Fragen & Antworten zur Berufsunfaehigkeit

Versicherung kündigen – So machen Sie Schluss mit Ihrer Versicherung

  • Wichtig: Kündigungsfristen beachten
  • Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?
  • Unzufrieden mit dem Vertrag? Neue Angebote finden & alten Vertrag kündigen

Versicherungen kündigen: Darum sollten Sie darüber Bescheid wissen

Sie haben Ihre Finanzen überprüft und wollen Ihre Fixkosten in Sachen Versicherung senken? Wenn Sie über einen Anbieterwechsel nachdenken, müssen Sie wissen, wann und wie Sie den Vertrag mit dem alten Versicherer kündigen können.

Oder ist eine Ankündigung für eine Tariferhöhung in Ihrem Briefkasten gelandet? Dann haben Sie das Recht, den Vertrag umgehend zu kündigen und die Versicherung zu wechseln.

Ihren Versicherungsschutz sollten Sie nicht unüberlegt kündigen. Die Absicherung schließt immerhin eine wichtige Sicherheitslücke. Damit es mit der Kündigung auch klappt, sollten Sie genau wissen, was wann zu tun ist.

Torsten Joensson
Experte für Kundenzufriedenheit

Viele Versicherungsverträge verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht aktiv werden. Möchten Sie Ihre Versicherung kündigen, müssen Sie dies in der Regel schriftlich tun. Wir erklären Ihnen, was Sie dabei beachten müssen.

Und nicht alle Versicherungen sind kündbar. Mein Tipp: Lassen Sie sich vorher beraten, ob es für Sie Alternativen gibt.

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Gleich voll ins Thema Versicherung kündigen einsteigen – Inhaltsverzeichnis

Wann können Sie eine Versicherung kündigen?

Versicherungen sind dazu da, Sie gegen bestimmte Risiken, die im Leben auftreten können, finanziell abzusichern. Ändern sich Ihre Lebensumstände rasant, kann der eine oder andere Versicherungsschutz möglicherweise überflüssig, zu teuer oder unangemessen werden.

Auch die Versicherungsunternehmen arbeiten an ihren Angeboten und passen sie an die aktuelle Situation auf dem Finanz- und Versicherungsmarkt an. Neue Tarife sind so oftmals leistungsstärker bei gleichen Kosten. Schrauben die Versicherer dagegen zu Ihren Ungunsten an den Leistungen und Preisen, müssen Sie die Leistungskürzungen oder Beitragserhöhungen nicht tatenlos hinnehmen.

Kurz: Gründe, warum Sie Ihre Versicherung kündigen wollen oder müssen, gibt es viele:

  • Beitragserhöhung

  • Leistungsanpassung bzw. Kürzung von Leistungen

  • Allgemein ein zu hoher Monatsbetrag

  • Nach einem Schaden Probleme mit der Erstattung durch den Versicherer

  • Unfreundlicher Service

  • Alternative zur Versicherung gefunden (z.B. eine Mitgliedschaft in einem Mieterverein statt Mietrechtsschutzversicherung)

  • Es gibt keinen Grund mehr, die Versicherung fortzuführen (etwa bei der Hundekrankenversicherung nach dem Tod Ihres Vierbeiners)

Wo sind die Kündigungsbedingungen geregelt?

Nicht jeder Versicherungsvertrag ist für das ganze Leben gedacht. Wie Sie aus dem Vertrag herauskommen, steht in den Unterlagen, die Sie beim Abschluss der Police erhalten haben – Stichpunkte Kündigungsfrist, Mindestvertragslaufzeit und Datum des Versicherungsabschlusses

Schauen Sie dazu in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Hier sind die Modalitäten geregelt, die Sie beachten müssen, wenn Sie die Versicherung kündigen wollen. Auch in den Produktinformationsseiten, die Sie auf Comfortplan zu jeder angebotenen Versicherung abrufen können, finden Sie Infos zur Mindestlaufzeit und zur Kündigung des Vertrages.

