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Private Krankenversicherung im Vergleich Der erstklassige Schutz für Ihre Gesundheit

  • Machen Sie mehr aus Ihrer Krankenversicherung
  • Bessere Leistungen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse sichern
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Warum eine private Krankenversicherung für Sie sinnvoll ist

Sind Sie es nicht auch manchmal leid? Sie sitzen bereits seit 30 Minuten im Wartezimmer Ihres Hausarztes, trotz Termins, auf den Sie sechs Wochen gewartet haben. Und Sie wissen: Mehr als 5 Minuten Zeit fürs Nötigste wird sich Ihr Arzt nicht nehmen.

Dabei haben Sie nicht nur Besseres mit Ihrer Zeit zu tun. Gerade bei drängenden Gesundheitsfragen würden Sie sich viel besser fühlen, wenn Sie mit Ihren quälenden Fragen oder gar Schmerzen nicht lange auf die ärztliche Behandlung warten müssten.

Mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) sichern Sie sich nicht nur bessere Leistungen im Vergleich zu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Je nach Tarif brauchen Sie dafür auch nicht wesentlich mehr zu zahlen.

Allzeit bereit, Versicherungsexperte Sven Lueckerath
Sven Lückerath
Experte für private Krankenversicherung

„Mit einer privaten Krankenversicherung schustern Sie sich Ihren Versicherungsschutz individuell zurecht. Meine Kolleg:innen und ich helfen Ihnen gern dabei, die Absicherung an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Für Sie finden wir einen erstklassigen Tarif – sowohl preislich als auch aus Leistungssicht.“

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Voll ins Thema private Krankenversicherung einsteigen – Inhaltsverzeichnis:

Wer kann sich für die private Krankenversicherung entscheiden?

Vielleicht haben Sie schon einmal von dem Vorurteil gehört, dass die private Krankenversicherung nur etwas für Besserverdienende ist. Das ist aber nur zum Teil richtig. Denn viele Personen können sich ganz unabhängig von ihrem Einkommen für die PKV entscheiden. Dies gilt für:

Beamte

Selbstständige

Studierende

Für wen ist die private Krankenversicherung die richtige Wahl?

Für Beamte ist die private Krankenversicherung in der Regel die erste Wahl. Einfacher Grund hierfür ist die Beihilfe des Dienstherrn. Mit ihr ist bereits ein großer Teil – genauer mindestens 50 Prozent – der Krankenversicherungskosten abgedeckt. Gleiches gilt für den oder die Ehepartner:in und die Kinder.

Für den restlichen Teil der Kosten bieten die privaten Krankenversicherer spezielle Beihilfetarife. Diese sind vergleichsweise günstig, da nicht mehr die gesamten Behandlungskosten durch die Versicherung getragen werden müssen. Mit den konkreten Kosten beschäftigen wir uns später im Detail.

Von der Beihilfe profitieren die meisten Beamt:innen allerdings nur, wenn sie sich für die private Krankenversicherung entscheiden. Wählen sie die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), müssen sie den Beitrag komplett selbst zahlen. Dieser richtet sich nach ihrem Einkommen und liegt bei mindestens 14,6 Prozent. Einige Bundesländer wie Hamburg, Bremen, Brandenburg und Thüringen sind jedoch dazu übergegangen, auch ihren gesetzlich krankenversicherten Staatsdiener:innen einen Zuschuss zu zahlen.

Sven Lückerath
Versicherungsexperte für Krankenversicherungen
Sven Lueckerath Experte für Versicherungen bei Comfortplan

Sollten Sie aus einem dieser Bundesländer kommen und sind sich unsicher, welcher Krankenversicherungsschutz für Ihre individuelle Lebenssituation der beste ist, beraten wir Sie gern in einem unverbindlichen Gespräch zu den Vor- und Nachteilen der Absicherungen.

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Sven Lückerath
Versicherungsexperte für Krankenversicherungen

Sowohl für Beamte als auch für Selbstständige und Student:innen ist der Wechsel in die private Krankenversicherung möglich, sobald die Versicherungsfreiheit eintritt, also:

  • Bei Beamt:innen ab Beginn des Erhalts von Beihilfe
  • Bei Selbstständigen ab Beginn ihrer hauptberuflichen Selbstständigkeit
  • Bei Student:innen ab Studienbeginn

Gehören Sie einer dieser Gruppen an, können Sie also unkompliziert Ihren Status des Kassenpatienten oder der Kassenpatientin ablegen und zum Privatpatienten werden. Doch was ist, wenn Sie zu den rund 44 Millionen Angestellten in Deutschland zählen? Dann müssen Sie eine erhebliche Hürde nehmen und das Vorurteil „PKV nur für Besserverdienende“ bewahrheitet sich.

