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Gesetzliche Unfallversicherung Leistungen So sind Sie bei Arbeitsunfällen geschützt

  • Versicherungsschutz bei Wegeunfällen, Arbeitsunfällen & Berufskrankheiten
  • Auch Schüler, Studierende und ehrenamtlich Tätige sind versichert
  • Keine Kosten für Versicherte
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Dirk Walther - Ihr Berater für Versicherungen und Leben bei Comfortplan.de

Dirk Walther

Versicherungsexperte

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Darum ist die gesetzliche Unfallversicherung für Sie wichtig

2020 meldeten Unternehmen insgesamt rund 760.000 Arbeitsunfälle an die Versicherer. Die Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr um rund 13 Prozent gesunken (2019: rund 871.000). Um fast 33 Prozent gestiegen sind hingegen die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit. Das bedeutet: Egal ob Büro oder Homeoffice – Arbeitsunfälle passieren überall.

Wenn Sie sich bei der Arbeit schwer verletzen, ist das schon schlimm genug. Gehen damit auch noch starke Schmerzen, ein langer Heilungsprozess oder sogar bleibende Gesundheitsschäden einher, wirkt sich dies auf Ihre Lebensqualität aus. Und auf Ihre finanzielle Sicherheit. Einkommenseinbußen durch lange Krankheitszeiten oder Ausgaben für Reha & Co schlagen sich dann in Ihrem Budget nieder.

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Angestellten auf dem Arbeitsweg und bei der Arbeit einen Schutz gegen verschiedene Schadensrisiken. Praktisch & bequem: Sie selbst brauchen für den Versicherungsschutz nichts zu tun.

Dirk Walther freut sich auf Ihren Termin bei Comfortplan.de
Dirk Walther
Experte für Gesetzliche Unfallversicherung

„Die gesetzliche Unfallversicherung sorgt dafür, dass Arbeitnehmer:innen nach einem Arbeitsunfall Leistungen erhalten, um wieder gesund zu werden. Oder um angemessen entschädigt zu werden, wenn bleibende Schäden entstanden sind. Auch Berufskrankheiten gelten teilweise als Versicherungsfall. Der Abschluss der Versicherung liegt in der Hand des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeber:in. Eine Ergänzung dazu ist die private Unfallversicherung, die Sie zusätzlich im Alltag und in der Freizeit absichert.“

Privat unfallversichern

Gleich voll ins Thema gesetzliche Unfallversicherung einsteigen – Inhaltsverzeichnis

Wie funktioniert die gesetzliche Unfallversicherung?

Sie ist eine der ältesten Versicherungen des Sozialsystems in Deutschland: die Unfallversicherung. Schon seit mehr als 100 Jahren gehört sie zum gesetzlichen Versicherungsschutz, der vor allem den Arbeitnehmer:innen zugutekommt.

Viele Leute wissen gar nicht, dass sie gegen Unfallrisiken am Arbeitsplatz abgesichert sind. Das liegt unter anderem daran, dass diese Versicherung Sache der Arbeitgeber:innen ist. Diese melden ihr Unternehmen bei einer Berufsgenossenschaft oder bei einem anderen Unfallversicherungsträger an, der für die jeweilige Branche zuständig ist. Und sie zahlen die Beiträge komplett selbst.

Dirk Walther
Experte für Gesetzliche Unfallversicherung
Allzeit bereit, Versicherungsexperte Dirk Walther

„Für Sie bedeutet das: Wenn Sie angestellt sind, ist die gesetzliche Unfallversicherung für Sie kostenlos. Allerdings sind Sie damit nur bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Wenn Sie vor dem Unfallrisiko in Alltag, Sport und Freizeit geschützt sein möchten, brauchen Sie eine private Absicherung.“

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Dirk Walther
Experte für Gesetzliche Unfallversicherung

Nicht nur Betriebe und Firmen, sondern auch Universitäten, Schulen, Kindertagesstätten und andere Bildungs- und Versorgungseinrichtungen schließen eine gesetzliche Unfallversicherung ab.