Tipp: Sie können diese Unterlagen auch nachträglich noch bei dem jeweiligen Versicherungsunternehmen anfordern.

Die ordentliche Kündigung bei Versicherungen

Viele Versicherungsverträge verlängern sich alle zwölf Monate automatisch. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie den Vertrag kündigen, üblicherweise zum Ende dieses Versicherungsjahres. Besondere Gründe müssen Sie dabei nicht angeben.

Denken Sie daran, dass ein Versicherungsjahr ist nicht mit einem Kalenderjahr übereinstimmen muss. Wann es anfängt und endet, hängt davon ab, wann Sie den Vertrag abgeschlossen haben.

Das genaue Datum finden Sie im Versicherungsschein. Hat der Versicherungsschutz beispielsweise am 1. Juni begonnen, dann endet das Versicherungsjahr am 31. Mai des darauffolgenden Jahres.

Torsten Joensson - Ihr Berater für Versicherungen und Leben bei Comfortplan.de

Torsten Joensson Customer Service

Wichtig: Kündigungsfristen beachten

Je nach Versicherung müssen Sie bei der ordentlichen Kündigung eine bestimmte Frist beachten. Üblich sind drei Monate. Das heißt, spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungszeitraumes muss Ihr Schreiben bei der Versicherung eingegangen sein.

Beispiel: Ihr Versicherungsvertrag endet am 31. Mai. Dann muss Ihr Kündigungsschreiben drei Monate früher, also spätestens bis zum 28. Februar bei Ihrer Versicherung eingegangen sein.

Weil sich die Regelung für die Kündigungsfrist bei den verschiedenen Versicherungen deutlich unterscheiden kann, sollten Sie sich vorher darüber informieren, wenn Sie die Versicherung kündigen wollen.

Die typischen Kündigungsfristen für verschiedene Versicherungsarten haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Reguläre Kündigungsfristen, die Sie kennen sollten

VersicherungKündigungsfrist
Sachversicherungen (Hausrat, Unfallversicherung, Privathaftpflicht, Rechtsschutz, Wohngebäudeversicherung usw.)Drei Monate
Kfz-Versicherungen (Kasko- und Haftpflicht)Ein Monat
Private KrankenversicherungenDrei Monate
Gesetzliche KrankenversicherungZwei Monate
Lebensversicherung und private RentenversicherungVariiert, je nach Zahlungsweise in der Ansparphase
BerufsunfähigkeitsversicherungVariiert je nach Vertrag, üblicherweise zwischen einem und drei Monaten

Das Sonderkündigungsrecht

Ändert eine Versicherung etwas an ihrem Preis- und Leistungsangebot, haben Sie das Recht, den Vertrag zu kündigen. Diese Form der Kündigung ist als außerordentliche Kündigung beziehungsweise als Sonderkündigungsrecht bekannt. Außerordentlich, weil Sie sich nicht an die reguläre Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres halten müssen, von der im oberen Abschnitt die Rede ist. Sie haben besondere Gründe für Ihren Entschluss, die Versicherung zu kündigen.

In folgenden Fällen können Sie Ihre Versicherung außerordentlich kündigen:

Nach Beitragserhöhung

Nach Leistungseinschränkung

Nach einem Schadensfall

Nach Verkauf des versicherten Gegenstandes

Nach dem Tod der versicherten Person oder des versicherten Tieres

Versicherung kündigen bei Angebotsänderung

Ändert Ihre Versicherung Ihren Versicherungsumfang, erhöht sie entweder die Beiträge oder strukturiert den Tarif um. In beiden Fällen bedeutet das für Sie: weniger Leistungen zum gleichen Preis.

Damit Sie dann nicht draufzahlen, haben Sie als Versicherungsnehmer:in ein Sonderkündigungsrecht, um die Versicherung zu wechseln.

