Sterbegeld­­versicherung

Sichere dich und deine Lieben für den Abschied ab

Im Todesfall fallen oft hohe Bestattungskosten an, die die Angehörigen belasten. Gibt es Sterbegeld vom Staat und wann lohnt sich eine Sterbegeld­versicherung?
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Das Wichtigste in Kürze

Eine Beerdigung schlägt mit Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro zu Buche. Wenn du deine Familie im Fall der Fälle entlasten möchtest, solltest du über eine Sterbegeld­versicherung nachdenken. Im Todesfall ist dann schon alles gemäß deiner Wünsche vorbereitet und die trauernden Angehörigen müssen sich darum keine Sorgen mehr machen.

  1. Die Kosten einer Beerdigung sind hoch.
  2. Eine Sterbegeld­versicherung entlastet deine Familie finanziell.
  3. Der Versicherungsschutz hält ein Leben lang.

Bestattungsvorsorge: Für weniger Nachsicht und mehr Sicherheit

Hast du schon einmal erlebt, wie es ist, wenn ein Todesfall in der Familie auftritt? Dann weißt du sicher, dass die Zeit der Trauer alles andere als ruhig ist. Viele Entscheidungen müssen getroffen und Termine organisiert werden: zum Beispiel die Bestattung und die Trauerfeier. Spätestens hier stellst du vielleicht fest, dass ein letzter, würdevoller Abschied ganz schön preisintensiv sein kann. Eine Bestattungs­versicherung gibt dir und deinen Hinterbliebenen nicht nur die finanzielle Sicherheit, sondern auch die Möglichkeit, deine eigene Bestattung nach deinen Wünschen zu gestalten.

Welche Bestattungsform soll es sein: klassische Beerdigung im Sarg, Urnengrab oder vielleicht eine Wald- oder Seebestattung? Den Ablauf der Trauerfeier, Musik, Blumenschmuck, Grabstein, Begräbnisort und weitere Details bestimmst du im Vorfeld ebenfalls. Das gibt deinen Lieben die Sicherheit, dass dein Abschied genau nach deinen Wünschen erfolgt.

Mit einer Bestattungs­vorsorge übernimmst du die Verantwortung für deine Bestattung selbst. Du beauftragst eine:n Bestatter:in, die Beisetzung und die Trauerfeier nach deinen Wünschen durchzuführen und schützt deine Lieben vor unerwartet hohen Bestattungskosten und schweren Entscheidungen.

Welche Formen von Bestattungs­vorsorge gibt es grundlegend?

Du hast die Wahl aus vier Möglichkeiten zur Bestattungs­versicherung:

  • Sterbegeld­versicherung
  • Bestattungs­vorsorge mit Treuhandkonto
  • Bestattungs­vorsorge mit Sperrkonto
  • Regelung per Testament

Unsere CLARK-Expert:innen raten dir aber in den meisten Fällen ganz klar zur Sterbegeld­versicherung. Mit ihr schaffst du für dich und deine Hinterbliebenen den sichersten Rundumschutz.

Übrigens gut zu wissen: Eine Regelung per Testament ist nicht empfehlenswert, da die Beerdigung meist vor der Testamentseröffnung stattfindet.

Was ist eine Sterbegeld­versicherung und warum brauchst du sie?

Die Sterbegeld­versicherung: 

  • ist eine Versicherung, bei der du über einen bestimmten Zeitraum Beiträge einzahlst.
  • dient anders als eine Lebens­versicherung nicht dazu, den Ruhestand durch die Auszahlung der Versicherungssumme finanziell abzusichern. 
  • deckt durch die Versicherungssumme, die zum Zeitpunkt des Todes an die Begünstigten ausgezahlt wird, die Bestattungskosten ab.
  • enthält je nach Tarif weitere Leistungen, wie zum Beispiel die Grabpflege oder die Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland.
  • gilt bis zum Tod, egal wie alt du wirst.
  • erlaubt die freie Wahl der begünstigten Person, da man für die Auszahlung keinen Erbschein braucht. Die Kopie der Sterbeurkunde genügt dem/der Begünstigten.

Mit dem Tod befasst sich keiner gerne. Deshalb regeln viele von uns die letzten Dinge spät – oder nie. Dazu gehört auch die Bestattungsvorsorge. Bei einem Todesfall stellt sich die Familie dann die Frage: Wer zahlt die Bestattung? 

