Vermeiden Sie Ärger auf Ihrem Grundstück: Haushaftpflicht
- Lohnt sich für Haus- und Grundstückseigentümer
- Übersicht über versicherte Schäden
- Kosten reduzieren mit Versicherungsvergleich
Was ist eine Haushaftpflichtversicherung?
Die Haushaftpflichtversicherung schützt Eigentümer vor den Forderungen Dritter, die auf dem Grundstück des Versicherten einen Schaden erleiden. Berechtigte Forderungen werden von der Versicherung bezahlt, unberechtigte notfalls vor Gericht zurückgewiesen.
Als Eigentümer eines Grundstücks haben sie per Gesetz eine Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht. Diese gilt innerhalb und außerhalb der Gebäude. Sie haften unbegrenzt für Sach- und Personenschäden, wenn sie diese fahrlässig verursachen. Und dies ist schnell passiert.
In der Praxis genügt also ein lockeres Treppengeländer, ein vereister Weg, ein liegengelassener Rechen oder eine schlechte Beleuchtung, welche zu einem Unfall führen können. Die Kosten gehen dabei schnell in die Millionen, gerade bei Personenschäden. Zu den Ausgaben für die Behandlung addieren sich hier oft noch das Schmerzensgeld und der Verdienstausfall des Geschädigten.
Für wen lohnt sich der Abschluss einer Haushaftpflichtversicherung?
Die Haushaftpflichtversicherung, auch als Grundbesitzerhaftpflicht bezeichnet, reguliert die Schäden Dritter. Sie wird dem folgenden Personenkreis empfohlen:
Vermietern von Einfamilienhäusern
Eigentümergemeinschaften
Besitzern von Mehrfamilienhäusern
Besitzern unbebauter Grundstücke
Für Mieter ist diese Versicherung nicht notwendig, da hier die private Haftpflichtversicherung, die Hausratversicherung oder die Haushaftpflichtversicherung des Vermieters greift.
Welche Schäden sind mit der Haushaftpflicht versichert?
Die Abdeckung ergibt sich aus den Pflichten des Eigentümers, auf deren fahrlässige Vernachlässigung der entstandene Schaden zurückgeht. Das sind die:
Verkehrssicherungspflicht
Instandhaltungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht
Der Vermieter / Besitzer ist verpflichtet, Gefahrenquellen auszuschließen, die potentiell zu einem Sach-, Personen oder Vermögensschaden bei Dritten führen könnten. Dritte können dabei sowohl Mieter und Besucher sein als auch Firmen oder private Helfer, die auf dem Grundstück tätig sind.
Für den Vermieter ergeben sich daraus konkrete Pflichten zur regelmäßigen Kontrolle und zur Beseitigung möglicher Gefahren. Typische Gefahrenquellen sind:
feuchtes Laub vor dem Haus, das nicht beseitigt wurde
Schnee, der nicht geräumt wurde
Eis, dass sich gebildet hat, weil nicht ausreichend gestreut wurde
mangelnde Beleuchtung im Treppenhaus oder Eingangsbereich
Die Instandhaltungspflicht
Gebäude und Grundstück müssen frei von Mängeln sein. Treten Mängel auf, müssen diese umgehend beseitigt werden. Auch daraus resultiert für den Besitzer die Pflicht zu regelmäßigen Kontrollen. Typische Gefahrenquellen sind:
lose Gehwegplatten
herumliegende Gegenstände
Bäume mit Borkenkäferbefall
lose Dachziegel
Schneelawinen vom Dach
Welche Schäden müssen anderweitig abgesichert werden?
In der Haushaftpflichtversicherung sind keine Schäden versichert, die durch höhere Gewalt entstehen. Kommt es beispielsweise zu einem Hochwasserschaden, greift die Versicherung nicht. In diesem Fall würde nur eine Elementarversicherung einspringen. Ebenso nicht inkludiert sind Schäden durch äußere Einwirkungen wie Hitze.
Objekte / Schäden, die von der Haushaftpflichtversicherung ausgeschlossen sind
gewerblich genutzte Immobilien
ausschließlich vom Vermieter genutzte Wohnungen oder Häuser
Sach- und Personenschäden von Angehörigen in der häuslichen Gemeinschaft
Grundstücke, die eine im Vertrag vorgegebene Maximalgröße überschreiten
Schäden aufgrund bekannter Mängel, die nicht beseitigt wurden
mutwillig herbeigeführte Schäden
Kosten der Haushaftpflichtversicherung
Die Kosten richten sich vor allem nach:
der Versicherungshöhe (empfohlen drei Millionen Euro oder mehr) und der Laufzeit
dem Risiko resultierend aus Eigentumsart (alleinig oder gemeinschaftlich) und der Art des Grundstücks (bebaut oder unbebaut)
der Jahresbruttomiete und der Anzahl der vermieteten Wohneinheiten
den bereits regulierten Schäden in den vergangenen fünf Jahren
Fallbeispiel: Sie bewohnen die Immobilie als Besitzer selbst
Bewohnen Sie Ihr Eigentum selbst, werden Schäden von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung getragen. Gibt es im Haus eine vermietete Einliegerwohnung, bedarf es bereits einer separaten Haushaftpflichtversicherung. Das gilt auch, wenn Sie eine Wohnung in einem von Ihnen vermieteten Mehrfamilienhaus selbst bewohnen.
Bei Eigentümergemeinschaften ist eine Haushaftpflichtversicherung ebenfalls sinnvoll. Innerhalb der von Ihnen bewohnten Räumlichkeiten greift die Privathaftpflichtversicherung, nicht jedoch auf den Gemeinschaftsflächen, also zum Beispiel im Treppenhaus. Auch Schäden in der Wohnung eines Verwalters wird über die Haushaftpflichtversicherung abgedeckt.
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