Riester-Rente im Vergleich Private Altersvorsorge - entspannt für die Rente planen
- staatlich gefördert
- von Steuervorteilen profitieren
- Zulagen sichern
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Rente mit Riester-Förderung: Lohnt sich das Sparen bei Niedrigzinsen?
Wann haben Sie das letzte Mal auf Ihre Renteninformation geschaut? Sie wären nicht die einzige Person, die dies lieber vermeidet. Die durchschnittliche gesetzliche Rente liegt bei weniger als 1.000 Euro pro Monat. Das ist zu wenig, um im Alter angemessen über die Runden zu kommen.
Der Gedanke, dass nach einem langen Berufsleben im Alter zu wenig Geld da ist, kann eine große Belastung sein. Wer will schon als Almosenempfänger gelten? Eine frühe Vorsorge ist nötig, um die Rentenlücke zu schließen.
Eine private Vorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rente ist heute ein Muss. Bei der Riester-Rente profitieren Sie von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen.
Bei der Riester-Rente fördert der Staat Ihre private Altersvorsorge mit Zuschüssen, die Sie jedes Jahr erhalten. Eingeführt wurde dieses Vorsorgesparen im Zuge der Rentenreform 2002. Die staatlichen Zulagen sollten eine private Altersvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger attraktiver machen.
Für die Riester-Rente schließen Sie einen Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen ab, zum Beispiel mit der AXA, der Allianz oder bei der Hannoverschen Versicherung, um nur einige zu nennen. In diese Versicherung zahlen Sie dann monatlich einen Beitrag ein.
Der Staat fördert diese private Altersvorsorge gleich auf zwei Wegen:
Sobald Sie in Rente gehen, erhalten Sie das angesparte Kapital lebenslang als monatliche Rente ausgezahlt.
Mindestens 60 Euro pro Jahr bzw. fünf Euro im Monat müssen Sie in den Riester-Vertrag einzahlen, um Anspruch auf die Förderung zu haben.
Davon abgesehen könnten Sie theoretisch so viel in den Riester-Rentenvertrag einzahlen, wie Sie möchten. Von der Steuer können Sie davon maximal 2.100 Euro absetzen. Daher gilt dieser Betrag als Höchstwert.
Für die Riester-Rente zahlen Sie also mindestens 60 Euro bis höchstens 2.100 Euro pro Jahr ein. Für die optimale Förderung berechnen Sie Ihren individuellen Beitrag mithilfe Ihres Einkommens. Dazu jetzt mehr.
Die volle staatliche Grundzulage beträgt für jede:n Sparer:in 175 Euro im Jahr sowie bis zu 300 Euro für jedes kindergeldberichtigte Kind.
Um diese Förderung in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie im Jahr einen Betrag in den Riester-Vertrag einzahlen, der vier Prozent des Einkommens entspricht, das Sie im Jahr zuvor verdient haben.
Dazu ein Zahlenbeispiel:
Die erwartbaren Zulagen machen die Summe am Ende komplett. Um den monatlichen Mindestbeitrag zu berechnen, ziehen wir diesen Betrag von der gesamten Summe ab. Für die komplette Grundzulage müssen Sie im aktuellen Jahr insgesamt 1.265 Euro für die Riester-Rente aufwenden.
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Im Jahr einzuzahlen sind mindestens | 1.265 Euro |
Monatlicher Beitrag | (1.265 / 12 = ) 105,42 Euro |
Das heißt: Um die volle staatliche Riester-Förderung für dieses Einkommen zu erhalten, kostet Sie der Riester-Rentenvertrag pro Monat rund 106 Euro. Lassen Sie sich Ihren Riesterplan gerne kostenlos von unseren Experten errechnen.
Hinweis: Steigt Ihr Einkommen, sollten Sie auch die Beitragshöhe für Ihre Riester-Rente anpassen, wenn Sie weiterhin die volle Zulage erhalten wollen. Zahlen Sie weniger als die vier Prozent, zahlt der Staat nur den entsprechenden Anteil dazu aus.
Für ein Kind schlägt der Staat noch einmal 300 Euro pro Jahr darauf (Achtung: für Kinder, die vor dem 1.1.2008 geboren wurden, werden nur mit 185 Euro gefördert).