Infografik, die durchschnittliche Beerdigungskosten auflistet. - Grabstein: 5.000 Euro - Bestatter: 3.000 Euro - Beisetzung: 2.500 Euro Trauerfeier: 2.500 Euro

Sterbegeld vom Staat bekommt kaum noch jemand – weder über die Krankenkasse, noch über die gesetzliche Renten­versicherung. Als Ehepartner:in einer verstorbenen Person hast du jedoch Anspruch auf das sogenannte Sterbevierteljahr. Die deutsche Renten­versicherung zahlt dir für drei Monate die volle Rente des verstorbenen Menschen aus. Falls der oder die Verstorbene noch keine eigene Rente bezogen hat, erfolgt die Auszahlung in Höhe des vollen Rentenanspruchs. Dieses Geld dient in der Regel allerdings eher den Lebenshaltungskosten der Witwe bzw. des Witwers als den deutlich höheren Bestattungskosten.

Auch der Arbeitgeber zahlt nur in wenigen Ausnahmen Bestattungsgeld. Sollte das Erbe der verstorbenen Person für ein würdevolles Begräbnis nicht reichen, müssen die Angehörigen die Kosten stemmen. Um diese finanzielle Belastung so klein wie möglich zu halten, solltest du dich frühestmöglich über die Sterbegeld­versicherung informieren.

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Wer zahlt Sterbegeld überhaupt noch?  

Im Todesfall besteht nur noch Anspruch auf gesetzliches Sterbegeld: 

  • nach einem Arbeitsunfall
  • bei einer Berufskrankheit
  • für Beamt:innen sowie Arbeitnehmer:innen mit besonderen vertraglichen Leistungen
  • für Kriegsopfer sowie weitere Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Gibt es noch Sterbegeld von der Krankenkasse?

Bis in die 90er-Jahre hatte jede:r Versicherte einer deutschen Krankenkasse Anspruch auf Sterbegeld. Vor der Jahrtausendwende kürzte der Gesetzgeber diese Leistung. Seit dem 1. Januar 2004 gibt es kein gesetzliches Sterbegeld von der gesetzlichen Krankenkasse mehr – nicht einmal für alleinerziehende Mütter oder Bürgergeld-Empfänger:innen. Das Bestattungsgeld ließ sich leicht als kassenfremde Leistung einstufen und streichen. Manchem erscheint das hart. Der Gesetzgeber hatte aber vor allem die hohen Gesamtkosten im Blick.

Lediglich dann, wenn der oder die Verstorbene bei seiner oder ihrer Krankenkasse eine zusätzliche Sterbe­versicherung abgeschlossen hat, besteht dort ein Anspruch auf Leistungen. Auch in der privaten Kranken­versicherung ist Sterbegeld nur über eine Zusatz­versicherung zu bekommen.

Eine Sterbegeld­versicherung über die Krankenkasse abzuschließen, ist der bequemste, aber nicht immer der günstigste Weg. Es lohnt sich, Angebote zu vergleichen und gegebenenfalls eine private Sterbegeld­versicherung abzuschließen, um höhere Beiträge oder einen geringeren Leistungsumfang zu vermeiden.

Gibt es Sterbegeld im öffentlichen Dienst?

Allgemein zahlen Arbeitgeber nur in wenigen Ausnahmen Bestattungsgeld. Für Angestellte im Öffentlichen Dienst sieht dies jedoch meist anders aus. Viele bekommen Sterbegeld laut Tarifvertrag, andere laut Arbeitsvertrag. Besteht Anspruch, dürfen Hinterbliebene mit einem Sterbegeld rechnen, das zwei Monatsgehältern plus dem Gehalt der verbleibenden Tage im Sterbemonat entspricht. Dieses muss jedoch regulär versteuert werden und reicht daher in der Regel nicht, um die Bestattungskosten abzudecken.

Gemäß Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) wird diese Summe an die Witwe oder den Witwer gezahlt. Sind die Kinder Alleinerben von Angestellten im öffentlichen Dienst, bekommen diese das Sterbegeld.

Gibt es Sterbegeld vom Sozialamt?

Das Sozialamt bezahlt auf Antrag die sogenannte Sozialbestattung. Diese Form des Sterbegelds kommt nur infrage, wenn die Familie die Bestattungskosten nachweislich nicht selbst zahlen kann. Falls ein enges Familienmitglied noch über Vermögen verfügt, gibt es vom Sozialamt kein Sterbegeld.