Nach Angaben des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt es in Deutschland zurzeit neun Berufsgenossenschaften, die nach Branchen unterteilt sind. Beschäftigte im Öffentlichen Dienst sowie Schüler:innen und ehrenamtlich Tätige sind in Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbänden versichert. Diese sind teilweise regional und bundesweit organisiert.

Welche konkreten Leistungen und Aufgaben die gesetzliche Unfallversicherung erfüllen muss, regelt das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Gesetzliche Unfallversicherung: Wer ist versichert und wer nicht?

Als Arbeitnehmer:in sind Sie automatisch in dieser Sozialversicherung versichert. Auch Auszubildende und ehrenamtlich Tätige sind gesetzlich unfallversichert. Welche Personengruppen noch unter diesem Versicherungsschirm stehen, erfahren Sie, wenn Sie sich die Karten durchlesen:

Arbeitnehmer:innen

Personen im gewerblichen Bereich und im Öffentlichen Dienst sind unfallversichert. Auch Mini-Jobber:innen und Arbeitssuchende, die auf dem Weg zum Bewerbungsgespräch sind, gehören zu den Versicherten.

Ehrenamtliche und Nothelfer:innen

Ob Helfer:in im Zivilschutz oder ehrenamtlich Tätige, die in Verbänden, öffentlichen Einrichtungen, im Gericht oder in Vereinen arbeiten – sie sind unfallversichert, wenn sie in ihrem Bereich tätig sind.

Häusliche Pflegepersonen, die Angehörige pflegen

Auch wenn Sie zu Hause Angehörige pflegen (ab Pflegegrad 2), sind Sie gesetzlich unfallversichert. Wichtig, dass Sie diese Tätigkeit in einem häuslichen Umfeld und privat ausüben, also nicht erwerbsmäßig.

Kinder, Jugendliche & Studierende

Auch diese jungen Menschen, die noch nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, sind unfallversichert, wenn sie in eine Kita, eine Schule oder in die Uni gehen.

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist nicht an persönliche Voraussetzungen gebunden. Er gilt für alle: Alter, Religion, Gesundheitszustand, Staatsangehörigkeit oder Einkommen spielen keine Rolle.

Unfallschutz und Homeoffice

Mit dem neuen Betriebsrätemodernisierunggesetz vom Juni 2021 hat die Bundesregierung den Unfallschutz im Homeoffice erweitert. Der Versicherungsschutz deckt nun auch an Ihrem Heimarbeitsplatz die sogenannten „Arbeitswege“ ab, etwa vom Schreibtisch zum Drucker im anderen Zimmer. Auch wenn Sie von zuhause arbeiten und Ihre Kinder von dort aus zur Kita oder zur Kinderbetreuung bringen, sind Sie nun gesetzlich unfallversichert.

Und wer ist nicht versichert?

Wer nicht in einem Angestelltenverhältnis arbeitet, ist nicht automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das betrifft Sie, wenn Sie zum Beispiel verbeamtet sind. Bei Beamtinnen und Beamte übernimmt die sogenannte Unfallfürsorge den Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen.

Auch Selbstständige und Unternehmer:innen sind nicht gesetzlich unfallversichert. Sie können sich freiwillig bei einem Unfallversicherungsträger anmelden, um sich gegen die Risiken von Arbeits- oder Wegeunfällen oder Berufskrankheiten abzusichern.

Freiberufler:innen wie beispielsweise selbstständig tätige Ärzt:innen, Heilpraktiker:innen oder Apotheker:innen müssen komplett ebenfalls selbst kümmern und privat für arbeitsbedingte Unfallrisiken vorsorgen.

Welche Leistungen umfasst die gesetzliche Unfallversicherung?

Bei dieser Versicherung geht es nicht immer nur um direkte Zahlungen – so viel sei schon vorweggenommen. Vielmehr übernimmt der Versicherungsträger die Ausgaben für medizinische Behandlungen. Er zahlt dann für

  • Heilbehandlungen,
  • Verbandsmittel,
  • Krankenhausaufenthalt,
  • Physiotherapie und mehr.

