? Welches Geld wird ausgezahlt?
Hat der oder die Ehepartner:in oder Lebenspartner:in bereits Rente erhalten, zahlt die Rentenkasse die üblichen monatlichen Rentenbeträge aus.
War die oder der Verstorbene noch nicht im Rentenalter, berechnet die Rentenversicherung, welche Rente er oder sie erhalten hätte. Die Hinterbliebenenrente wird auf Grundlage der vollen Erwerbsminderungsrente gezahlt. Auch die Abschläge richten sich danach. Für jeden Monat, den die Person von der geltenden Altersgrenze entfernt ist, werden 0,3 % des Rentenbetrages einbehalten.
Überraschung: Auch hier gibt es eine Altersgrenze, die sich jedes Jahr um 1 bis 2 Monate nach hinten verschiebt. Sie entspricht der Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente bei Erwerbsminderung. Diese wird schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. 2023 lag sie bei 64 Jahren und 10 Monaten. 2024 sind nun die 65 Jahre erreicht.
Die gute Nachricht ist: Diese Abzüge sind begrenzt auf höchstens 10,8 %. Das entspricht einem Zeitraum von 3 Jahren.
Welche Einkommen werden angerechnet?
Nach dem Sterbequartal interessiert sich die Rentenversicherung dafür, wie viel Einkommen du neben der beantragten Hinterbliebenenrente hast. Diese Einkünfte werden auf Witwer- oder Witwenrente angerechnet:
- Arbeitslohn
- Arbeitslosengeld I, Krankengeld, die gesetzliche Rente
- Betriebsrenten
- Renten aus privaten Versicherungen (Unfall, Lebensversicherung, Rentenversicherung)
- Elterngeld
- Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung
- Kapitalgewinne (Zinsen)
Hinweis: Die Anrechnung von Einkünften aus privaten Versicherungen, Betriebsrenten, Miet- und Kapitaleinnahmen erfolgt nicht, wenn du Witwenrente nach altem Recht beziehst.
Die Berechnung der Abzüge ist recht kompliziert. So wird aus den verschiedenen Einkommen über einen Pauschalabzug ein monatliches Nettoeinkommen ermittelt. Davon wird anschließend noch ein bestimmter Freibetrag abgezogen. Er liegt 2023 bei 992,64 €.
Von dem Einkommen, was diese Grenze übersteigt, werden 40 % ausgerechnet. Dieser Wert wird dann von Ihrer monatlichen Hinterbliebenenrente abgezogen.
Die Grundrente wird übrigens nicht als Einkommen angerechnet. Stattdessen bekommst du diesen Zuschlag, wenn du eine Witwenrente beziehst, wenn du die Bedingungen erfüllst.
Wann besteht kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente?
Der Anspruch auf die kleine und die große Witwenrente erlischt, wenn du
- erneut heiratest.
- dich für ein Rentensplitting entscheiden. Bei dieser Variante teilen sich Ehepaare oder Lebenspartner:innen die Rentenansprüche zu gleichen Teilen untereinander auf.
Als geschiedene:r Ehepartner:in erhältst du eigentlich keine Hinterbliebenenrente. Es gibt jedoch Ausnahmefälle. Etwa wenn du im Jahr vor dem Tod des Partners oder der Partner:in Unterhalt erhalten hast, oder wenn du ein gemeinsames Kind erziehst. Dann kann die Witwenrente als Erziehungsrente wie ein Unterhaltsersatz funktionieren, wenn die Voraussetzungen wie Wartezeit und Familienstand stimmen.
Nächste Schritte
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