
Renteneintrittsalter Tabelle Mein Renteneintrittsalter: Wann kann ich in Rente gehen?
- Tabellen zum Renteneintritt
- Regelungen zum Alter für Frührente
- Ausblick: Rente mit 73?

Jenny Gebel
Redakteurin
Direkt ins Thema Renteneintrittsalter einsteigen – Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste zum Renteneintrittsalter zusammengefasst
Das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren gilt für alle, die ab 1964 geboren sind. Für frühere Jahrgänge ist die Regelaltersgrenze vom Geburtsjahr abhängig. Je nach Jahrgang liegt sie zwischen 65 und 67 Jahren.
Die Anhebung des Renteneintrittsalters um zwei Jahre betrifft auch Altersrenten für Versicherte mit mindestens 45 oder 35 Beitragsjahren sowie die Rente für Schwerbehinderte.
Expert:innen gehen davon aus, dass das Rentenalter weiter steigen wird, wenn das System stabil bleiben soll. Sie raten außerdem, die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge attraktiver zu machen, damit zukünftige Rentner-Generationen besser im Alter abgesichert sind.
Wann kann ich in Rente gehen? Diese Frage beschäftigt viele Menschen. Die Anhebung des Rentenalters und die damit verbundenen Übergangsregelungen sorgen nicht selten für Verunsicherung. In diesem Ratgeber finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Renteneintrittsalter sowie Tabellen, mit deren Hilfe Sie Ihre Regelaltersgrenze ermitteln können.
Regulär in Rente gehen – Die Rente mit 67 Jahren
67 gilt allgemein als die magische Grenze zwischen Berufsleben und Ruhestand. Laut Gesetz sind 67 Jahre die aktuelle Regelaltersgrenze. Das ist der Zeitpunkt, an dem Sie in den Ruhestand gehen können und Ihre gesetzliche Altersrente ohne Abschläge (Abzüge) ausgezahlt bekommen.
Diese Regelung gilt erstmals für alle, die ab 1964 geboren wurden. Wenn Sie jetzt oder in den kommenden Jahren Rentner:in werden, haben Sie schon früher den Anspruch auf Ihre abschlagsfreie Altersrente.
Ihr Geburtsjahr entscheidet also darüber, wann Sie gesetzlich in Rente gehen können. Der Grund für die Unterscheidung ist die Rentenreform von 2007. Damals beschloss die Regierung, das gesetzliche Rentenalter von 65 Jahre auf 67 Jahre anzuheben. Umgesetzt wird die Reform seit 2012, denn die Anhebung geschieht stufenweise.
Gründe für diese Anpassung sind die steigende Lebenserwartung und die sinkenden Geburtenzahlen. Sie führen dazu, dass immer weniger Personen in die Rentenkasse einzahlen, die Rentenbezieher aber gleichzeitig immer länger Rente erhalten. Das setzt das System der gesetzlichen Rentenversicherung finanziell ordentlich unter Druck.
Die Anhebung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre
- Ab dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Regelaltersgrenze jährlich um einen Monat nach hinten verschoben.
- Ab Jahrgang 1959 verschiebt sich die Grenze zum Rentenalter um jeweils zwei Monate nach hinten.
- 2031 ist die Anhebung des Rentenalters abgeschlossen. Das ist das Jahr, in dem der Jahrgang 1964 67 Jahre alt wird.
Geregelt ist diese Anhebung der Regelaltersgrenze im Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI § 35 und § 235).
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie das Renteneintrittsalter von Frauen und Männern stufenweise angehoben wird:
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter (Jahre) | In welchem Zeitraum gilt das Renteneintrittsalter? |
---|---|---|
Vor 1947 | 65 Jahre | Bis Januar 2012 |
1947 | 65 Jahre und 1 Monat | Februar 2012 bis Februar 2013 |
1948 | 65 Jahre und 2 Monate | März 2013 bis März 2014 |
1949 | 65 Jahre und 3 Monate | April 2014 bis April 2015 |
1950 | 65 Jahre und 4 Monate | Mai 2015 bis Mai 2016 |
1951 | 65 Jahre und 5 Monate | Juni 2016 bis Juni 2017 |
1952 | 65 Jahre und 6 Monate | Juli 2017 bis Juli 2018 |
1953 | 65 Jahre und 7 Monate | August 2018 bis August 2019 |
1954 | 65 Jahre und 8 Monate | September 2019 bis September 2020 |
1955 | 65 Jahre und 9 Monate | Oktober 2020 bis Oktober 2021 |
1956 | 65 Jahre und 10 Monate | November 2021 bis November 2022 |
1957 | 65 Jahre und 11 Monate | Dezember 2022 bis Dezember 2023 |
1958 | 66 Jahre | Januar 2024 bis Januar 2025 |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate | März 2025 bis April 2026 |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate | Mai 2026 bis Juni 2027 |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate | Juli 2027 bis August 2028 |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate | September 2028 bis Oktober 2029 |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate | November 2029 bis Dezember 2030 |
1964 | 67 Jahre | Ab Januar 2031 |
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Tipp: Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
Wenn Sie genau wissen wollen, wann Sie frühestmöglich und wann regulär in Rente gehen können sowie mit welcher Rente Sie rechnen können, dann hilft Ihnen der Online-Rechner der DRV weiter. Mit Geburtsdatum und Angaben zu Schwerbehinderung und Tätigkeit ermitteln Sie mit wenigen Klicks alle Daten. Für die Ermittlung der Rentenhöhe sollten Sie ihre Renteninformation griffbereit halten.
