Tierhalterhaftpflicht Vergleich Damit Sie als Tierbesitzer:in immer sorgenfrei & entspannt bleiben
- Unentbehrlich für alle Hunde- und Pferdehalter:innen
- Schutz vor hohen Schadensersatzforderungen
- Preisgünstig & nützlich
Darum ist eine Tierhalterhaftpflicht sinnvoll für Tierbesitzer
Als Hundehalter:in haften Sie für die Schäden, die Ihr Vierbeiner anderen Personen zufügt. Im Durchschnitt kostet ein solcher Schaden etwa 1.000 Euro, nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt es pro Jahr auch etwa 100 Fälle, die 50.000 Euro kosten.
Einen Hund oder ein Pferd zu haben, bedeutet Verantwortung. Aber der Spaß soll auch nicht zu kurz kommen. Sie wollen sich nicht ständig die Katastrophen ausmalen, die passieren könnten, wenn Bello einmal ausgelassen herumtobt.
Mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Sie sind sich der Gefahren und Ihrer Verantwortung bewusst und können dank des Versicherungsschutzes entspannt mit Ihrem vierbeinigen Gefährten aktiv unterwegs sein, ob beim Ausritt oder Gassi gehen.
„Eine Tierhalterhaftpflicht ist ein Muss für Hunde- und Pferdebesitzer:innen. Denn nur diese schützt Sie vor Schadensersatzforderungen, wenn Ihr Tier einem Dritten einen Schaden zufügt. Dabei deckt die Haftpflicht Schäden bis in die Millionenhöhe ab. Trotz dieser umfassenden Absicherung kostet die Tierhaftpflicht nicht viel.“
Ein junger Hund bezaubert mit seiner ansteckenden Lebensfreude. Aber, Hand auf’s Herz, der kleine Racker muss auch noch viel lernen. Nicht jede:r findet es in Ordnung, wenn der Vierbeiner ihn oder sie im Übereifer anspringt. Er kann mit diesem Verhalten zum Beispiel ein kleines Kind umreißen, sodass es sich verletzt.
Oder die schmutzigen Hundepfoten hinterlassen Spuren auf der teuren Designerkleidung. In solchen Fällen drohen Ihnen hohe Geldforderungen, um die Schäden wieder gut zu machen.
Als vorausschauende:r Tierbesitzer:in wissen Sie, dass Sie sich für Schadensfälle absichern können.
Wenn andere Personen bei Ihnen Schadensersatzforderungen stellen, ist normalerweise Ihre Haftpflichtversicherung zuständig.
Eine Variante dieser Versicherungsart richtet sich speziell an Tierhalter:innen. Denn sie sind laut Gesetz für alle Schäden verantwortlich, die ihr Tier bei Dritten anrichtet (§ 833 BGB). Gefährdungshaftung heißt dies in der Fachsprache. Tierhalter:innen haften demnach für alle Schäden, die durch das Tier entstehen, ganz gleich ob nur ein Gegenstand kaputt geht oder ein Mensch verletzt wird.
Kleinere Haustiere wie Nagetiere, Ziervögel oder auch Katzen sind über Ihre Privathaftpflichtversicherung bereits mitversichert.
Wenn Sie Hunde- oder Pferdebesitzer:in sind, sollten Sie für Ihren vierbeinigen Freund eine eigenständige Versicherung abschließen: eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, auch bekannt als Tierhaftpflichtversicherung.
In einigen Bundesländern sind Hundebesitzer:innen sogar verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen. Die Pferdehaftpflichtversicherung ist dagegen nirgendwo ein Muss.