Das Sozialamt übernimmt die Bestattungskosten nur für eine ausgesprochen einfache Beerdigung. Als Antragsteller:in solltest du auf die Höhe dieser Kosten achten und den Bestatter nicht beauftragen, bevor du mit dem Sozialamt gesprochen hast. Angehörige beantragen das Sterbegeld bei dem Sozialamt, von dem der oder die Verstorbene Sozialhilfe bezog. Falls der oder die Verstorbene keine Sozialhilfe bekam, ist das Sozialamt des Sterbeorts für diese Leistung zuständig. Zum Antrag auf eine Sozialbestattung gehören unter anderem die Sterbeurkunde, Kontoauszüge aller Konten sowie der Mietvertrag des Antragstellers.

Zusammenfassung

  • Die Sterbegeld­versicherung ist eine Versicherung für den Todesfall.
  • Sie deckt die Kosten rund um die Bestattung ab und entlastet deine Hinterbliebenen finanziell.
  • Die Krankenkassen zahlen kein Sterbegeld mehr.
  • Beamt:innen und Angestellte des Öffentlichen Dienstes bekommen meistens noch Sterbegeld.
  • Die gesetzliche Renten­versicherung zahlt ebenfalls kein Sterbegeld mehr, unterstützt dich jedoch ein wenig durch das Sterbevierteljahr.
  • Das Sozialamt zahlt unter Umständen eine so genannte "Sozialbestattung".

Wer braucht eine Sterbegeld­versicherung? 

Eine Sterbegeld­versicherung ist sinnvoll

  • wenn du deine Familie für die Beerdigung finanziell entlasten möchtest.
  • da du dich nicht darauf verlassen kannst, später einmal pflegebedürftig zu werden. Die Pflege kann dein ganzes gespartes Geld aufbrauchen.
  • da die Versicherungssumme zum Schonvermögen zählt. Solltest du jemals auf Grundsicherung angewiesen sein, tastet der Staat dieses Geld nicht an.

Bis 2003 stand vielen Deutschen bei ihrem Tod Sterbegeld durch die gesetzlichen Krankenkassen zu. Heute müssen im Todesfall in der Regel die Angehörigen den Bestatter bezahlen – ohne Zuschüsse von Krankenkassen oder Staat. Ausnahmen bestehen nur beim Sterbegeld für Beamt:innen

Ein weiterer großer Vorteil der Sterbegeld­versicherung ist, dass die Versicherungssumme als Schonvermögen gewertet wird. Im Pflegefall oder bei Arbeitslosigkeit greift der Staat zunächst auf deine bestehenden Rücklagen zurück, bevor er dich unterstützt. Das mühsam privat angesparte Polster für deine Hinterbliebenen kann dann schnell schmelzen. Das Schonvermögen wird dabei nicht zu deinen Rücklagen gezählt und wird vom Staat daher nicht angetastet. 

Schonvermögen wird auch dann wichtig, wenn du pflegebedürftig wirst, denn gerade die Pflegekosten können das privat angesparte Geld stark belasten. Mit der frühzeitigen Absicherung durch die Sterbegeld­versicherung würdest du zumindest deine Familie nicht auf den Bestattungskosten sitzen lassen, falls die Pflegekosten dein geplantes Erbe völlig aufbrauchen.

Zusammenfassung

  • Ohne Sterbegeld­versicherung oder andere Rücklagen müssen die Angehörigen in der Regel die Bestattungskosten übernehmen.
  • Eine Unfall­versicherung alleine reicht als Bestattungs­vorsorge nicht aus.
  • Eingezahlte Beträge in die Sterbegeld­versicherung gehören zum Schonvermögen und sind staatlich unantastbar.

Was kostet eine Sterbegeld­versicherung?

Eine Sterbe­versicherung ist nicht teuer. Wie bei fast jeder Versicherung gilt auch hier: Je früher du dich um den Abschluss der Police kümmerst, desto niedriger sind deine Kosten. Verschiedene Versicherer bieten die Sterbegeld­versicherung heutzutage schon mit Beginn der Volljährigkeit an. Mit Kosten zwischen 10-20 Euro im Monat lohnt sich der frühe Abschluss daher doppelt. Neben den Ausgaben die du gegenüber einem späteren Abschluss einsparst, musst du dir ab diesem Zeitpunkt auch keine Gedanken mehr um die zukünftigen Bestattungskosten machen.

