Häufig gestellte Fragen zur Sterbegeldversicherung (FAQ’s)
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Fragen und Antworten, verständlich versichert!
Sorgfältige Beratung bis ins letzte Detail, genau darum geht es für uns bei jedem Ihrer Anliegen. Was das heißt? Unliebsame Überraschungen haben ein Ende, Fakten auf den Punkt gebracht gehören zu unserem Einmaleins und sämtliche Leistungen werden transparent kommuniziert. So hat Kleingedrucktes erst gar keine Chance. Freuen Sie sich daher stets auf unseren serviceorientierten und persönlichen Umgang mit Ihnen.
Und damit Versprechen nicht nur Hypothesen sind, haben wir hier für Sie die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Welt der Versicherungen zusammengefasst.
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Ja, Sie können eine Sterbegeldversicherung mit, aber auch ohne Wartezeit abschließen. Wie lange die Wartezeit dauert, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Einige gewähren bereits nach sechs Monaten einen vollen Versicherungsschutz, andere erst nach 24 oder 36 Monaten. Sollte die versicherte Person innerhalb dieser Zeitspanne sterben, zahlen die Versicherungen zumindest die bis dahin eingezahlten Beiträge aus. Im Fall eines Unfalltodes leisten viele Versicherer sofort mit der vertraglich vereinbarten Summe, viele zahlen sogar das Doppelte.
Während der Wartezeit besteht kein Versicherungsschutz. Ihre Familie erhält im Todesfall also nicht die Versicherungssumme ausgezahlt. Daher werden gern Tarife mit einer kurzen Karenzzeit empfohlen. Obwohl die Wartezeit für den Vergleich von Sterbegeldversicherungen wichtig ist, sollten Sie auch auf das gesamte Paket aus Leistungen und Preis achten. Unsere Expert:innen helfen Ihnen mit einem Beratungsgespräch bei der Entscheidung für den passenden Tarif.
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Ja, unter bestimmten Umständen ist auch eine Sterbegeldversicherung pfändbar. Das Geld zählt, genau wie Gehälter, Unternehmensanteile oder Patente, zu den Vermögensgegenständen, die von Gläubigern begutachtet werden, etwa wenn Sie eine Privatinsolvenz angemeldet haben und noch viele Schulden abbezahlen müssen.
Laut Gesetz sind Lebensversicherungen – und dazu zählt die Sterbegeldversicherung – bis zu einem Betrag von 3.579 Euro nicht pfändbar. Das heißt: Rund 3.600 Euro darf jeder für die Beerdigung zurücklegen.
Für Gläubiger wird die Versicherung also nur dann interessant, wenn der Rückkaufwert der Versicherung zum Zeitpunkt der Pfändung diesen Wert übersteigt. Und dies tun Sterbegeldversicherungen in den seltensten Fällen. Denn im Vergleich zu einer Lebensversicherung sind die monatlichen Beträge und die Versicherungssumme oft so niedrig, dass die Versicherung als nahezu pfändungssicher gilt.
Etwas anderes ist das Schonvermögen. Das spielt im Zusammenhang mit Sozialbehörden eine Rolle. So sind Personen, die Sozialleistungen erhalten, etwa wegen Pflegebedürftigkeit, dazu angehalten, zuerst das eigene Vermögen zu verbrauchen. Sterbegeld zählt zum Schonvermögen, weil es zweckgebunden, also für die Bestattung, gespart wird. Laut Gerichtsurteil gilt eine Bestattungsvorsorge in Höhe von insgesamt 10.500 Euro als angemessen. Damit bleibt das gesparte Sterbegeld vom Sozialamt unangetastet.
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Das kommt darauf an, bei welcher Versicherung Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben. Unterschieden werden private und betriebliche Sterbegeldversicherungen.
Die private Sterbegeldversicherung funktioniert ähnlich wie eine Lebensversicherung. Das heißt, Sie zahlen regelmäßig Beiträge ein und sparen so ein Kapital an, das Ihren Hinterbliebenen zur Verfügung steht. Diese Leistung, die die Versicherung im Todesfall auszahlt, ist steuerfrei. Nur falls Sie die Police vorzeitig auflösen, ist die Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und der Auszahlungssumme einkommensteuerpflichtig.
