Versicherungsnummer
Zeitpunkt und Ort des Vorfalls
Namen vom Schadensverursacher und der geschädigten Person
Anschrift
Kontaktdaten (Telefon oder E-Mail)
Schilderung des Schadenshergangs
Weitere Informationen, die je nach Versicherung variieren, etwa Zeugenaussagen (siehe Nachweise)

Versicherungsschaden melden
Alles Wichtige zur Schadensmeldung online, telefonisch, per App, E-Mail oder postalisch
So melden Sie einen Versicherungsschaden schnell und unkompliziert
Rund 23 Millionen Schäden werden jedes Jahr bei den Hausrat-, Haftpflicht-, Wohngebäude-, Rechtsschutz-, Unfall- und Kfz-Versicherern gemeldet. Das sind über 60.000 Fälle pro Tag. Um sicherzugehen, dass Ihr Schadensfall nicht untergeht, haben wir einige Tipps für Sie.
Versicherung ist Vorsorge. Und Erleichterung, wenn der Ernstfall eintritt und Sie wissen, dass Sie gut versichert sind. Den Versicherungsschaden sollten Sie möglichst zeitnah melden.
Ihren Schaden können Sie online, über eine App, telefonisch oder schriftlich melden. Oder Sie wenden sich als Comfortplan-Kund:in einfach an uns. Wir regeln das für Sie.

„Halten Sie sich bei der Schadensmeldung an die fünf Ws: Wer ist beteiligt? Was wurde beschädigt, gestohlen oder soll reguliert werden? Wann ist der Versicherungsschaden geschehen? Wo ist der Schaden passiert? Wie ist es zum Schadensfall gekommen? Mit diesen Informationen kann die Versicherung bereits einiges in die Wege leiten. Haben Sie dabei Ihre Versicherungsnummer griffbereit, sodass Ihr Versicherer Sie richtig zuordnen kann.“
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Welche Angaben braucht Ihre Versicherung im Ernstfall?
Zunächst vorweg: Es gibt verschiedene Versicherungsschäden, die Sie bei Ihrer Versicherung melden können.
Auch wenn die Ursachen für die Schäden unterschiedlich sind, haben sie doch einiges gemeinsam. Ahnen Sie es bereits? Sie müssen eine Reihe von Informationen an den Versicherer übermitteln. Zu den wichtigsten Angaben gehören:
Wie schnell sollten Sie den Versicherungsschaden melden?
Stellen Sie sich einmal vor, Sie haben eine Menge Geld in ein Eigenheim gesteckt, womöglich jahrelang daran gearbeitet, bis es Ihren Vorstellungen entspricht – und dann zieht ein schweres Gewitter mit heftigen Böen und Starkregen über Ihr Haus hinweg. Das Dach Ihres Hauses wird abgedeckt, die Regenmassen fluten Ihren Keller samt Mobiliar. Das Ausmaß dieser Katastrophe bemisst sich auf mehrere zehntausend Euro.
Unwetterschäden wie diese geschehen in Deutschland immer häufiger. Im Juli 2021 erlebten beispielsweise die Menschen im Westen und Süden Deutschland die zerstörerische Kraft der Naturgewalten. Die Versicherer schätzen die dadurch verursachten Unwetterschäden auf über sieben Milliarden Euro.
Sicherlich würde Ihnen nach solch einem Erlebnis der Kopf ganz woanders stehen. Doch damit die Versicherung schnell handeln kann, gibt’s bestimmte Fristen, bis wann Sie den Versicherungsschaden melden müssen. Und an diese sollten Sie sich halten, um den Anspruch auf Ihre Versicherungsleistungen zu wahren.
Konkret geregelt sind die Fristen für die Schadensmeldung in Ihrem Vertrag. Steht dort nichts, ist davon auszugehen, dass Sie sich unverzüglich an Ihren Anbieter wenden sollten. Unverzüglich bedeutet normalerweise bis zum nächsten Werktag, maximal nicht später als eine Woche.
Bedenken Sie: Je nach Versicherung können unterschiedliche Fristen gelten. Bei der privaten Unfallversicherung heißt es bei den meisten Versicherungsgesellschaften, dass eine verbleibende Invalidität binnen 15 Monate nach dem Unfall ärztlich festgestellt werden muss. Kam dagegen die versicherte Person ums Leben, müssen Sie dies innerhalb von 48 Stunden der Unfallversicherung melden.