Es bieten jedoch nicht alle Versicherer den Versicherungsschutz ab 18 Jahren an. Traditionell beginnt der Abschluss einer Sterbegeld­versicherung in Deutschland mit 45 Jahren. Der monatliche Beitrag beginnt dann bei ca. 40 Euro im Monat. Der Versicherungsschutz in diesem Alter ist also bereits teurer. Dafür ist das Bewusstsein über die Notwendigkeit einer Bestattungs­vorsorge in diesem Alter deutlich höher.

Obwohl die Möglichkeit, für die eigene Beerdigung vorzusorgen, also oftmals erst mit 45 Jahren genutzt werden kann, sollte man auch nicht viel länger warten. Je älter man ist, desto teurer wird auch der Abschluss der Versicherung. Eine Beerdigung mit sämtlichen Nebenkosten schlägt durchschnittlich mit bis zu 13.000 Euro zu Buche. In der Regel empfiehlt sich eine Versicherungssumme von 7.500-10.000 Euro, um den Großteil der Kosten abzudecken.

Zusatzleistungen einer Sterbegeld­­versicherung

Neben der reinen Erstattung von Kosten für eine Bestattung sind oft weitere Versicherungsleistungen enthalten. Zum Beispiel finanzieren manche Sterbegeld­versicherungen bei einem Todesfall im Ausland die Überführung nach Hause. Tatsächlich ist dieser Fall der Kostenübernahme gar nicht so selten, wenn man die im Ausland lebenden Deutschen oder Todesfälle während Urlaubsreisen mit bedenkt.

Ein weiterer Vorteil der Sterbegeld­versicherung besteht darin, dass du als versicherte Person bis zu drei Kinder mitversichern kannst. Die Kosten steigen dabei quasi gar nicht: Ein Kind mitzuversichern, kostet weniger als einen Euro monatlichen Beitrag oder ist bei manchen Anbietern sogar kostenlos verfügbar. Sollte es zum Äußersten kommen, müssen sich Eltern wenigstens nicht um die Bestattungskosten sorgen.

Auf einen Blick:

  • Überführung nach Deutschland bei Todesfall im Ausland
  • Mit­versicherung der Kinder
  • Doppelte Deckungssumme bei Unfalltod
  • Übernahme von Behördengängen
  • Bestattungspaket inklusive Organisation der Trauerfeier mit Musik, Blumen, Traueranzeigen und mehr
  • Beratungen zu Fragen rund um Bestattung und Trauerfeier
  • Juristische Beratungen zu Nachlass und Erbschaft

Wie setzen sich die Kosten für eine Sterbegeld­versicherung zusammen?

Die Höhe deiner Beiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • der Höhe des Sterbegelds, das ausgezahlt werden soll (Versicherungssumme).
  • dem Lebensalter, in dem du den Vertrag abschließt.
  • bis zu welchem Alter du Beiträge zahlen willst (meist bis zum 65. oder 85. Lebensjahr, je nach Anbieter und Alter bei Versicherungsbeginn.).
  • ob du vor dem Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung absolvierst.

Die Beitragszahlung erfolgt klassischerweise jeden Monat. Du hast jedoch auch die Möglichkeit, den Beitrag jährlich zu zahlen oder per Einmalzahlung die kompletten Kosten auf einmal zu begleichen.

Die volle Versicherungssumme bezahlst du nicht komplett ab. Wenn du also 10.000 Euro als Auszahlung mit deinem Versicherer vereinbart hast, liegt dein kompletter Beitrag unterhalb dieser Summe. Die Differenz erwirtschaftet sich der Anbieter aus der Anlage deiner Zahlungen. Je früher du also in deine Sterbegeld­versicherung einzahlst, desto höher ist die Rendite für den Versicherer. Dies wirkt sich positiv auf deine Beiträge aus.

Wenn du die Sterbegeld­versicherung bereits früh abschließt, empfiehlt sich in jedem Fall der monatliche Beitrag. Da der Versicherungsschutz nach der üblichen Wartezeit von 2 Jahren greift, würde nach diesen 2 Jahren die volle Versicherungssumme im Todesfall ausgezahlt werden, obwohl du deinen kompletten Beitrag zu diesem Zeitpunkt noch lange nicht eingezahlt hättest.

