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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Rente mit 60

Mit 60 Jahren in Rente gehen: Geht das noch?

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  • Die Regelaltersgrenze liegt aktuell bei 67 Jahren und gilt für alle Jahrgänge ab 1964.
  • Willst du früher in den Ruhestand gehen, musst du meist mit Abschlägen rechnen. Es gibt Ausnahmen für Personen, die min. 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben.
  • 63 Jahre ist im Allgemeinen der früheste Zeitpunkt, um mit dem Arbeiten aufzuhören.

Wer kann die Rente mit 60 beanspruchen?

Bis 2017 gab es gesetzlich noch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ab 60 Jahren regulär in Rente zu gehen. Im Zuge von Gesetzesreformen und der Anhebung des Rentenalters wurde dieser Form der Altersrente jedoch abgeschafft. Die Regelungen sind jedoch noch immer im Rentenrecht im Sechsten Sozialgesetzbuch enthalten (SGB VI, §§ 237 und 39 – letzterer mittlerweile weggefallen).

Eine besondere Rentenform: Die Altersrente für Frauen

Die Rente mit 60 galt auch als Frauenaltersrente. Unter folgenden Voraussetzungen konnten Frauen bereits früh aus dem Berufsleben aussteigen:

  • Sie wurden vor dem 01. Januar 1952 geboren.
  • Sie sind zum Rentenbeginn 60 Jahre alt.
  • Nach dem 40. Lebensjahr haben sie mehr als 10 Jahre in einer sozial­versicherungspflichtigen Tätigkeit gearbeitet.
  • Sie haben insgesamt mindestens 15 Jahre in die Renten­versicherung gezahlt und erfüllen so die Wartezeit von 15 Jahren.
  • Sie überschreiten die Hinzuverdienstgrenze nicht.

Allerdings wurde ab 1997 die Altersgrenze der Rente für die Geburtsjahrgänge ab 1941 stufenweise angehoben. Für Frauen, die im Januar 1942 geboren wurden, gilt bereits eine Regelaltersgrenze von 62 Jahren (laut Anlage 20 SGB VI). Diese Frauen können dann zwar immer noch ab 60 in Rente gehen, müssen dann jedoch mit Abschlägen rechnen.

Seit 2017 ist diese Regelung als Frauenaltersrente nicht mehr möglich. Frauen können heute also keine Rente ab 60 beanspruchen.

Die Rente ab 60 wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit

Auch diese Art der gesetzlichen Altersrente existiert nur noch in den Gesetzestexten im Sozialgesetzbuch. In der Praxis wird sie nicht mehr angewendet. Die Bestimmungen für diese Rentenart sind ähnlich wie bei der Frauenaltersrente. Folgende Voraussetzungen hättest du dafür erfüllen müssen:

  • Dein Geburtstag liegt vor dem 01. Januar 1952.
  • Zum Rentenbeginn hast du das 60. Lebensjahr vollendet.
  • Außerdem warst du in den 1,5 Jahren davor bereits mindestens 52 Wochen ohne Arbeit.
  • Oder du hast aufgrund von Altersteilzeit deine Arbeitszeit für mindestens 2 Jahre verringert.
  • Innerhalb der letzten 10 Jahre vor Rentenbeginn bist du einer ­versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen und hast mindestens acht Jahre lang deine Pflichtbeiträge in die Renten­versicherung gezahlt.
  • Schließlich musst du noch die 15 Jahre Mindest­versicherungszeit (Wartezeit) vorweisen können.

Bei der Rente ab 60 wegen Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit wurde die Altersgrenze ab 1997 ebenfalls schrittweise gehoben. Personen, die vorzeitig in Rente gehen möchten, müssen dadurch Abschläge in Kauf nehmen.

Frührente heute: Ab wann kann ich in Rente gehen?

Ein Grund, weshalb diese Rentenarten auslaufen, ist die Heraufsetzung der Regelaltersgrenze. Diese Grenze bestimmt den Zeitpunkt, zu dem du ohne Abschläge in Rente gehen kannst. Aktuell liegt sie bei 67 Jahren.

Sie wurde an die höhere Lebenserwartung der Menschen angepasst. Aktuell diskutieren Politiker darüber, das Eintrittsalter in die gesetzliche Rente auf 70 Jahre zu erhöhen.

  • Achtung: Die Regelaltersgrenze ist daher nicht mit dem Alter zu verwechseln, mit dem du wirklich in Rente gehst. Dieses kann vor oder nach dieser Grenze liegen.

Im Folgenden findest du eine kurze Übersicht über verschiedene Regelaltersgrenzen in der aktuellen Rentengesetzgebung.