Welche Nachweise sind notwendig?
Neben den allgemeinen Angaben, die wir weiter oben schon behandelt haben, braucht Ihre Versicherung je nach Versicherungsschaden weitere Informationen und Belege von Ihnen. Handelt es sich um einen Schadensfall, sind Fotos davon immer Gold wert. Damit kann sich Ihr Versicherer einen ersten Eindruck über die Lage verschaffen.
Wichtig sind die Fotos oder Videos vor allem bei der Kfz-Versicherung, der Hausratversicherung und der Gebäudeversicherung.
Rechnungen über die beschädigten Gegenstände können bei der Hausratversicherung ebenfalls sinnvoll sein, gleiches gilt für die Haftpflichtversicherung. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist beim Leistungsfall wiederum ein ärztliches Attest notwendig, aus dem hervorgeht, dass Sie voraussichtlich für die nächsten sechs Monate berufsunfähig sind.
Etwas viele Infos auf einmal, denken Sie? Daher haben wir Sie noch einmal übersichtlich als Tabelle zusammengefasst:
Versicherung | Nachweise |
---|---|
Hausratversicherung + Haftpflichtversicherung | Fotos, Rechnungen, Übersicht der fehlenden/beschädigten Gegenstände |
Kfz-Versicherung | Unfallbericht der Polizei |
Berufsunfähigkeitsversicherung | Ärztliche Bescheinigung wie Atteste und Diagnose |
Lebensversicherung, Risikolebensversicherung + Sterbegeldversicherung | Sterbeurkunde, Kopie des Versicherungsscheins, gegebenenfalls Zeugnis über Todesursache |
Wie können Sie Ihre Versicherung am besten erreichen?
Viele Versicherer bieten einen speziellen Service auf ihrer Internetseite, um den Schaden zu melden. Auch eine besondere Hotline oder App stellen manche Versicherungsgesellschaft bereit. Wollen Sie klassisch per Post kommunizieren, versenden Sie Ihren Brief am besten per Einschreiben mit Rücksendeschein, damit Sie sichergehen, dass der Versicherer die Meldung Ihres Versicherungsschadens bekommen hat.
Übersicht der Kontaktmöglichkeiten nach einem Schadensfall (Auswahl):
Versicherung | Webseite | Hotline |
---|---|---|
Allianz | https://www.allianz.de/service/schaden-melden/ | 0800 11 22 33 44 |
R+V | https://www.ruv.de/service/schadenservice | 0800 533 1111 |
Generali | https://www.generali.de/schaden/ | Diverse, siehe Webseite |
Debeka | https://www.debeka.de/service/formulare/schadensmeldung_einstieg/index.html | 0800 888 00 8222 |
AXA | https://www.axa.de/schadenservice-360/schadenmeldung | 0800 2920 333 |
Versicherungskammer Bayern | https://www.vkb.de/content/services/schaden-melden/ | 0800 6236 6236 |
Signal Iduna | https://www.signal-iduna.de/service/schaden-und-leistung.php | Diverse, siehe Webseite |
Zurich | https://www.zurich.de/de-de/service/schaden-und-leistung | 0221 7715 7780 |
Alte Leipziger | https://www.alte-leipziger.de/service/schaden-melden | Diverse, siehe Webseite |
Gothaer | https://www.gothaer.de/meine-gothaer/kundenservice/schaden-melden/ | 30 5508 81508 |
Je nach Versicherer können Sie sich digital nach dem Bearbeitungsstand erkundigen, entweder über seine Webseite, seine App, E-Mail oder SMS. Nach der Meldung Ihres Schadens müssen Sie meistens ein Schadensformular ausfüllen, das Ihre Versicherung für die weiteren Schritte wie die Schadensprüfung braucht.
Kfz-Versicherung mit besonderem Service bei Unfall
Bei einem Verkehrsunfall wenden Sie sich direkt an Ihre Autoversicherung. Sind Sie allerdings Unfallopfer und die Person, die den Schaden verursacht hat, flüchtet oder stellt sich quer, können Sie über den sogenannten Zentralanruf der Autoversicherer mithilfe des Kennzeichens herausfinden, bei welcher Versicherung die Person Kund:in ist. Das gilt auch im europäischen Ausland. Die Telefonnummer lautet: 0800 250 260 0 (Ausland: +4940 300 330). Oder Sie nutzen den Service online.