Beschäftigte müssen vor dem Wechsel in die private Krankenversicherung ein Bruttoeinkommen von mindestens 64.350 Euro im Jahr nachweisen. Diese Grenze heißt im Fachjargon auch Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Sie wird jedes Jahr neu festgelegt und richtet sich nach dem Lohnniveau des Vorjahres. Daher stieg sie im vergangenen Jahrzehnt kontinuierlich, was es für Nicht-Besserverdienende immer schwerer macht, diese Voraussetzung zu erfüllen.

Unter uns gesagt: Die Versicherungspflichtgrenze ist mit ein Grund dafür, warum es so viel mehr gesetzlich Krankenversicherte im Vergleich zu Privatversicherten gibt. Denn nur ein kleiner Teil der Arbeitnehmer:innen kommt mit dem Verdienst über die Einkommensgrenze.

Von den 83 Millionen Bürger:innen sind
  • Gesetzlich Krankenversicherte 73,36 Millionen
  • Privat Krankenversicherte 8,73 Millionen

Auch wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze erstmal ein kleiner Dämpfer ist – als Angestellte:r haben Sie auch einen Vorteil. Denn wie in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie von Ihrem Chef einen Arbeitgeberzuschuss. Ihre Kosten reduzieren sich also, in der Regel um die Hälfte. Im Abschnitt zu den PKV-Kosten gehen wir darauf noch etwas genauer ein.

Bedenken Sie: In der privaten Krankenversicherung braucht jede:r Versicherte:r einen Vertrag. Kinder können also nicht wie in der GKV über die Familienversicherung kostenfrei mitversichert werden, sondern werden von Ihnen eigenständig versichert.

Was leistet eine private Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung wird oftmals als Krankenversicherung erster Klasse bezeichnet – und das zu Recht. Als Privatversicherte:r profitieren Sie häufig von einer besseren Behandlung, beispielsweise im Krankenhaus. Dort haben Sie Anspruch auf die Behandlung durch den Chefarzt oder einen Spezialisten und können sich zudem im Einzel- oder Zweibettzimmer auf Ihre Genesung konzentrieren.

Generell gilt: In der privaten Krankenversicherung stellen Sie sich Ihren Leistungsschutz persönlich zusammen. Während in der gesetzlichen Krankenversicherung die Krankenkassen mehr oder weniger die gleichen Leistungen übernehmen, können Sie als Privatpatient Akzente bei Ihrer Versorgung setzen, zum Beispiel bei Heilpraktikerbehandlungen, Zahnersatz oder Kurleistungen.

Zu den wichtigsten Leistungen zählen:

  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl

  • Ambulante und stationäre Leistungen auch über den 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte hinaus

  • Übernahme rezeptpflichtiger Medikamente ohne Zuzahlung

  • 90 Prozent Übernahme bei zahnärztlichen Behandlungen sowie 75 Prozent bei Zahnersatzbehandlungen

  • Krankentagegeld

Damit nicht genug: Als Privatpatient:in müssen Sie meist auch weniger Zeit im Wartezimmer einplanen und kommen generell schneller an einen Facharzttermin. Zudem sind die privaten Krankenversicherer offener für moderne Behandlungsmethoden und erstatten diese deutlich früher als die gesetzlichen Krankenkassen. Wichtig ist dabei, dass die Behandlung oder der Eingriff medizinisch notwendig ist. Bei kosmetisch motivierter Versorgung sehen die Anbieter in der Regel keine Leistungen vor.

Sven Lückerath
Versicherungsexperte für die PKV
Freude bei der Arbeit - Sven Lueckerath ist einer der beliebtesten Berater bei Comfortplan.de

In der PKV gehen Sie in Vorleistung, bezahlen also die Arztrechnung selbst. Im Anschluss reichen Sie diese beim Versicherer ein. Mittlerweile sind viele Anbieter so digital aufgestellt, dass Sie das Rechnungsfoto unkompliziert in deren App hochladen und Sie Ihr Geld zeitnah erhalten. Sie können sich also erst um die Erstattung kümmern. Mit der erhaltenen Summe bezahlen Sie dann Ihre Rechnung, denn dafür haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit.