Nachdem Sie die Info von dem Anbieter erhalten haben, bleibt Ihnen normalerweise ein Monat Zeit, um den Versicherungsvertrag außerordentlich zu kündigen und um sich nach einer neuen Versicherung umzuschauen.

Nach einem Schadensfall

Sei es ein Unfall, ein Rechtsstreit oder ein Schaden am Haus: Ist ein Versicherungsfall aufgetreten, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt aber nur dann, wenn Ihr Anbieter den Versicherungsfall angenommen hat und Ihnen eine Entschädigung zahlt.

Innerhalb eines Monats, nachdem die Versicherung Ihren Fall akzeptiert hat, können Sie den Versicherungsvertrag beenden. Die Kündigung wird, je nach Vertrag, sofort wirksam oder spätestens ganz normal zum Ende des Versicherungsjahres.

Übrigens: Das Recht zur Kündigung im Schadensfall hat auch der Versicherer.

Diese Regelungen gelten für diese Versicherungen: Sachversicherungen (Hausrat, Wohngebäude, Privathaftpflicht), Unfallversicherungen und die Kfz-Versicherung.

Weitere Gründe für eine außerordentliche Kündigung der Versicherung

Es gibt noch weitere Gründe für eine außerordentliche Kündigung einer Versicherung und gegebenenfalls für einen Anbieterwechsel.

Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, müssen Sie die Kfz-Versicherung selbst kündigen. Sie läuft nicht automatisch aus, auch wenn der versicherte Gegenstand nicht mehr Ihnen gehört.

Oder bei der Krankenversicherung: Wenn Sie plötzlich weniger Einkommen erhalten und dadurch unter der Versicherungspflichtgrenze landen, müssen Sie Ihre private Krankenversicherung außerordentlich kündigen und in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Christian Bulik
Experte für Rentenversicherungen

Eine Kündigung ist nicht bei jeder Versicherung möglich. Ein Beispiel ist die Rentenversicherung über die Rürup-Rente. Diese können Sie nur in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln.

Auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer privaten Krankenversicherung hat eine Kündigung Nachteile. Ein Versicherungswechsel oder eine Vertragsänderung ist hier oftmals die bessere Empfehlung.

Mein Tipp: Holen Sie sich unseren Experten-Rat. Meine Kolleg:innen und ich beraten Sie unverbindlich.

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Christian Bulik
Experte für Rentenversicherungen

Sonderfall Versicherung beitragsfrei stellen

Die Versicherung zu kündigen, ist nicht immer die beste Idee. Handelt es sich dabei um eine Altersvorsorge, drohen Sie Geld zu verlieren. Denn bei der Kündigung von Renten- und Lebensversicherungen erhalten Sie nur einen Rückkaufswert. Dieser entspricht Ihren Einzahlungen abzüglich Vertragskosten und etwaiger Stornogebühren. Gerade in den ersten Jahren nach Versicherungsabschluss können die Kosten für den Versicherer hoch ausfallen, sodass sich die Kündigung nicht auszahlt.

Hinzu kommt, dass Ihnen Überschussbeteiligungen zum Laufzeitende entgehen. Dieser Schlussüberschuss kann Ihre Auszahlung noch mal kräftig erhöhen. Bedenken Sie zudem, dass das Geld aus Ihrer gekündigten Versicherung versteuert werden muss.

Wird Ihre Altersvorsorge staatlich gefördert, ist eine Kündigung sogar eine noch schlechtere Idee. Denn Sie verlieren dadurch Ihren Anspruch auf die Förderung. Da die Vorsorge dazu gedacht ist, Ihre gesetzliche Rente aufzustocken, gilt die Vertragsauflösung als sogenannte „schädliche Verwendung“. Erhaltene Steuervorteile und Zulagen wie bei der Riester-Rente müssen Sie zurückzahlen. Ihr Rückkaufswert wird also deutlich geschmälert durch

Abschluss- und Vertriebskosten

Rückzahlung Steuervergünstigungen

Rückzahlung Zulagen

Besteuerung

Statt die Versicherung zu kündigen, ist es sinnvoller, wenn Sie den Vertrag ruhen lassen. Das heißt, die Police wird beitragsfrei gestellt. Das bisher angesparte Vermögen und etwaige Zulagen verbleiben jedoch im Vertrag und werden weiter verzinst.