Der Unfalltod ist nach Abschluss der Versicherung schon am ersten Tag versichert. Hierbei ist es also unerheblich ob du noch in der Wartezeit bist oder nicht. Ist ein Unfall die Todesursache, zahlt die Versicherung darüber hinaus die doppelte Versicherungssumme aus. 

Je älter du bist, wenn du dich um die Bestattungs­vorsorge kümmerst, desto lohnender werden jährliche Beiträge sowie Einmalzahlungen, da du schlichtweg weniger Zeit hast, um die vollen Kosten zu zahlen.

In jedem Fall lohnt sich der Vergleich verschiedener Anbieter, um die von dir gewünschte Beitragszahlung, Versicherungssumme und -leistung zu erhalten. Wende dich für den Vergleich und die Berechnung deines persönlichen Tarifs am besten gleich an unsere Extpert:innen von CLARK.

Gibt es Nachteile wenn du ein hohes Alter erreichst?

Wer ein hohes Alter erreicht, mag fürchten, dass er über die Jahre mehr Beiträge in die Sterbegeld­versicherung einzahlt, als seine Angehörigen für die Bestattung ausgezahlt bekommen. Zu dieser Sorge besteht jedoch kein Anlass, denn die Tarife sind ab einem bestimmten Alter (meist mit dem 65. oder 85. Lebensjahr) beitragsfrei. Hinzu kommt, dass erwirtschaftete Gewinne mit der Sterbegeld­versicherung von einigen Anbietern nach dem Tod an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden.

Andersherum gehen die Hinterbliebenen auch nicht leer aus: Stirbst du verfrüht, jedoch nach Ende der Wartezeit, zahlt die Versicherung auch dann die vereinbarte Summe aus, wenn du die volle Summe durch deine Beiträge noch nicht eingezahlt hast.

Auszahlung von Sterbegeld

An wen wird die Versicherungssumme ausgezahlt?

In deinem Versicherungsvertrag kannst du eine bezugsberechtigte Person festlegen. Das kann dein Kind sein, dein:e Partner:in, dein Bruder, deine Schwester oder eine ganz andere Person sein – auf jeden Fall jemand, dem du vertraust und in dessen Hände du die Organisation deiner Bestattung legen möchtest.

Was, wenn niemand bezugsberechtigt ist?

Ist keine Person eingetragen, zahlt die Versicherung die Summe an die Person aus, die als nächstes erbberechtigt ist. Das Gesetz macht dazu klare Vorgaben, in welcher Reihenfolge die Familienangehörigen als Erbe in Frage kommen:

  1. Ehe- oder eingetragene Lebenspartner:in
  2. Kinder
  3. Enkel
  4. Eltern
  5. Großeltern
  6. Andere Verwandte

(Die Reihenfolge basiert auf der Erbenordnung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB))

Der Nachteil bei dieser Form der Auszahlung der Sterbegeld­versicherung ist die lange Wartezeit. Denn die Erb:innen müssen ihre Berechtigung mit einem Erbschein nachweisen. Dieses Dokument kann sehr teuer sein (je nachdem, wie hoch das Erbe ist), und es kann einige Monate dauern, bis die Angehörigen diesen Nachweis erhalten. Die Beerdigung ist bis dahin längst erfolgt.

Sterbegeld­versicherung: Welche Dokumente werden zur Auszahlung benötigt?

Damit die Auszahlung der Sterbegeld­versicherung für deine Hinterbliebenen schnell und unkompliziert abläuft, ist es empfehlenswert, wenn du schon die wichtigsten Dokumente zusammenstellst, soweit das für dich möglich ist. Eine kleine Checkliste kann deinen trauernden Angehörigen helfen, die Auszahlung leicht in die Wege zu leiten. Folgende Dokumente werden normalerweise verlangt:

  • Totenschein zur Bescheinigung der Todesursache
  • Sterbeurkunde (als Kopie)
  • Versicherungsschein
  • Geburtsurkunde
  • Antragsschreiben zur Auszahlung (mit Namen und Bankverbindung der berechtigten Person)
  • Erbschein falls notwendig

Sterbegeld­versicherung: Auszahlung schon zu Lebzeiten möglich?