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Sven Lückerath
Versicherungsexperte für die PKV

Was kostet eine private Krankenversicherung?

In der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich die Beitragsberechnung mit einem Satz zusammenfassen: Vom Bruttoeinkommen gehen 14,6 Prozent plus kassenindividueller Zusatzbeitrag an die Krankenkasse, maximal wird das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (aktuell bei 4.837,50 Euro im Monat).

Für die private Krankenversicherung müssen wir etwas tiefer Luft holen. Nicht Ihr Verdienst ist für die Höhe der PKV-Kosten entscheidend, sondern

Ziemlich viele Faktoren, die Ihre Krankenversicherungskosten mitbestimmen, nicht wahr? Daher ist es auch so schwierig, pauschale Aussagen zu treffen. Für einen ersten Überblick können Sie sich am aktuellen Vergleich des Handelsblatts orientieren, auf den wir später noch mehr eingehen. Für einen 35-jährigen Musterkunden liegt die monatliche Prämienhöhe für einen leistungsstarken Tarif zwischen den folgenden beiden Beträgen

Euro
Euro

Die Kostenspanne ist also gewaltig.

Lassen Sie uns noch einen Blick auf den bereits angesprochenen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung werfen: Als Angestellte:r zahlt Ihnen Ihr:e Arbeitgeber:in einen Zuschuss zur PKV, den sie oder er auch einem gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten zahlen würde.

Der Arbeitgeberzuschuss beläuft sich somit auf die Hälfte der PKV-Kosten, jedoch nicht mehr als 384,58 Euro im Monat (Stand 2022). Bei der obigen Kostenspanne bedeutet dies, dass Sie beim günstigsten Tarif 252 Euro bezahlen würden, beim teuersten rund 441 Euro.

Auch als Rentner:in haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss, sofern Sie eine gesetzliche Rente beziehen. Er liegt bei 7,95 Prozent der Rente. Diesen müssen Sie allerdings erst beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Machen Sie dies am besten gleich zusammen mit Ihren Rentenantrag.

Übrigens: Viele Versicherungen belohnen Sie mit einer Beitragsrückerstattung, wenn Sie innerhalb eines Jahres keine Rechnungen einreichen. Sie bekommen dann mehrere Monatsbeiträge zurück.

„Sollte für Sie Kurzarbeit gelten, erhöht sich der Zuschuss Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Arbeitgeberin. Dazu wird mit einem fiktiven Einkommen gerechnet, nach dem sich die Zuschusshöhe richtet. So kann es vorkommen, dass Ihr Beitrag komplett vom Chef oder der Chefin getragen wird.“

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Sven Lückerath Experte für private Krankenversicherungen

Welche Testsieger gibt’s zur privaten Krankenversicherung?

Wie bereits erwähnt hat das Handelsblatt zusammen mit der Ratingagentur Franke und Bornberg Tarife für die private Krankenversicherung im Mai 2021 untersucht. Um die Angebote einigermaßen vergleichbar zu machen, wurden sie in drei Leistungskategorien eingeteilt.

KategorieLeistungen
GrundschutzAuf dem Niveau der gesetzlichen Kassen
StandardschutzInkl. Übernahme der Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer im Krankenhaus, Zahnersatz zu 60 %
TopschutzInkl. Übernahme der Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus, Zahnersatz zu 80 %

Die Bewertung der Leistungen bestimmte das Endergebnis zu 50 Prozent. 30 Prozent entfielen auf die Prämienhöhe, 20 Prozent auf die Finanzstärke der Anbieter.

Unter den privaten Krankenversicherungen der Leistungskategorie Topschutz erreichen sieben eine sehr gute Bewertung:

  • „Premium, SP1“ von Continentale
  • „MedBest“ von ARAG
  • „NK.Bonus, URZ“ von Hallesche
  • „GesundheitsVario, Vario AmbulantPlus, Vario KlinikPlus, Vario ZahnPlus“ von der Bayerischen Beamtenkrankenkasse und von der UKV
  • „Comfort+, PIT“ von Deutscher Ring/Signal Iduna
  • „Vital300-U, Prem Zahn-U, KHT-U/50“

Auch beim Standard- und Grundschutz schneiden mehrere Versicherer sehr gut ab. Die besten Tarife bieten AXA (Standardschutz „ActiveMe-U, Komfort Zahn-U, Kur-U/100“) und R+V (Grundschutz „Agil classic pro U“).