Unser Beispiel: Claudia Port verdient ebenfalls 36.000 Euro im Jahr. Sie ist Mutter von zwei Kindern, die 2010 und 2012 geboren wurden. Damit bekommt sie die Kinderzulage in zweifacher Höhe.
In Zahlen ausgedrückt:
4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens | 1.440 Euro |
Davon abzuziehen ist die Grundzulage | – 175 Euro |
Davon abzuziehen sind die Kinderzulagen (2 x 300 Euro) | – 600 Euro |
Einzuzahlen sind mindestens | 665 Euro |
Monatlicher Betrag (665 / 12) | 56 Euro |
Für die Riester-Rente zahlt sie pro Monat mindestens 56 Euro ein und profitiert von allen Zulagen. Im Vergleich zum ersten Beispiel zeigt sich deutlich, wie viel weniger Familien für ihre Altersvorsorge aufwenden müssen.
Wichtig: Die Kinderzulage zahlt der Staat nur, solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Fällt dieser weg, ist es auch mit der Förderung vorbei. Ihren optimalen Plan inkl. Kinderzulage erhalten Sie gerne von unseren Experten.
Für Sparer:innen mit Kindern oder Familien lohnt sich die Riester-Rente vor allem wegen der hohen Zulagen. Diese senken den Betrag, der für die volle staatliche Förderung nötig ist. Die Kosten für diese Form der Altersvorsorge werden dadurch geringer.
Gutverdiener:innen belohnt der Staat bei der Riester-Rente im Vergleich dazu mehr über Steuervorteile. Ob diese am Ende den Ausschlag fürs Riestern oder doch für eine andere Altersvorsorgestrategie geben, besprechen Sie am besten in einem unverbindlichen Gespräch mit uns.
Theoretisch können Sie in Ihren Riester-Vertrag so viel einzahlen, wie Sie möchten. Von der Steuer können Sie davon maximal 2.100 Euro absetzen. Den Betrag für die Riester-Rente erfassen Sie in den Steuerformularen unter den „Sonderausgaben“.
Das Finanzamt prüft über die sogenannte „Günstigerprüfung“ was für Sie besser ist: die Zulagenzahlungen oder die Steuerersparnisse. Unsere Berater können Ihnen darüber hinaus mehr Infos geben.
Sind die Steuerersparnisse höher als die staatlichen Zulagen, dann erhalten Sie den Differenzbetrag erstattet. Wenn jedoch Ihre steuerliche Entlastung unter den Zulagen liegt, erhalten Sie nichts zurückgezahlt.
Wer viel verdient und aufgrund des hohen Steuersatzes hohe Ausgaben hat, profitiert von der Rückzahlung.
„Sie sind jung und stehen am Anfang Ihrer beruflichen Karriere? Dann gibt es für Sie bei der Riester-Rente noch einen Vorteil: den Berufseinsteiger-Bonus. Junge Leute bis 25 Jahre fördert Vater Staat noch einmal mit einer Zulage von 200 Euro extra.“
Christian Bulik Versicherungsexperte für Riester-Renten
Grundzulage für den Sparer, Kinderzulage und Steuervorteile: bei genauerem Hinsehen hat die Riester-Rente doch einige Pluspunkte zu bieten.
denn sie profitieren besonders von den staatlichen Zuzahlungen.
denn für sie sind die Zulagen für Kinder attraktiv.
denn sie profitieren von den Steuererleichterungen.
Der Sockelbeitrag zur Riester-Rente beträgt 60 Euro im Jahr bzw. fünf Euro pro Monat. Das muss ein Riester-Sparer mindestens einzahlen, um die volle staatliche Zulage von 175 Euro zu erhalten. Wegen dieser geringen Summe ist es auch für Geringverdiener oder Arbeitsuchende möglich, in einen Riester-Vertrag zu sparen oder ihren Riester-Vertrag bei finanziellen Engpässen weiterzuführen.
Dass sich so auch Personen mit sehr geringem Einkommen mit der Riester-Rente ein kleines Finanzpolster ansparen können, ist neu. In diesem Punkt hagelte es früher berechtigte Kritik. Denn die Rentenzahlung wurde bis 2017 auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz dürfen sie bis zu 223 Euro anrechnungsfrei behalten.
