
Beerdigungskosten Würdevoll oder wahnsinnig teuer - Was kostet eine Beerdigung?
- Schöne Trauerfeiern haben stolze Preise
- Die Kosten steigen schnell an
- Einfache Vorsorge mit kleinen Beträgen

Jenny Gebel
Redakteurin
Gleich einsteigen ins Thema Beerdigungskosten – Inhaltsverzeichnis
Was kostet eine Beerdigung in Deutschland?
Gevatter Tod wartet am Ende des Lebens auf uns, keine:r kommt um diese Begegnung herum. Dennoch haben wir es geschafft, den Gedanken an die Endlichkeit des Lebens weitgehend aus unserem Alltag zu verbannen. Ein Todesfall in der Familie wirkt dann oft wie ein Weckruf.
Vielleicht kennen Sie dies bereits aus eigener Erfahrung. Da ist die Trauer, mit der man umgehen muss, aber auch viele Dinge, die die Angehörigen erledigen und klären müssen: Stichwort Bestattungszeremonie. Die Frage ist dann: Wer zahlt die Beerdigungskosten?
Was viele Menschen nicht wissen: Beerdigungen sind sehr teuer in Deutschland. Die durchschnittlichen Kosten liegen zwischen 6.000 bis 8.000 Euro. Das ist der Preis für eine würdevolle Beerdigung. Für die günstigste Form der Bestattung müssen Sie beziehungsweise Ihre Angehörigen mindestens 2.000 Euro auf den Tisch legen. Diese Beerdigung ist dann jedoch sparsam: in der Regel anonym, im kleinen Urnengrab und ohne Feierlichkeiten.
Folgende Kosten fallen bei einer einfachen Beerdigung immer an:
Gebühren für den Totenschein und die Leichenschau
Kosten für die Sterbeurkunde
Bestatterleistungen für Überführung sowie Einäscherung oder Aufbahrung
Wer muss die Beerdigungskosten zahlen?
Das Gesetz macht eine klare Vorgabe, wer die Beerdigungskosten zahlen muss. Denn nach § 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind es die Personen, die das Erbe der oder des Verstorbenen antreten dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es etwas zu erben gibt oder ob die entsprechenden Familienangehörigen das Erbe ausgeschlagen. Wegen der Kostentragungspflicht kommen Ihre Hinterbliebenen nicht um diese Verantwortung herum.
Haben die nächsten Angehörigen kein Geld, um die Beerdigungskosten zu stemmen, geht die Bestattungskostenpflicht auf den weiteren Familienkreis über. Die genaue Reihenfolge gibt das Bestattungsgesetz vor:
1. Ehepartner:in oder eingetragene:r Lebenspartner:in
2. Kinder
3. Eltern
4. Geschwister
5. Partner:in, der oder die nicht eingetragen und nicht angeheiratet sind
6. Weitere Sorgeberechtigte
7. Großeltern
8. Enkelkinder
9. Entfernte Verwandte bis zum 3. Grad
Beerdigungskosten: Möglichkeiten der Vorsorge
Ist in der Familie nur ein kleines Einkommen vorhanden, dann ist es schwer, die Summe von mehreren tausend Euro aufzubringen. Doch es gibt Möglichkeiten, für diese Zeit vorzusorgen. Was können Sie also tun, damit Ihre Lieben in der Trauerphase nicht auch noch finanzielle Nöte erleben müssen?
Darüber hinaus können Hinterbliebene gegebenenfalls Ansprüche aus Renten- oder Unfallversicherungen geltend machen. Oft dauert die Auszahlung jedoch sehr lange. Der Vorteil einer Sterbegeldversicherung liegt darin, dass das Geld den Angehörigen schnell zur Verfügung steht. Je nachdem, welche Versicherungssumme Sie wählen und wann Sie den Vertrag abschließen, ist der monatliche Betrag dafür sehr gering. In einem Beratungsgespräch erfahren Sie mehr Details und erhalten ein persönliches Angebot.

In der Rubrik „Wissen“ finden Sie Infos, Tipps und Ratgeber aus verschiedenen Bereichen des Alltags, in denen auch Schutz, Absicherung und Finanzen eine Rolle spielen.
Bestattungskosten im Detail: Welche Kosten müssen Sie einplanen?
Wie hoch die Rechnung für die Beerdigung am Ende ist, bestimmen mehrere Faktoren. Sehr viel hängt von der Bestattungsart ab. Günstig sind alle Arten der Feuerbestattung, ob Urnengrab auf dem Friedhof, See- oder Baumbestattung. Die klassische Beerdigung im Sarg ist am teuersten. Weitere Kostenpunkte sind:
- Bestatterleistungen zur Vorbereitung und Durchführung der Beerdigung
- Fremdleistungen zur Gestaltung der Trauerfeier, zum Beispiel Blumenschmuck, Traueranzeigen, Grabstein sowie Sterbeurkunde
- Friedhofsgebühren für Grabpflege und Grabnutzung
Damit Sie einen Eindruck vom Umfang bekommen, finden Sie unten eine Auswahl der Leistungen, die typisch sind für eine Beerdigung sowie die üblichen Preisspannen:
Bestatterleistungen | Von | Bis |
---|---|---|
Sarg (je nach Material und Ausstattung) | 350 Euro | 5.000 Euro |
Urne (je nach Material) | 60 Euro | 1.000 Euro |
Totenbekleidung | 50 Euro | 130 Euro |
Ankleidung und Einbettung | 60 Euro | 190 Euro |
Aufbahrung und Trauerhallengestaltung | 70 Euro | 500 Euro |
Fremdleistungen | Von | Bis |
---|---|---|
Grabmal/Grabstein neu | 450 Euro | 5.000 Euro |
Grabeinfassung neu | 500 Euro | 2.800 Euro |
Leichenschau/Totenschein | 110 Euro | 165 Euro |
Sterbeurkunde | 10 Euro | 10 Euro |
Todesanzeige | 210 Euro | 400 Euro |
Blumenkranz | 95 Euro | 250 Euro |
Sargschmuck | 90 Euro | 300 Euro |
Trauerredner | 120 Euro | 400 Euro |
Friedhofsgebühren (Erdwahlgrab für 20 Jahre) | Von | Bis |
---|---|---|
Beisetzungsgebühren | 350 Euro | 1.000 Euro |
Grabnutzungskosten | 1.100 Euro | 2.400 Euro |
Nutzung der Trauerhalle | 140 Euro | 320 Euro |
Wann gibt es Hilfe vom Sozialamt bei Beerdigungen?
Sehr hartnäckig hält sich die Meinung, dass das Sozialamt einspringt, wenn Angehörige keine Mittel haben, um die Beerdigung eines Familienmitglieds zu zahlen. In Wirklichkeit sind diese sogenannten Sozialbestattungen jedoch sehr selten. Bei Antragstellung prüft das Amt die finanzielle Situation von allen Hinterbliebenen, genau nach der oben genannten Liste. Nur wenn wirklich niemand über genug Geld verfügt, sagt das Sozialamt eine Unterstützung zu.
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