Auch für Beamte wurden Top-Tarife ermittelt. Hier empfehlen sich gleich zwölf Angebote mit einer sehr guten Bewertung, darunter private Krankenversicherungen von LVM, Concordia, Nürnberger, Allianz und Debeka.

Und wie sieht‘s mit den Testsiegern bei der Stiftung Warentest aus? Der letzte Vergleich der Verbraucherorganisation wurde Ende 2019 durchgeführt. Hier gab es drei sehr gute Ergebnisse:

  • Angestellte: Provinzial Hannover („VKA+u, KHPnu, KHUnu, KTG-A 6“)
  • Beamte: Concordia („BV20, BV30“) und LVM („AB 20E, AB 30, SB 2/20E, SB 2/30, ZB 20E, ZB 30“)

Auch für Selbstständige führte die Stiftung Warentest einen private Krankenversicherung Vergleich durch. Die beste Bewertung erhielt Signal Iduna („Exklusiv 2, pro 043v“) mit dem Finanztest-Urteil „gut“.

Wie können Sie die private Krankenversicherung kündigen oder wechseln?

Im Wesentlichen gibt es drei Gründe, die private Krankenversicherung zu kündigen:

  • Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
  • Wechsel des PKV-Anbieters
  • Wechsel des PKV-Tarifs

Ein Wechsel aus der GKV

Um ganz ehrlich mit Ihnen zu sein: Der Wechsel der privaten Krankenversicherung ist nicht einfach, wenn Sie damit zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wollen. Damit dies gelingt, muss dort wieder die Versicherungspflicht eintreten. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, bedeutet das konkret, dass Sie sozialversicherungspflichtig angestellt sein müssen und Ihr Jahreseinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt (2022: 64.350 Euro).

Sind Sie bereits 55 oder älter, hat der Gesetzgeber diesen Weg jedoch verbaut. Sie können nur über die Familienversicherung Ihres gesetzlich versicherten Ehepartners oder Ihrer gesetzlich versicherten Ehepartnerin in die GKV wechseln, sofern Ihr monatliches Einkommen 450 Euro nicht übersteigt.

Sollten Sie die Kosten für die private Krankenversicherung nicht mehr stemmen können, haben Sie die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln. Er hat einen Kostendeckel und bietet Leistungen auf GKV-Niveau. Maximal zahlen Sie für den Basistarif rund 770 Euro monatlich, wobei Angestellte noch den Arbeitgeberzuschuss erhalten.

Der Wechsel des Anbieter

Sind Sie mit Ihrem Versicherer nicht mehr zufrieden, etwa weil Sie schon wieder eine Beitragserhöhung erhalten haben, können Sie natürlich zu einem anderen Versicherungsunternehmen wechseln. Allerdings geht damit ein Teil Ihrer sogenannten Altersrückstellung verloren. „Der was?“, fragen Sie sich? Diese Rückstellungen, auch als Alterungsrückstellung bekannt, zahlen Sie mit Ihrem Beitrag. Sie werden genutzt, um Beitragsanpassungen abzufedern, die sich durch Ihr steigendes Alter und damit durch den erwarteten höheren Bedarf an Behandlungen ergeben.

Beim neuen Versicherer müssen Sie die Altersrückstellung dann teilweise wieder aufbauen, sodass Ihr Beitrag wahrscheinlich nicht besonders niedriger als bisher ausfällt. Zudem bewertet der Anbieter Ihren Gesundheitszustand neu. Vorerkrankungen führen hierbei zu einer höheren Prämie.

Wechseln des Tarif

Ihren Tarif können Sie jederzeit wechseln, ohne dass Rückstellungen in Gefahr sind. Dabei fällt keine erneute Gesundheitsprüfung an, solange Sie mit dem PKV-Wechsel keine Leistungsverbesserungen vereinbaren.

Die Kündigungsfrist der privaten Krankenversicherung beträgt in der Regel drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres. In Ihren Vertragsunterlagen erfahren Sie, ob dieses mit dem Kalenderjahr übereinstimmt oder anderweitig endet.

Sven Lückerath
Experte für private Krankenversicherungen
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Die private Krankenversicherung lässt sich in der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen. Allerdings berücksichtigt das Finanzamt nur die Kosten, die Sie für die Basisabsicherung ausgeben – also für den Anteil der Leistungen, der den gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Ihre private Krankenversicherung teilt Ihnen die Höhe des Betrags jährlich mit.

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