Zu teuer, zu wenig gewinnbringend, zu wenig zeitgemäß: die Riester-Rente muss in letzter Zeit viel Kritik einstecken. Während Verbraucherexpert:innen die Abschaffung fordern, sieht die Politik noch eine Chance auf Verbesserung durch Reformen.
Verbraucherschützer:innen plädieren für ein neues Modell einer privaten, staatlich geförderten Altersvorsorge. Es sollte aus Verbrauchersicht renditestark sein und vor allem wenig Verwaltungsaufwand kosten.
Versicherer schlagen hingegen vor, die Beitragsgarantie der Riester-Rente von 100 Prozent auf 70 oder 80 Prozent zu senken.
Die Politik hat zwar eine Reform der Riester-Rente angedacht. In dieser Legislaturperiode wurden die Pläne jedoch nicht umgesetzt. Nach der Bundestagswahl wird sich zeigen, wie die Politik mit der Riester-Rente weitermachen will: Neustart oder Reform ist hier die Frage.
Sie interessieren sich für eine Altersvorsorge über die Riester-Rente? Dann ist unser Tipp: Lassen Sie sich dazu persönlich beraten. So finden Sie schnell einen Vertrag, der Ihnen die Vorteile bringt und nur geringe Abschlussgebühren kostet. Dann holen Sie das meiste aus dieser Altersvorsorge für sich heraus.
Das System der Riester-Rente richtet sich an jede Person, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.
Förderberechtigt sind
Versicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen, Auszubildende und Studierende (mit rentenversicherungspflichtigem Job)
Personen, die Bundesfreiwilligendienst leisten
Versicherungspflichtige Selbstständige (z.B. Handwerksmeister, die Pflichtbeiträge abführen)
Beamtinnen & Beamte, Richter:innen, Soldat:innen und andere Empfänger von Amtsbezügen
Bezieher:innen von Arbeitslosengeld I und II oder Krankengeld
Personen, die eine Rente aufgrund von Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgungsleistung bei Dienstunfähigkeit beziehen
„Nicht zulagenberechtigt heißt: Sie sind nicht pflichtversichert und zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Damit dürfen Sie eigentlich keinen Riester-Vertrag abschließen. Es gibt jedoch eine Möglichkeit für Sie. Wenn nämlich Ihr Ehepartner förderberechtigt ist, dann können auch Sie einen förderfähigen Riester-Vertrag abschließen. Hausfrauen oder Hausmänner sowie Selbstständige haben durch diese Regelung die Chance, die staatlichen Zuzahlungen zur Altersvorsorge mitzunehmen.“
Beim Riester-Sparen haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um für das Alter vorzusorgen. Die gängigsten Vertragsformen sind:
Wann ist die Riester-Rentenversicherung empfehlenswert?
Wann ist der Fondssparplan empfehlenswert?
Welche Riester-Rente für Sie am besten ist, hängt unter anderem von Ihrer Risikobereitschaft beim Geldanlegen ab, davon wie viel Sie ansparen möchten und wie viel Zeit Ihnen noch bis zur Rente bleibt.
Für (zukünftige) Immobilienbesitzer:innen gibt es noch den Wohn-Riester-Vertrag. Dort ist das Riester-Sparen mit einer Immobilienfinanzierung bzw. mit einem Bausparvertrag verbunden und daher eher eine Kapitalanlage als eine Altersvorsorge mit lebenslanger Rentenzahlung.
Ein Auslaufmodell ist der Riester-Banksparplan. Diese Riester-Form finden Sie als Neuvertrag – wenn überhaupt – nur noch bei einzelnen Sparkassen. Der Grund: Da die Zinsen beim Sparen gegen Null gehen, ist dieses Rentensparmodell unattraktiv geworden. Daher haben die meisten Anbieter den Banksparplan aus ihrem Angebot genommen und verwalten nur noch die bestehenden Verträge.
Wie bereits erwähnt, bietet die Riester-Rente insbesondere für Familien, Gering- und Gutverdienende zahlreiche Vorteile. Allerdings sollten Sie bei der privaten Altersvorsorge alle Faktoren bedenken, also auch mögliche Nachteile. So gibt es Regelungen, die gegebenenfalls negative Auswirkungen haben könnten, oder Einschränkungen, die andere Formen der Altersvorsorge nicht haben.