An das Geld, das du in deine Sterbegeld­versicherung eingezahlt hast, kommst du zu Lebzeiten nur heran, wenn du deinen Vertrag kündigst. In diesem Fall erhältst du jedoch nur einen Teil der eingezahlten Summe zurück. Denn die Versicherung ist nicht umsonst, das heißt: Es gibt Abschlusskosten und Verwaltungsgebühren, die durch deine regelmäßigen Beiträge gedeckt werden. Bei einer Kündigung zieht die Versicherung diese Gebühren ab und zahlt dir die Restsumme aus, den sogenannten Rückkaufswert.

Daher ist es nicht empfehlenswert, eine Sterbegeld­versicherung zu kündigen, da dies für dich ein Minusgeschäft bedeuten würde. Falls du finanzielle Engpässe hast, besteht jedoch die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Solltest du Grundsicherung oder Hartz IV beantragen, musst du deine Ersparnisse für die Bestattung ebenfalls nicht antasten. Das Geld gehört zum Schonvermögen und muss nicht aufgebraucht werden, um soziale Leistungen zu erhalten.

Sterbegeld­versicherung: Auszahlung eines Restbetrages

Stellt sich heraus, dass die Bestattungskosten gar nicht so hoch sind wie die Versicherungssumme, was geschieht dann mit dem Restbetrag? Wenn deine Angehörigen das Geld erhalten haben, können sie es beruhigt behalten und verwenden, vielleicht sogar für die zukünftige Grabpflege oder für andere Zwecke. Sie müssen es nicht an die Versicherung zurückzahlen.

Falls eine Bestatterin oder ein Bestatter als bezugsberechtigt eingetragen ist, muss sie oder er den restlichen Betrag an die erbberechtigten Angehörigen auszahlen. Dies entschied das Landgericht Münster 2018 (Az.: 9 S 92/17). Wichtig ist, dass die Hinterbliebenen einen Erbschein vorweisen können und damit das Erbe angenommen haben.

Steuern und Sozial­versicherung

Die Auszahlung der Versicherungssumme aus der Sterbegeld­versicherung ist in jedem Fall steuer- und sozial­versicherungsfrei. Es fallen weder direkt noch indirekt Steuern oder Sozialabgaben für den/die Begünstigten an.

Zusammenfassung

  • Sterbegeld ist von der Einkommenssteuer und von Sozial­versicherungsbeiträgen befreit.
  • Wer sich privat um die Sterbegeld­vorsorge kümmert, sollte es in einer Sterbegeld­versicherung anlegen. Es zählt als Schonvermögen und kann vom Staat nicht angetastet werden.
  • Die Versicherungsbeiträge fallen vergleichsweise niedrig aus.
  • Deine Versicherungssumme sollte jedoch alle Bestattungskosten abdecken können.
  • Die Beitragshöhe hängt von verschiedenen Faktoren sowie dem Leistungsumfang ab.
  • Du kannst bis zu drei Kinder mitversichern.
  • Viele Versicherungen erheben keinen Beitrag mehr ab einem vereinbarten Zeitpunkt und zahlen Überschüsse an die Hinterbliebenen aus.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Der volle Versicherungsschutz greift in vielen Tarifen nach zwei Jahren Wartezeit. Stirbst du als Versicherte:r vorher, erstattet die Versicherung deinen Erben die Beiträge. Falls du eine Sterbe­versicherung ohne Wartezeit wünschst, musst du dich einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Eine Einmalzahlung umgeht jedoch weder die Wartezeit noch die Gesundheitsprüfung.

Manche Versicherer bieten alternative Tarife mit einer verkürzten Wartezeit ohne Gesundheitsprüfung an. Üblicherweise solltest du dann aber mit einem höheren Monatsbeitrag rechnen. Neben den erhöhten Beiträgen kann es noch andere Nachteile geben. Wenn du dir also unsicher bist, ob eine verkürzte Wartezeit ohne Gesundheitsprüfung das richtige für dich ist, wende dich gerne an die CLARK Experten.

Zusammenfassung

  • Die Wartezeit beträgt üblicherweise zwei Jahre.
  • Versicherungen ohne Wartezeit verlangen meist eine Gesundheitsprüfung.