Welche Voraussetzungen brauchen Sie, um in Rente zu gehen?
Um eine Altersrente zu erhalten, die Ihnen abschlagsfrei ausgezahlt wird, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen die Regelaltersgrenze erreicht haben (siehe Tabelle oben)
- Sie müssen mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Übrigens: Diese sogenannten Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten. Ein weiterer Unterschied zu anderen Altersrenten: Sie können unbegrenzt viel hinzuverdienen, ohne dass dieses Einkommen auf die Rente angerechnet wird.
Neben der regulären Altersrente gibt es noch weitere Rentenformen, für die es wiederum spezielle Regelungen zu den Voraussetzungen und den Rentenstart gibt.

In der Rubrik „Wissen“ finden Sie Infos, Tipps und Ratgeber aus verschiedenen Bereichen des Alltags, in denen auch Schutz, Absicherung und Finanzen eine Rolle spielen.
Von 63 auf 65 Jahre: Altersrente für besonders langjährig Versicherte:
Zahlen Sie bereits 45 Jahre oder länger in die Rentenversicherung ein, haben Sie Glück: Sie können früher in den Ruhestand gehen und (!) eine Rente ohne Abschlag beziehen.
Doch auch bei dieser Altersrente für besonders langjährig Versicherte verschiebt sich der gesetzliche Rentenbeginn nach hinten. Während sich Personen vom Jahrgang bis 1953 noch mit 63 Jahren vorzeitig in den Ruhestand verabschieden konnten, müssen die späteren Jahrgänge wieder einige Monate dranhängen.
Auch hier ist es wieder der Geburtsjahrgang 1964, bei dem die Anpassungen schließlich abgeschlossen sind.
Die folgende Tabelle zeigt die stufenweise Anpassung des Renteneintrittsalters:
Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre)
Geburtsjahr | Rentenstart |
---|---|
Vor 1953 | 63 Jahre |
1953 | 63 und 2 Monate |
1954 | 63 und 4 Monate |
1955 | 63 und 6 Monate |
1956 | 63 und 8 Monate |
1957 | 63 und 10 Monate |
1958 | 64 Jahre |
1959 | 64 und 2 Monate |
1960 | 64 und 4 Monate |
1961 | 64 und 6 Monate |
1962 | 64 und 8 Monate |
1963 | 64 und 10 Monate |
1964 | 65 Jahre |
Kann ich auch früher in Rente gehen, wenn ich weniger als 45 Jahre Beiträge gezahlt habe?
Ja, auch dann ist ein früherer Ruhestand möglich. Allerdings müssen Sie mit Abschlägen rechnen. Für jeden Monat, den Sie eher gehen, werden 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Maximal 14,4 Prozent Abzüge sind erlaubt. Das entspricht vier Jahren. Gerechnet ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter von 67 Jahren können Sie frühestens mit 63 Jahren in den Ruhestand wechseln.
Renten mit höherem Einstiegsalter
Bei folgenden Rentenarten steigt die Altersgrenze ebenfalls allmählich um zwei Jahre an:
Rentenbeginn für Schwerbehinderte
Abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen können auch Schwerbehinderte, wenn sie
- die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen,
- einen Behinderungsgrad von 50 Prozent nachweisen und
- die für ihre Geburtsjahrgang vorgesehene Altersgrenze erreicht haben.
Leute, die ab 1964 geboren sind, können ab 65 Jahren in Rente gehen. Für alle, die früher geboren sind, wird die Altersgrenze für den gesetzlichen Rentenbeginn allmählich von 63 Jahren auf 65 angehoben.