Wird das Sterbegeld aus einer betrieblichen Altersversorgung (Pensionskasse) gezahlt, ist es unter Umständen als Einkommen zu versteuern. Und zwar dann, wenn es nicht an die berechtigte Bezugsperson ausgezahlt wird, die im Vertrag steht, sondern an Erben.
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Nicht zwingend. Einige Versicherungen wie beispielsweise Monuta oder DELA bieten Sterbegeldversicherungen ohne Wartezeit an. Bei diesen Tarifen mit Sofortschutz gehört eine Gesundheitsprüfung zum Vertragsabschluss dazu. Meist sind es einfache Gesundheitsfragen, mit denen sich der Versicherer einen Eindruck von Ihrem Gesundheitszustand verschaffen und das Versicherungsrisiko abschätzen möchte.
Bei Tarifen mit Wartezeit können Sie auf eine Gesundheitsprüfung verzichten. Der komplette Versicherungsschutz greift erst, wenn die Wartezeit abgelaufen ist. Je nach Vertrag ist dies nach sechs bis 36 Monaten der Fall.
Tarife mit kurzer Wartezeit bieten sich an, wenn Sie keine Gesundheitsfragen beantworten und den Versicherungsschutz schnell haben wollen. Achten Sie dennoch beim Vergleich der Sterbegeldversicherungen auf weitere Leistungsdetails. Unsere Expert:innen von Comfortplan helfen Ihnen dabei gern weiter.
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Mit einer Sterbegeldversicherung sorgen Sie dafür, dass Ihren Hinterbliebenen genug Geld zur Verfügung steht, um die Kosten für Bestattung und Trauerfeier zu bezahlen. In der Regel versichern Sie sich damit selbst. Bei einigen Anbietern können Sie aber auch eine Sterbegeldversicherung für Partner, Kinder, Geschwister oder die eigenen Eltern abschließen. Sprechen Sie unsere Berater:innen direkt darauf an. Sie können Ihnen ebenfalls ein persönliches Angebot für Ihre Liebsten mitschicken.
Bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung ist dafür noch nicht einmal eine Unterschrift der versicherten Person nötig. Bei mehreren Verträgen bieten manche Versicherer zudem Sondertarife für (Ehe-)Partner. Ob sich dies lohnt, finden Sie bei einem Angebotsvergleich schnell heraus. Bei weiteren Fragen rund um Sterbegeldversicherung sind Ihnen unsere Versicherungsexpert:innen gern behilflich.
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Die Sterbegeldversicherung lohnt sich, wenn Sie Ihre Angehörigen vor den hohen Bestattungskosten absichern wollen. Diese kommen nach Ihrem Tod auf die Hinterbliebenen zu. Laut Gesetz müssen sich Angehörige um die Bestattung kümmern. Mit allem drum und dran wie Friedhofsgebühr, Grabkosten, Trauerfeier, Sarg bzw. Urne und Zeremonie kostet dies etwa 6.000 bis 8.000 Euro. Diese Summe hat nicht jede:r einfach so bei der Hand.
Je nach Tarif können Sie zudem Ihre Bestattung bereits vorplanen. So entscheiden Sie selbst, was Ihnen bei Ihrem letzten Gang wichtig ist und ersparen Ihren trauernden Angehörigen den Papierkram und verhindern Familienstreit.
Zu den Policen, die jeder Mensch zwingend in seinem Absicherungsportfolio haben sollte, wie etwa eine Haftpflichtversicherung oder eine Krankenversicherung, gehört die Sterbegeldversicherung jedoch nicht.
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Sinnvoll ist die Summe, die die Kosten der Bestattung komplett abdeckt. Laut Stiftung Warentest kostet eine Bestattung in Deutschland etwa 6.000 bis 8.000 Euro. Damit sind etwa 7.500 Euro ein angemessener Richtwert.
Welche Versicherungssumme für Sie am besten ist, hängt auch davon ab, welche Wünsche Sie rund um Ihre Bestattung haben. Soll es eine Urnenbestattung sein, dann muss der Betrag nicht so hoch sein wie beispielsweise für eine Erdbestattung. Rechnen Sie aber auch die Kosten für Friedhof, Blumenschmuck, Trauerfeier, Traueranzeigen, Urkundenausstellung beim Notar und gegebenenfalls die Haushaltsauflösung hinzu. Dann kommen schnell etwa 6.000 Euro zusammen.