Service: Unsere Versicherungsexpert:innen haben für Sie einen Musterbrief vorbereitet, wenn Sie Ihren Vertrag beitragsfrei weiterlaufen lassen wollen. Sollten Sie sich später entscheiden, Ihre Riester-Rente doch weiterzuführen, können Sie dies bei den meisten Anbietern entsprechend vereinbaren. Eine Kündigung der Riester-Rente ist hingegen nur dann angeraten, wenn Sie das Kapital dringend benötigen.

Pfändungsschutz gefährdet

Die Riester-Rente unterliegt normalerweise einem speziellen gesetzlichen Schutz. So kann sie nicht ohne Weiteres gepfändet werden. Allerdings haben Gerichte in der Vergangenheit entschieden, dass dieser Schutz nur dann gilt, wenn Sie Riester-Zulagen in Anspruch nehmen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie mindestens vier Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens in die Riester-Rente einzahlen. Dies bedeutet: Lassen Sie Ihre Riester-Rente ruhen, müssen Sie in Kauf nehmen, dass diese unter Umständen gepfändet werden kann.

So kündigen Sie eine Versicherung richtig

Wenn Sie Ihren Versicherungsvertrag richtig kündigen wollen, müssen Sie dies in jedem Fall schriftlich tun. Die gute Nachricht ist, dass die Versicherer hier auch digitaler geworden sind. Das heißt, dass Sie den Versicherer ganz klassisch per Post oder per Fax informieren können, aber auch ganz schnell per E-Mail.

Was muss ins Kündigungsschreiben mit hinein?

Für eine erfolgreiche Kündigung ist es notwendig, dass der Versicherer Ihre Anfrage eindeutig einem Kundenkonto zuordnen kann.

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Die Kündigung ist erst dann wirksam, wenn Ihre Nachricht in der vorgeschriebenen Frist bei dem Versicherer eingegangen ist. Dazu ist das Datum wichtig, wann Ihr Schreiben beim Versicherer eingegangen ist. Das Datum des Poststempels zählt nicht.

Versicherungen kündigen mit Comfortplan: Einfach per E-Mail

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz und zu bestehenden Verträgen haben, wenden Sie sich einfach an unsere Kolleg:innen vom Kundenservice. Diese klären auf Ihren Wunsch hin auch die Kündigungsangelegenheiten mit dem Versicherer.

Das macht es für Sie einfacher, die Versicherung zu kündigen:

  • Schreiben Sie uns Ihren Kündigungswunsch ganz einfach per E-Mail.
  • Wir kümmern uns für Sie darum, informieren die Versicherung und klären alle Sachverhalte dazu.

Wir nehmen mit der Versicherung Kontakt auf und klären Ihren Kündigungswunsch.

Sie hätten dennoch gern einen Textvorschlag für ein Kündigungsschreiben? Dann nutzen Sie unsere Mustervorlagen zur Inspiration. Kopieren Sie die Textvorlage am besten in eine E-Mail und ergänzen Sie Ihre Angaben zu Ihrer Person und zum Versicherungsvertrag.

Versicherung kündigen: Mustervorlagen für Sie

» Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres

Absender:
Monika Muster
Musterstr. 1
12345 Musterstadt

Einschreiben

An die
………………..-Versicherung
Straße Hausnummer
PLZ Ort                                                           Datum

Betreff: Versicherungsschein-Nr. …………………….