Renteneintritt für Schwerbehinderte – Abschlagsfreie Rente und 35 Beitragsjahre
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter |
---|---|
1952 | 63 Jahre und 1 bis 6 Monate |
1953 | 63 und 7 Monate |
1954 | 63 und 8 Monate |
1955 | 63 und 9 Monate |
1956 | 63 und 10 Monate |
1957 | 63 und 11 Monate |
1958 | 64 Jahre |
1959 | 64 und 2 Monate |
1960 | 64 und 4 Monate |
1961 | 64 und 6 Monate |
1962 | 64 und 8 Monate |
1963 | 64 und 10 Monate |
1964 | 65 Jahre |
Frührente für schwerbehinderte Menschen
Neben diesem regulären Renteneintritt haben Menschen mit 50 Prozent Schwerbehinderung die Möglichkeit, maximal drei Jahre früher in den Ruhestand zu wechseln. Der Preis dafür sind Abschläge, die von der Rente abgezogen werden, genau wie bei anderen Erwerbstätigen auch. Pro Monat, den sie früher in Rente gehen, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen.
Renteneintrittsalter | Abschlagshöhe |
---|---|
62 Jahre | Dauerhaft 10,8 Prozent (36 Monate) |
63 Jahre | Dauerhaft 7,2 Prozent (24 Monate) |
64 Jahre | Dauerhaft 3,6 Prozent (12 Monate) |
Außerdem muss für diese Frührente auch die 35 Jahre Wartezeit erfüllt sein.
Ausblick zum Renteneintrittsalter – Kommt die Rente mit 73?
Die Erhöhung des Renteneintrittsalters ist eine Reaktion auf die Verhältnisse in der Gesellschaft. Dabei dreht es sich um diese drei Faktoren:
- Die Deutschen werden älter und beziehen daher immer länger Rente.
- Die geburtenstarke Generation der „Baby Boomer“ wechselt in den Ruhestand.
- Die Geburtenrate bleibt hingegen anhaltend niedrig.
Das heißt: Die Zahl der Rentner nimmt zu, aber die Zahl der jungen Leute, die die Renten finanzieren, wird kleiner.
Mit verschiedenen Mitteln versucht die Politik das Rentensystem zu retten und das Rentenniveau stabil zu halten.
Privat vorsorgen
Das ist zum einen die Aufforderung und Förderung der privaten Altersvorsorge.
Mehr Beitragzahlende
Zum anderen bringen Politiker den Vorschlag ein, die Rentenkasse für mehr Personen zu öffnen und auch Selbstständige sowie Beamt:innen und Richter:innen zu verpflichten, in die Rentenkasse einzuzahlen.
Renteneintritt verschieben
Ein weiteres Mittel ist die Anhebung des Renteneintrittsalters. Damit soll die Rentenbezugszeit an die Lebenserwartung angepasst. Zugleich gibt es dadurch mehr Erwerbstätige, die die Renten finanzieren.
Bereits 2016 überraschten Wissenschaftler:innen vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IDW) mit dem Vorschlag vor, das Rentenalter weiter anzuheben. 2030 sollte es bei 69 Jahren, 2035 bei 71 Jahren und bis 2041 bei 73 Jahren liegen. So könne das Rentensystem finanzierbar und die Beitragssätze stabil gehalten werden.
Auch jetzige Berater der Regierung schlagen vor, dass das Renteneintrittsalter nach 2031 weiter steigen sollte. Einigkeit herrscht unter Expert:innen darüber, die Rente an die Lebenserwartung anzupassen. Offen ist allerdings die Frage nach einem festgelegten Renteneintrittsalter. Im Gespräch sind auch Ideen, das Rentenalter flexibler zu gestalten.
Neben der Anpassung der Rentenbedingungen sehen Expert:innen in der privaten Altersvorsorge eine wichtige Stellschraube, um den Lebensabend von Senior:innen finanziell abzusichern. Sowohl betriebliche Altersvorsorge als auch fondsgebundene Rentenversicherungen mit ihren langfristigen Geldanlagen können vor allem den Generationen helfen, die erst um 2040 oder 2050 in den Ruhestand gehen.
Sie sind an einer sicheren Altersvorsorge interessiert, aber wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Beginnen Sie am besten mit einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch mit unseren Versicherungs-Expert:innen. Informieren Sie sich dabei zu Ihren Altersvorsorge-Optionen und ist für Sie etwas Passendes dabei, kümmern wir uns um alles Weitere.
Quellen:
- amtlich einfach – Infoseite der Bundesregierung: Thema Ruhestand
- Deutsche Rentenversicherung – Wann kann ich in Rente gehen?
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Rente und Altersvorsorge
- Ihre Vorsorge – Eine Initiative der DRV – Rentenbeginnrechner
- HanseMerkur – Renten-Irrtümer
- Welt – Artikel Rente mit 73 (letzter Aufruf 7. 10. 2021)
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