Bei den Versicherern können Sie meist zwischen 3.000 Euro und 20.000 Euro auswählen. Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie bei der Auswahl der passenden Versicherungssumme unsicher sind. Rufen Sie einfach bei Comfortplan an.
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Die garantierte Versicherungssumme ist der Geldbetrag, den Sie bei Vertragsabschluss mit der Versicherung vereinbaren. Ob 6.000 Euro, 7.500 Euro oder auch 15.000 Euro: Diese Summe erhalten Ihre Angehörigen garantiert ausgezahlt, wenn Sie versterben.
Sterbegeldversicherungen haben in der Regel eine Laufzeit von 40 bis 45 Jahren. In dieser Zeit erwirtschaftet die Versicherung meist Überschüsse mit dem eingezahlten Geld. Haben Sie eine Überschussbeteiligung vereinbart, dann zahlt die Versicherung diesen Überschuss zusätzlich zu der garantierten Versicherungssumme. Eine Garantie auf diese Bonuszahlung besteht jedoch nicht.
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Das lässt sich nicht eindeutig beantworten. Die genauen Kosten richten sich im Wesentlichen nach der Versicherungssumme, die Sie ausgewählt haben und Ihrem Alter bei Vertragsabschluss. Zusätzlich wirken sich Faktoren wie Vertragslaufzeit, Wartezeit, Zahlweise und auch Tarif und Anbieter auf die Höhe des Beitrags aus.
Ein Blick auf Testberichte mit Preis-Leistungsvergleichen hilft Ihnen bei der groben Orientierung. Demnach liegen die Kosten für eine Sterbegeldversicherung ab 45 Jahren zwischen 15 Euro und 35 Euro. Denken Sie jedoch daran, dass ältere Testberichte keine aktuellen Zahlen liefern. In einer persönlichen Beratung bei Comfortplan erhalten Sie Kostenangaben, die auf Ihre Versicherungswünsche abgestimmt sind.
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Damit die Hinterbliebenen das Geld schnell erhalten, sollten sie die Versicherung schnell über den Todesfall informieren.
Die Auszahlung erfolgt innerhalb weniger Tage, vorausgesetzt die Hinterbliebenen lassen dem Versicherer alle erforderlichen Unterlagen zukommen. Dazu gehören unter anderem der Versicherungsschein, der Totenschein (Todesbescheinigung), die Sterbeurkunde und die Geburtsurkunde der versicherten Person.
Wenn Sie für sich eine Sterbegeldversicherung abschließen, können Sie dafür sorgen, dass Ihre Familie die Versicherungssumme schnell ausgezahlt bekommt. Bestimmen Sie dazu im Vertrag eine bezugsberechtigte Person. An diese zahlt der Versicherer das Geld aus.
Ist keine bevollmächtigte Person benannt, dann erhalten die Erben das Geld. In diesem Fall ist jedoch ein Erbschein einzureichen. Erfahrungsgemäß dauert es längere Zeit, ehe dieses Dokument vorliegt.
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Ja, auch mit Vorerkrankungen können Sie eine Sterbegeldversicherung abschließen. Empfehlenswert sind Tarife ohne Gesundheitsfragen. Bei diesen spielt Ihre Krankengeschichte und Ihr Gesundheitszustand für den Vertragsabschluss keine Rolle.
Allerdings müssen Sie dann mit einer Wartezeit rechnen. Je nach Anbieter erhalten Sie den Versicherungsschutz erst etwa sechs bis 36 Monate nach Vertragsabschluss.
Damit Sie schnell einen geeigneten Tarif finden, der den richtigen Mix aus Preis und Leistung bietet, ist ein Tarifvergleich ratsam. Wir helfen Ihnen dabei gerne weiter. Rufen Sie einfach an.
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Das kommt darauf an, wann Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Sterbegeldversicherungen zählen zu den Lebensversicherungen. Für diese wurde die steuerliche Absetzung ab 2005 neu geregelt.
Für Verträge zur Bestattungsvorsorge, die ab dem 1. Januar 2005 geschlossen wurden, können Sie die Beiträge nicht steuerlich geltend machen. Denn Sterbegeldversicherungen werden nicht mehr als reiner Vorsorgeaufwand angesehen.
Haben Sie Ihren Vertrag vor dem 31.12.2004 abgeschlossen, können Sie die Beiträge in der Steuererklärung absetzen.
Wir beraten Sie gerne direkt
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