„Wie bereits erwähnt, haften Sie als Tierbesitzer:in für die Unfälle und Missgeschicke, die Ihr Hund oder Ihr Pferd verursacht. Auch für Folgeschäden. Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie vor hohen Schadensersatzforderungen, die sich daraus ergeben. Besonders, wenn Personen verletzt werden, können enorme Summen auf Sie zukommen. Und dies geschieht oft schneller, als einem lieb ist. Denn selbst der ruhigste Hund stellt einmal etwas Blödsinn an. Und auch ein umgängliches Pferd kann einmal ausschlagen und eine Delle im geliehenen Transportwagen hinterlassen.“
Die Tierhaftpflichtversicherung sichert nur Schadensfälle ab, die Ihr Hund oder Ihr Pferd bei anderen Personen verursacht. Für Ihren eigenen Besitz und Körper sind Sie selbst verantwortlich. Erwischt Ihr Pferd Sie etwas hart mit dem Huf oder zerkratzt Ihr Hund das Parkett in Ihrer Wohnung, fühlt sich die Tierhaftpflichtversicherung nicht in der Verantwortung. So gesehen funktioniert die Tierhalterhaftpflicht ähnlich wie die private Haftpflichtversicherung, mit dem Unterschied, dass sie die Schäden abdeckt, die das versicherte Haustier bei anderen verursacht.
Bei den Schadensfällen an Dritten bieten die Versicherer zudem einen recht umfangreichen Schutz an. Eine gute Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt auf für:
Sachschäden
(auch Mietsachschäden)
Personenschäden
(Schmerzensgeld, Behandlungskosten)
Vermögensschäden
(z.B. Einkommensausfall)
Schäden, die auf Reisen passieren
(Auslandsschutz)
Je nach Tarif gehören außerdem Extras dazu wie die Mitversicherung von Hundesittern bzw. der Reitbeteiligung, das Führen ohne Leine und Maulkorb, der Schutz bei ungewolltem Deckakt oder auch die Ausweitung des Versicherungsschutzes auf Welpen und Fohlen für das erste Lebensjahr.
In die Beitragsberechnung für Ihre Tierhaftpflicht spielen mehrere Faktoren hinein:
Welche Schadenshöhe die Tierhalterhaftpflicht erstattet, hängt von dem Tarif ab, den Sie als Versicherungsnehmer:in wählen. Verbraucherschützer empfehlen, dass die Deckungssumme bei mindestens fünf Millionen Euro liegen sollte. Trotz dieser hohen Versicherungssummen sind die Tierhalterhaftpflichtversicherungen für vergleichsweise wenig Geld zu haben.
Die folgenden Summen sind gängige Richtwerte als Jahreskosten für die Tierhalterhaftpflicht:
Die Beiträge für die Tierhalterhaftpflichtversicherung sind theoretisch steuerlich absetzbar. In Ihrer Steuererklärung geben Sie sie bei den Sonderausgaben mit an. Beachten Sie jedoch die Höchstbeträge, die für die steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen gelten. Diese liegen für Arbeitnehmer:innen und Beamt:innen bei 1.900 Euro und für Selbständige bei 2.800 Euro. Oft sind diese Grenzen schon durch andere Versicherungsaufwendungen erreicht.
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung ist keine allgemeine Verpflichtung. Dennoch ist sie eine Empfehlung für jede:n Hundebesitzer:in. Denn mit plötzlichen Schmerzensgeldforderungen, die nicht selten im vierstelligen Bereich liegen, wollen Sie sich sicher nicht konfrontiert sehen. Ihre Hundehaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob diese Ansprüche gegen Sie berechtigt sind. Ist dies der Fall, zahlt sie die Forderungen.
Eine gesetzliche Versicherungspflicht für Hundebesitzer:innen gilt in folgenden Bundesländern:
Berlin
Hamburg
Niedersachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Zudem sind Halter:innen von Hunden, welche als gefährlich eingestuft werden (Kampfhunde), in einigen Bundesländern ebenfalls aufgefordert, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Zum Teil sind die Haftpflicht-Policen für Kampfhunde deutlich teurer als Versicherungen für Hunde, die als ungefährlich gelten.
Mithilfe des Vergleichsrechners von Comfortplan können Sie die verschiedenen Angebote zur Hundehaftpflicht gegenüberstellen und einen günstigen Schutz gegen Schadensersatzforderungen finden.