Alternativen zur Sterbegeld­versicherung

Sterbegeld von der Krankenkasse gibt es nicht mehr. Um für die eigene Beerdigung vorzusorgen und damit die Familie finanziell zu entlasten, ist die Sterbegeld­versicherung daher definitiv die beste Wahl. Geht es dir jedoch vor allem darum, deine Familie über die Kosten des Begräbnisses hinaus finanziell abzusichern, hast du folgende Optionen:

  • Eine Unfall­versicherung dient im Kern dazu, dich abzusichern, wenn ein Unfall deine Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt. Sollte es zu einem Unfalltod kommen, erhalten deine Hinterbliebenen die Auszahlung der Versicherungssumme durch deinen Versicherer. Dieses Geld genügt meistens, um eine einfache Beerdigung zu bezahlen.
  • Eine Risikolebens­versicherung hingegen kann nur eingeschränkt als Alternative zur Sterbegeld­versicherung gezählt werden. Ihr Zweck besteht in erster Linie in der Absicherung deiner Familie, solltest du als Versicherte:r während der Vertragslaufzeit versterben. In aller Regel läuft die Risikolebens­versicherung im frühen Rentenalter aus. Nach Eintritt in die Rente steht die Versicherungssumme nicht mehr zur Verfügung und kann im Todesfall nicht die Bestattungskosten decken. 

Unfall- sowie Risikolebens­versicherung greifen jedoch nur im Fall der mit der Versicherung vereinbarten Umstände. Wenn du also ein langes und gesundes Leben führst, bezahlen dir diese beiden Optionen nicht die Beerdigung. 

Einzig eine Sterbegeld­versicherung bietet im Vergleich den Vorteil, nach der entsprechenden Wartezeit in jedwedem Fall für die Kosten der Bestattung der versicherten Person aufzukommen. Der Versicherungsschutz gilt dabei dein ganzes Leben, egal wie alt du letztlich wirst.

Warum Geld zurücklegen allein nicht ausreicht

Statt auf eine Versicherung zu vertrauen, könntest du dir auch überlegen, einfach Geld für den Ernstfall zurückzulegen. Das ist natürlich möglich, birgt aber Risiken.

Zum einen wirst du immer in Versuchung sein, diesen Notgroschen anzutasten, wenn das Geld einmal knapp werden sollte. Und selbst wenn du ihn nicht antasten würdest, der Staat würde es, wenn du während der Ansparphase pflegebedürftig wirst oder auf Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung angewiesen wärst.

Tritt der Todesfall dann ein, könnten deine Angehörigen plötzlich ohne das benötigte Sterbegeld dastehen. Nur im Rahmen einer Sterbegeld­versicherung ist das Geld vor diesem Zugriff geschützt, da es als Schonvermögen gewertet wird.

Zudem sind Bestattungen teuer. Sie kosten durchschnittlich bis zu 13.000 Euro. Legst du jeden Monat etwas Geld auf die Seite, beispielsweise 20 Euro, würde es über 50 Jahre dauern, bis du die Summe zusammen hast – die Zinserträge bereits eingerechnet. Besser ist es auch hier, auf eine Versicherungslösung zu vertrauen, da du hier nicht die komplette Summe ansparen musst. Die Versicherung erwirtschaftet sich die Differenz deiner Einzahlung und der vereinbarten Versicherungssumme durch die sicher Anlage deines Geldes.

Zusammenfassung

  • Alternativen zur Sterbegeld­versicherung greifen nur in bestimmten Fällen.
  • Die Unfall­versicherung sichert deine Familie bei einem Unfalltod finanziell ab.
  • Die Risikolebens­versicherung greift nur während der Vertragslaufzeit.
  • Einzig die Sterbegeld­versicherung bietet vollen Versicherungsschutz.

Eine Sterbegeld­versicherung abschließen

Eine Sterbegeld­versicherung ist ein wichtiger Schutz, um deine Familie vor den hohen Kosten deiner Beerdigung zu schützen. Je früher du dich mit diesem schweren Thema befasst, desto günstiger werden deine Beiträge und letztlich auch die Gesamtsumme, die du bezahlst.

Welche Sterbegeld­versicherung günstig ist, darüber entscheiden deine eigenen Ansprüche. Die Extert:innen von CLARK machen mit dir den Tarifvergleich und finden gemeinsam mit dir den Tarif, der am besten zu dir passt. So gehst du vor:

Häufig gestellte Fragen zur Bestattungs­vorsorge:

Was kostet eine Bestattung?

Die Kosten für eine Bestattung setzen sich aus vielen Einzelposten zusammen, wie der Bestattungsart, den Friedhofsgebühren oder dem Grabstein. Daher lassen sich nur Durchschnittssummen angeben, an denen du dich orientieren kannst.

