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Gerichts­kosten: Das kostet ein Gerichts­prozess

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  • Die Gerichtskosten für straf- und zivilrechtliche Angelegenheiten unterscheiden sich.
  • Fehlen dir die finanziellen Mittel im Falle eines Gerichtsprozesses, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ein rechtzeitiger Abschluss einer passenden Rechtsschutz­versicherung hilft dir, dich rechtlich zu schützen und zur Wehr zu setzen.

Was steckt hinter den Gerichtskosten?

Die Höhe der Gerichtskosten ist gesetzlich geregelt, richten sich nach dem Streitwert des Verfahrens und bestehen aus Gerichtsgebühren und diversen Auslagen. Im Laufe der letzten Jahre sind diese um etwa 22 Prozent angestiegen. Darum ist die beste Lösung, wenn du dich rechtlich schützen möchtest, rechtzeitig eine Rechtsschutz­versicherung abzuschließen. Diese zahlt im Falle eines Rechtsstreites nicht nur die Gerichts-, sondern auch Anwaltskosten. Das erleichtert dir den Weg zur Gerechtigkeit und verschafft dir grundsätzlich den Mut, dich rechtlich zur Wehr zu setzen.

Die Gerichtskosten setzen sich zusammen aus

  • Gerichtsgebühren: Die Höhe ist abhängig vom Streitwert (Zivilprozess) oder vom Strafmaß (Strafgerichtsprozess) sowie von der Anzahl der Mandant:innen und Nebenkläger:innen.
  • Auslagen: Dazu gehören Ausgaben für die Verwaltung, z.B. Schreibauslagen, Dokumentenpauschale, Kosten für Besichtigung von Örtlichkeiten, Dolmetscher und ähnliches.

Wie entstehen Gerichtskosten?

Gerichtskosten fallen bei den meisten Verfahren an, egal ob es sich um einen Strafrechtsprozess oder einen Zivilgerichtsprozess handelt. Mit diesen Geldern werden die Ausgaben für das Gerichtsgebäude, die Richter:innen, Schöff:innen und für weitere Dinge beglichen, die für die Prozessvorbereitung nötig sind und die Gerichtsbarkeit überhaupt möglich machen. Die Art und Weise, wie diese Gebühren erhoben werden, regelt das Gerichtskosten­gesetz (GKG). Darin ist ebenfalls festgelegt, welche Verfahren welche Kosten verursachen. So gibt es für zivilrechtliche Prozesse andere Regelungen als bei einem Strafprozess.

Gerichtskosten im Zivilprozess

In Zivilprozessen werden Streitigkeiten zwischen Bürger:innen verhandelt, zum Beispiel zwischen Familienmitgliedern, Mieter:innen und Vermieter:innen, Arbeitsrechts- und Schadenersatzklagen oder Kaufstreitigkeiten. Die Höhe der Gerichtskosten hängt in diesen Fällen vom Streitwert ab. Geht es um die Zahlung einer bestimmten Summe, ist dieser Wert recht einfach zu bestimmen.

Ist die Ausgangslage nicht so eindeutig in Geld zu beziffern, gehen die Gerichte von einem Streitwertkatalog aus, der verschiedene Empfehlungen zu Streitwerten ausspricht. Üblicherweise legt das Gericht den jeweiligen Streitwert des Verfahrens zum Beginn genau fest. Denn davon sind nicht nur die Gerichtskosten abhängig, sondern oft auch, welche Rechtsmittel möglich sind und vor welchem Gericht verhandelt wird.

Fälle unter einem Streitwert von 5.000 € verhandelt beispielsweise das Amtsgericht. Bei Verfahren mit höherem Wert ist das Landgericht zuständig. Paragraph 34 des GKG regelt die Gerichtskosten, die zum jeweiligen Verfahrensstreitwert berechnet werden. Die folgende Übersicht ist ein Auszug aus der Gebührenfestlegung:

StreitwertGerichtsgebühren
Bis 500 €38 €
Bis 1.000 €58 €
Bis 1.500 €78 €
Bis 2.000 €98 €
Bis 3.000 €119 €
Bis 4.000 €140 €
Bis 5.000 €161 €
Bis 6.000 €182 €

Die Übersicht erfasst den einfachen Gebührensatz. Dieser wird jedoch von den Gerichten kaum abgerechnet. Amts- und Landgerichte rechnen im dreifachen Satz ab – die Gebühr verdreifacht sich also. Bei einer Revision fällt der vierfache Wert an und bei einer Berufung wird die fünffache Gebühr in Rechnung gestellt.

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Gerichtskosten im Strafgerichtprozess

Das Strafgericht verhandelt Fehlverhalten wie Körperverletzung. Hier ist es schwer, den Streitwert in Geld auszudrücken. Daher sind bei diesen Fällen die verhängten Strafen maßgeblich für die Höhe der Gerichtsgebühren. Für die Verhandlung in erster Instanz gibt es folgende Kostenvorgaben:

Bei Geldstrafe bis 180 Tagessätze280 €
Bei Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr280 €
Bei Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren420 €

Zu den Gerichtsgebühren kommen noch die Auslagen für Dokumente, Schreibgebühren und Zeugenentschädigungen hinzu. Ein weiterer Kostenfaktor bei Strafgerichtsprozessen sind die Nebenkläger:innen. Dies können Hinterbliebene oder Angehörige des Opfers sein. Sie werden durch ihre Rechtsanwält:innen vertreten.