Rente mit 62 Jahren

Versicherte mit Schwerbehinderung ab 50 % können vorzeitig mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen. Allerdings müssen sie dann mit Abschlägen in Höhe von 10,8 % rechnen.

Eine Ausnahme gilt für Personen, die in den Jahren 1958 bis 1963 geboren wurden. Sie können – je nach Geburtsjahr – bereits mit 61 Jahren beziehungsweise 61 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen. Der Grund für die Abstufung ist die Rentenreform von 1999.

Zuvor hatten auch Schwerbehinderte einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente ab 60. Mit der Reform wurde diese Altersgrenze schrittweise auf 63 Jahre heraufgesetzt.

Mit 63 Jahren in Rente

Wer mindestens 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, gilt als besonders langjährig Versicherte:r. Diese Personen haben das Glück, ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen zu können.

Wer hingegen „nur” 35 Beitragsjahre vorzuweisen hat, muss bei der Rente mit 63 bereits Abschläge einplanen.

  • Infos zu den Abzügen bei der Rente: Jeder Monat, den man vorzeitig in Rente geht, schlägt sich mit einem Abzug von 0,3 % der Regelaltersrente zu Buche. Diese Abzüge gelten lebenslang, also auch dann, wenn das gesetzliche Rentenalter erreicht ist. Maximal können sich 14,4 % ansammeln. Das entspricht 4 Jahren. 63 ist damit der früheste Zeitpunkt, den Versicherte für den Renteneintritt wählen können – 4 Jahre vor der gesetzlichen Rentenaltersgrenze von 67 Jahren. Man muss dann jedoch die Abschläge in Kauf nehmen. Das heißt: Die Rente fällt geringer aus.

Für jüngere Generationen ab dem Jahrgang 1964 verschiebt sich diese Grenze aufgrund der Gesetzesanpassung allmählich auf 65 Jahre.

Mit 65 Jahren in Rente gehen

Für Arbeitnehmer:innen, die 1947 geboren wurden, gilt die Rente mit 65 Jahren. Sie können also mit 65 in den Ruhestand gehen und eine abschlagsfreie Rente beziehen. Für spätere Jahrgänge bis 1964 wird das Renteneintrittsalter monatsweise auf 67 angehoben.

Wer Erwerbsminderungsrente bezieht, erhält ab 65 Jahren diese Rente als Altersrente ausgezahlt. Einen Unterschied in der Höhe der monatlichen Zahlungen gibt es nicht, nur die Rentenart ändert sich.

Mit 67 Jahren in Rente gehen

67 Jahre ist die gesetzliche Rentenaltersgrenze, die für alle gilt, die ab 1964 geboren wurden. Trifft dies auf dich zu, hast du ab diesem Alter den Anspruch auf eine abschlagsfreie Regelaltersrente.

Grundrente erhalten bei vorzeitigem Ruhestand (also mit Abschlag)

Die Grundrente ist ein Zuschlag, den man zur eigentlichen Rente dazubekommt. Dafür muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel mindestens 33 Jahre Grundrentenzeit und ein bestimmtes Höchsteinkommen. Die Renten­versicherung prüft die Zahlung unabhängig davon, ob es um Rente mit oder ohne Abschlag geht.

Den Traum vom Ruhestand mit 60 erfüllen: Wie geht das?

Wie du siehst, ist es gesetzlich nicht mehr vorgesehen, dass Erwerbstätige in einem Alter ab 60 Jahren in den Ruhestand wechseln. Alle Altersgrenzen wurden so angehoben, dass ein früher Renteneintritt nur mit hohen Abschlägen und Abzügen von der Regelaltersrente zu machen ist. Anders gesagt: Du musst dir diesen Komfort leisten können. Ein sehr gutes finanzielles Polster ist dafür notwendig – und ein sehr früher Beginn einer gezielten Altersvorsorge.

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Mach dir Gedanken darüber:

  • Wie viel Geld du im Alter brauchst?
  • Welche Rente wird dir später voraussichtlich ausgezahlt?
  • Welche Versorgungslücke musst du mit anderen finanziellen Mitteln stopfen?

Eine Option, um früher mit dem Arbeiten aufzuhören, ist eine Altersteilzeit. Diese Regelung musst du mit deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin aushandeln.

In der privaten Alters­vorsorge stehen dir verschiedene Finanz- und Spar-Modelle zur Auswahl: ob Riester- oder Rürup-Rente, eine betriebliche Altersvorsorge oder auch Fondsparpläne und andere Kapitalanlagen.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
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