Die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas e.V. gibt 4.500 Euro als Kosten für die reine Bestattung an. Die Grabgestaltung ist da noch nicht inbegriffen. Rechnest du dieses Service noch hinzu, dann liegen die Kosten zwischen 6.000 Euro und 7.000 Euro. Diese Preisspanne gibt auch Stiftung Warentest als Durchschnittswert an. Nach oben sind die Kosten für die Bestattung offen, sie können durchaus 10.000 Euro übersteigen.

Wenn du eine Sterbegeld­versicherung abschließt, wirst du dich meist zwangsläufig auch damit auseinandersetzen, was deine Bestattung kosten soll. In einem persönlichen und verbindlichen Angebot kannst du die Versicherungssumme festlegen und nach dem Kostenvergleich auch noch einmal anpassen.

Was kostet eine anonyme Beerdigung?

Eine anonyme Bestattung kostet meist weniger als andere Beisetzungsformen. Oft sind die Friedhofsgebühren niedriger. Weil es keine Grabstelle gibt, die mit deinem Namen gekennzeichnet ist, entfallen auch Grabpflegegebühren. Sie gehört daher zu den günstigsten Bestattungsformen.

Der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. gibt zur Orientierung eine Preisspanne von 1.800 Euro bis 2.200 Euro an. Die Preisunterschiede ergeben sich unter anderem aus unterschiedlichen Bestattungsarten. Aber auch die Bestatterleistungen sind ein entscheidender Kostenfaktor.

Wenn du mit einer Sterbegeld­versicherung deine Hinterbliebenen vor hohen Bestattungskosten schützen möchtest, musst du dich oft zwangsläufig mit dem Thema Beerdigung beschäftigen. Dies hilft dir, um die Versicherungssumme festzulegen. Frag am besten unsere Expert:innen nach einem persönlichen Angebot.

Kann man Bestattungen im Voraus bezahlen?

Ja, das ist möglich. Meist geschieht dies im Rahmen einer Bestattungsvorsorge, bei der du einen Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen abschließt. Im Gespräch mit dem Bestattungsunternehmer planst du deinen letzten Abschied voraus und beauftragst den Bestatter oder die Bestatterin mit der Umsetzung. Dabei hast du dich auch über die Kosten schlau gemacht. Das Geld für die Bestattung zahlst du zu Lebzeiten an das Bestattungsunternehmen. Damit die Summe nicht anderweitig verwendet wird, wird es auch einem Treuhandkonto gesichert. Im Todesfall steht es zur Verfügung. Für deine Hinterbliebenen entstehen so keine Kosten.

Wenn du dich noch nicht für ein Bestattungsunternehmen oder eine Bestattungsform entscheiden möchtest, dann kannst du über eine Sterbegeld­versicherung die Kosten für die Bestattung ebenfalls im Voraus absichern. In einem unverbindlichen Angebot erfährst du genauere Details, wie du deine Lieben vor den hohen Kosten einer Bestattung schützen kannst.

Was ist ein Treuhandkonto beim Bestatter?

Mit einem Treuhandkonto beim Bestatter regelst du schon heute, wie dein letzter Weg – also deine Beerdigung – aussehen soll. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag legst du fest, wie du dir deine Trauerfeier, dein Begräbnis sowie die Gestaltung deiner Ruhestätte vorstellst. Das Treuhandkonto ist dazu da, die finanziellen Belange deiner Bestattung zu regeln. Auf dieses hat kein Dritter Zugriff, sodass das Geld zielgerichtet für deine Beerdigung genutzt wird. Oftmals wird dabei eine Einrichtungsgebühr gefordert. Zudem sind die Zinsen auf dein Erspartes sehr gering.

Was ist ein Sperrkonto beim Bestatter?

Du kannst die Bestattungs­vorsorge auch mit einem Sperrkonto kombinieren. Bei der Sterbegeld­versicherung ist das Bestattungsunternehmen im Vertrag die begünstigte Person. Diese Absicherung empfiehlt sich, wenn du lieber monatliche Beträge einzahlen möchtest. Für die sichere Hinterlegung einer ganzen Summe eignet sich das Sperrkonto. Ähnlich wie beim Treuhandkonto erhält auch hier der oder die Bestatter:in gegen Vorlage der Sterbeurkunde Zugriff auf das Geld.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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