Wer muss die Gerichtskosten zahlen?

Im Urteilsspruch verkünden die Richter:innen, wer die Kosten des Gerichtsverfahrens bezahlen muss. Im Allgemeinen ist es so, dass die Pflicht dem oder der Verlierer:in aufgebürdet wird. Er oder sie muss also die Gerichts-und Anwaltskosten für sich selbst und für die Gegenseite bezahlen.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Bei einer Klage vor dem Sozialgericht übernimmt der Staat die Kosten. Durch diese Regelung sollen auch einkommensschwache Personen einen Zugang zum Rechtssystem erhalten, um Ansprüche auf Renten und andere Sozialleistungen einzufordern. Bei Scheidungsverfahren zahlen normalerweise beide Parteien die Kosten jeweils zur Hälfte.

Auch bei Klagen vor dem Arbeitsgericht gibt es Ausnahmen: Hier übernimmt jede Partei die Kosten für den oder die Anwält:in selbst, egal wie der Prozess ausgeht.

Übernimmt die Rechtsschutz­versicherung Gerichtskosten?

Bei Zivilgerichtsprozessen zahlt eine Rechtsschutz­versicherung auch die Gerichtskosten. Gerade Auseinandersetzungen wegen Schadensersatz, Vertragsmodalitäten oder zum Arbeits-, Verkehrs-, oder Mieterrecht werden bei Rechtsschutz­versicherungen häufig als Versicherungsfall eingereicht. Bei Verhandlungen vorm Strafgericht sieht es meist anders aus. Hier ist eine Kostenübernahme möglich, wenn die Tat fahrlässig geschehen ist.

Warum fordern Gerichte einen Gerichtskostenvorschuss?

Wenn Du eine Klage einreichst, verlangt das Gericht oft einen Gerichtskostenvorschuss. Erst wenn diese Vorauszahlung eingegangen ist, beginnt das Gericht mit der Tätigkeit am Prozess. Einen Teil der Kosten musst du als Kläger:in also zunächst aus eigener Tasche bezahlen. Um einen Prozess anzustrengen, brauchst du die nötigen finanziellen Mittel. Diese Kostenregel sorgt dafür, dass nicht jede Person ständig und bei jeder Unstimmigkeit einen Gerichtsprozess beginnt.

Kostenbeispiel: Wie werden die Kosten für einen Gerichtsprozess berechnet?

Angenommen du reichst eine Klage ein. Der Streitwert des Verfahrens beläuft sich auf 1.500 €. Welche Kostenpunkte ergeben sich daraus?

  • Gerichtskosten: Laut Gebührenkosten­gesetz betragen die Kosten bei einem Streitwert von 1.500 € im einfachen Satz 78 €. Gerichte berechnen in erster Instanz den dreifachen Wert, also 234 €.
  • Anwaltskosten: Die Anwaltskosten werden nach Rechtsanwaltsvergütungs­gesetz (RVG) ermittelt. Für den Streitwert ist darin als einfacher Gebührensatz 127 € festgelegt. Dein:e Anwält:in stellt den 0,65-fachen Anteil dieses Gebührensatzes für seine bzw. ihre Tätigkeiten in Rechnung: (0,65 x 127 =) 82,55 €. Die Rechtsvertretung des Gegners oder der Gegnerin rechnet den 1,3-fachen Wert von 127 € ab: 165,10 €.
  • Weitere Kosten: Für die Wahrnehmung von außergerichtlichen und gerichtlichen Terminen rechnen beide Rechtsvertreter:innen jeweils eine Terminsgebühr ab. Nach dem RVG ergibt sich die Höhe dieser Kosten aus dem 1,2-fachen Wert des Gebührensatzes der Anwaltskosten: 1,2 x 127 € sind 152,40 €. Für alle Tätigkeiten rund um die Erstellung der Dokumente (Kopien, Porto usw.) wird eine Post-Pauschale in Höhe von 20 € erhoben, die jede:r Rechtsvertreter:in auf die Rechnung setzt.
  • Das gesamte Kostenrisiko für deinen Rechtsfall liegt bei fast 1.000 €. Kommen weitere Mandanten hinzu, erhöht sich die Summe.

Welche Hilfe zur Zahlung der Gerichtskosten gibt es?

Wer nur wenige finanzielle Mittel hat, kann vor dem Verfahren bei Gericht eine Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Das kann beispielsweise nötig sein, wenn du gegen deine:n Arbeitgeber:in klagen musst, weil die Lohnzahlung bereits seit 3 Monaten ausgeblieben ist. Die PKH erhältst Du nur bei Zivilprozessen. Sie übernimmt dann die Anwalts- und Gerichtskosten entweder komplett oder anteilig.

Gut zu wissen: Auch wenn du für deine Klage Prozesskostenhilfe erhältst, heißt das nicht, dass Du ganz aus dem Schneider bist, was die Kosten betrifft. Gerichte haben das Recht, bis zu 48 Monate nach dem Urteil nachzufragen, wie deine finanzielle Situation ist. Hat sie sich verbessert, wirst du im Nachhinein zur Kasse gebeten und musst die Verfahrenskosten aus eigenen Mitteln zahlen, wenn nötig auch in Form einer Ratenzahlung.

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