Sehr geehrte Damen und Herren,

oben genannten Vertrag kündige ich fristgemäß zum Ablauf des Versicherungsjahres.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen

» Kündigung von Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren

Absender:
Monika Muster
Musterstr. 1
12345 Musterstadt

Einschreiben
An die
………………..-Versicherung
Straße Hausnummer
PLZ Ort                                                                   Datum

Betreff: Versicherungsschein-Nr. …………………….

Sehr geehrte Damen und Herren,

Verträge mit einer Laufzeit von fünf oder zehn Jahren sind nach neuem Versicherungsvertragsgesetz
bereits erstmals nach drei Jahren kündbar. Ich mache von diesem Recht Gebrauch und
kündige den Vertrag zum Ende des Versicherungsjahres.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen

» Kündigung nach einem Schaden

Mustertext

Absender:
Monika Muster
Musterstr. 1
12345 Musterstadt

Einschreiben
An die
………………..-Versicherung
Straße Hausnummer
PLZ Ort                                                                                              Datum

Betreff: Versicherungsschein-Nr. …………………….

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des Versicherungsfalls mache ich von
meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den
oben genannten Vertrag fristlos/ zum Ende des Versicherungsjahres.

Bitte senden Sie mir eine Bestätigung meiner Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen

» Kündigung nach Beitragserhöhung

Absender:
Monika Muster
Musterstr. 1
12345 Musterstadt

Einschreiben

An die
………………..-Versicherung
Straße Hausnummer
PLZ Ort                                                                         Datum

Betreff: Versicherung Nr. …………………….

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der jetzt mitgeteilten Beitragserhöhung kündige ich den oben genannten Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung, beziehungsweise zum Wirksamwerden der Erhöhung.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen

Für die Gebäudeversicherung

» Kündigung nach Besitzwechsel

Wenn Sie ein Haus ge- oder verkauft haben, ist zu beachten, dass der Erwerber ein außerordentliches Kündigungsrecht hat. Dieses kann frühestens ab Grundbuchumschreibung und spätestens einen Monat danach geltend gemacht werden. Sie sind also nicht an die Versicherung des Vorbesitzers gebunden und sollten sich nicht darauf verlassen, dass diese ausreichenden Schutz bietet oder überhaupt noch besteht.

Wie nach einem Schaden kann die Kündigung fristlos erfolgen. Der Vorbesitzer erhält dann die im Voraus zu viel gezahlte Prämie anteilig zurück. Bis zum Jahr 2008 gab es diese Teilbarkeit der Prämie noch nicht und der Versicherung stand die Prämie für das gesamte Versicherungsjahr zu, auch wenn der Erwerber fristlos gekündigt hat.

Mustertext

Absender:
Monika Muster
Musterstr. 1
12345 Musterstadt

Einschreiben

An die
………………..-Versicherung
Straße Hausnummer
PLZ Ort                                                               Datum

Betreff: Gebäudeversicherung Nr. …………………….
Bisheriger Besitzer: Karl Muster, Straße, Ort

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Gebäude Adresse Straße, Ort habe ich von Herrn Muster erworben.
Die Grundbuchumschreibung ist jetzt erfolgt.

Die oben genannte Versicherung möchte ich nicht fortführen. Ich
mache von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch und
kündige den Vertrag zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Mitteilung an die Hypothekenbank

Absender:
Monika Muster
Musterstr. 1
12345 Musterstadt

An
…………………..-Hypothekenbank
Straße Hausnummer
PLZ Ort                                                                 Datum

Betreff: Gebäudeversicherung Nr. …………………….

Sehr geehrte Damen und Herren,

die oben genannte Gebäudeversicherung möchte ich wechseln und habe bereits
einen neuen Antrag bei der ………………………….-Versicherung gestellt.

Bitte übersenden Sie mir Ihre Zustimmung zum Versichererwechsel.
Falls gewünscht, werde ich Ihnen nach Erhalt gerne eine Kopie des neuen
Versicherungsscheines übersenden.

Mit freundlichen Grüßen

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