Kümmern sich die Hundehalter:innen nicht selbst um eine Haftpflichtversicherung für den Hund, drohen Bußgelder, auch wenn kein Schaden eingetreten ist. Bitte informieren Sie sich daher, welche Bestimmungen in Ihrem Wohnort für Ihren vierbeinigen Freund gelten.
Die Pferdehaftpflicht gilt auch für Zugtiere wie Ponys, Esel oder Maultiere, wenn Sie diese Tiere als Haustiere halten. Für Zugtiere, die für ein Gewerbe eingesetzt werden oder die Sie aus beruflichen Gründen halten, brauchen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Ansonsten hilft Ihnen die Pferdehaftpflichtversicherung in Fällen, wenn Ihr Pferd beispielsweise den Transportwagen beschädigt oder Menschen (versehentlich) verletzt.
Wenn Sie Ihr Pferd oder Ihr Pony über eine Reitbeteiligung auch anderen „Gastreitern“ zur Verfügung stellen, sollten Sie sich für eine Pferdehaftpflicht entscheiden, die diese Fälle mit abdeckt. Denn auch wenn ein anderer Reiter mit Ihrem Pferd unterwegs ist, müssen Sie am Ende für mögliche Schäden und Verletzungen geradestehen – und zahlen.
Für Hund und Pferd gilt: Sollte Ihr versichertes Tier versterben, erlischt die Versicherung. Achtung: Mancher Anbieter verlangt dafür noch eine Bestätigung vom Tierarzt.
„Wenn Sie beim Vergleich der Tarife ein besseres Angebot gefunden haben, können Sie die Tierhalterhaftpflichtversicherung problemlos kündigen und wechseln. Denken Sie dabei an die Kündigungsfrist. In der Regel sind es drei Monate. Ändert der Versicherer die Vertragsbedingungen oder erhöht die Beiträge, haben Sie zudem ein Sonderkündigungsrecht. In jedem Fall muss die Kündigung schriftlich erfolgen.“
Maximilian Gruber Experte für Tierhalterhaftpflicht
In den Testplänen der Verbraucherorganisationen und Analyse-Häusern ist die Tierhaftpflichtversicherung nicht sehr oft vertreten. Viele Bewertungen sind schon etwas in die Jahre gekommen.
Einer der neueren Bewertungen von Tierhalterhaftpflichtversicherungen hat das Analyse-Haus Service Value 2020 in Zusammenarbeit mit Focus-Money vorgelegt. Darin ging es vor allem um Kundenzufriedenheit. Neben vielen anderen Versicherungsarten mussten auch Anbieter der Tierhalterhaftpflicht zeigen, was sie bei Schadens- und Leistungsregulierung zu bieten haben. In die Top Drei der Tierhaftpflichtversicherer schafften es folgende Unternehmen:
Im Allgemeinen sollten Sie die Testberichte zu den Versicherungen mehr als Orientierung verstehen. Denn wenn Sie sich andere Leistungen wünschen, als die Tester:innen prüfen, kommt vielleicht ein anderer Tarif als der Testsieger für Sie in Frage.
Verschaffen Sie sich daher gern in einem persönlichen Tarifvergleich einen Überblick. So können Sie zugleich Ihre Wunschbedingungen bei Selbstbeteiligung, Deckungssumme und Leistungsumfang festlegen und passende Tierhaftpflichtversicherungen ausfindig machen.
Seit 1986 vertrauen uns bereits Millionen von Nutzer:innen ihre Versicherungsthemen an. Gehören auch Sie dazu und seien Sie über die Möglichkeiten erstaunt, Sie bestmöglich zu schützen.
Wir lieben unsere vierbeinigen Freunde und alles was mit ihnen zu tun hat. Daher können Sie hier viele spannende Antworten auf unterschiedlichste Fragen zu ihrem geliebten Haustier finden.