Staatliche Zulagen für den Sparer
Staatliche Zulagen für Kinder
Beitragsgarantie (Zum Zeitpunkt der Rentenauszahlung sollen mindestens die regelmäßig eingezahlten Beiträge und die staatliche Zulage wieder zur Verfügung stehen)
Beiträge steuerlich absetzbar
Lebenslange Rente
Beträge als Altersvorsorge pfändungssicher und geschützt vor dem Sozialamt und Hartz IV
Sie können bis zu 30 Prozent des Kapitals im Rentenalter als Einmalauszahlung bekommen.
Sollten Sie im Alter auf Sozialhilfe angewiesen sein, gilt für Ihre Riester-Rente ein Freibetrag von mindestens 100 Euro im Monat.
Wenig Rendite im Vergleich zu anderen Vorsorgemöglichkeiten
Besteuerung der Auszahlung
Nur 30 Prozent als Kapital auszahlbar, der Rest als Rente
Zum Teil hohe Verwaltungs- und Abschlusskosten
Bei Kündigung Rückzahlung aller erhaltenen Zulagen und Steuervorteile
Verträge sind komplex und schwer verständlich
Oftmals müssen Sie sehr alt werden, damit Sie mehr Rente aus dem Vertrag erhalten als Sie eingezahlt haben.
Ihre Riester-Ersparnisse erhalten Sie automatisch, wenn Sie in Rente gehen. Der normale Beginn der Altersrente liegt nun bei 67 Jahren. Dann startet auch die Auszahlungsphase der Riester-Rente.
Sie können die Rente auch bereits ab dem 62. Lebensjahr verlangen. In diesem Fall gehen Ihnen jedoch einige Zulagen verloren.
Bei der Auszahlung entscheiden Sie sich für eine von zwei Möglichkeiten:
Mit Einmalzahlung | Ohne Einmalzahlung |
---|---|
Sie können sich 30 Prozent des angesparten Kapitals als Einmalzahlung auszahlen lassen. Auf die restlichen 70 Prozent besteht dieser Anspruch nicht. Diesen Teil erhalten Sie als monatliche Rente. | Sie verzichten auf die anteilige Auszahlung und lassen sich, wie vereinbart, jeweils die monatliche Rente auszahlen. |
Die Riester-Rente wird nachgelagert besteuert, so wie andere Renteneinkünfte auch. Das bedeutet: Die eingezahlten Beiträge sind steuerfrei, auf die Auszahlungsbeiträge wird die Steuer fällig. Ab 2040 übrigens zu 100 Prozent.
Versteuert wird Ihre Rente nach Ihrem persönlichen Steuersatz. Wie hoch dieser ist, hängt von Ihrem gesamten Einkommen als Rentner ab.
Riester-Rentenprodukte sind immer wieder Mittelpunkt in den Tests von Finanzexpert:innen und Verbrauchermagazinen. Schon allein deshalb, weil die Riester-Rente seit Jahren zu den bekanntesten Formen der geförderten Altersvorsorge zählt. Mit dabei sind häufig bekannte Marken von Versicherern wie Allianz, Zürich, Alte Leipziger, Ergo und auch die Hansemerkur.
Das Handelsblatt testete im August 2020 zusammen mit der Ratingagentur Franke und Bornberg die Riester-Tarife von 17 Versicherern, die fondsbasierte Riester-Verträge anbieten.
Modellkunde ist eine 35-jährige Person, die 35 Jahre lang monatlich 160,42 Euro einzahlt (zusammen mit der staatlichen Grundzulage von 175 Euro ergeben diese Beträge den jährlichen, förderfähigen Höchstbetrag von 2.100 Euro). Ein Teil des Geldes wird wegen der Beitragsgarantie im Sicherungsvermögen der Versicherung angelegt, der Rest wird in Investmentfonds investiert.
Die Tester:innen bewerten die Finanzkraft, Produktrating und die Rentenhöhe der Riester-Tarife.
Diese sechs Kandidaten gehen mit sehr guter Bewertung aus dem Test hervor:
Wenn Sie bei einem der Testsieger oder einem anderen Anbieter Ihren Rentenplan aufstellen lassen möchten, ist Ihnen unser Team aus Versicherungsexperten gerne behilflich.
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