Er übernimmt damit die Kosten, die normalerweise die Krankenkasse bezahlen würde. Auch die Reha-Behandlungbilitation sowie Maßnahmen zur Berufsförderung wie eine Umschulung würde die gesetzliche Unfallversicherung bezahlen, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten oder wegen einer anerkannten Berufskrankheit arbeitsunfähig geworden sind.

Dennoch gibt es auch Fälle, in denen Die Versicherung Geld auszahlt. Je nach Sachverhalt leistet der Unfallversicherungsträger dann finanzielle Hilfe für die Verletzten, zum Beispiel

Wie hoch ist die gesetzliche Unfallrente?

Die Unfallrente ist eine Art Entschädigung. Wie hoch Ihre Unfallrente im Schadensfall ist, hängt von mehreren Faktoren ab und zwar vom:

  • Grad der Erwerbsminderung und
  • Ihrem Jahresarbeitsverdienst.

In voller Höhe erhalten Sie diese Rente nur, wenn Sie aufgrund des Arbeitsunfalls zu 100 Prozent erwerbsunfähig geworden sind. Damit Sie die Höhe der Zahlung besser einschätzen können, merken Sie sich folgende Richtlinie: Die Vollrente der gesetzlichen Unfallversicherung entspricht zwei Dritteln des Jahresverdienstes.

Dazu kurz ein Beispiel in Zahlen:
Wer einen Jahresverdienst von 36.000 Euro hat, würde im Jahr eine Rente von 24.000 Euro erhalten. Das sind pro Monat 2.000 Euro netto.

Liegt die Erwerbsminderung unter 100 Prozent, verringert der Versicherer die Rentenauszahlung entsprechend. Sie erhalten dann nur eine Teilrente.

Übrigens: Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind steuerfrei.

Dirk Walther
Experte für Gesetzliche Unfallversicherung
Auf ein Gespräch! Unser Berater Dirk Walther freut sich auf Sie und Ihre Versicherungsfragen.

„Die gesetzliche Unfallversicherung leistet in den meisten Fällen nicht dauerhaft. Darüber hinaus lassen sich mit den Leistungen notwendige Umbaumaßnahmen in den eigenen vier Wänden, die nach manchen schweren Unfällen notwendig werden, kaum finanzieren.

Einen umfassenden Schutz, der auch bei Unfällen im Haushalt und in der Freizeit greift, stellt hingegen die private Unfallversicherung dar.“

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Dirk Walther
Experte für Gesetzliche Unfallversicherung

Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen – So geht’s!

Angenommen, Sie sind auf dem Weg zum Meeting-Raum im Büro an einer Stufe gestolpert und sind mit dem Fuß so unglücklich umgeknickt, dass der Knöchel geschwollen ist. Eindeutig ein Arbeitsunfall – was nun? Natürlich sagen Sie Ihren Kolleg:innen und dem bzw. der Teamleiter:in Bescheid. Weil die Unternehmen die Versicherungsnehmer sind, läuft die Meldung des Schadensfalls über sie.

Was sind dann Ihre nächsten Schritte?

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Wenn es bei Ihnen um eine Berufserkrankung geht, müssen Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin aufsuchen oder am besten einen Arbeitsmediziner. Er oder sie schätzt Ihre Erkrankung ein. Liegt eine Berufskrankheit vor, erfolgt eine Meldung an die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft.

Private Absicherung: Alternativen zur gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Ihnen einen Versicherungsschutz im Berufsleben und verursacht für Sie keine Kosten. Wenn Sie jedoch berufsunfähig werden, aber nicht nachweisen können, dass ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit die Ursache ist, gehen Sie leer aus.

Die private Unfallversicherung bietet einen erweiterten Schutz. Über diese Absicherung erhalten Sie zum Beispiel auch dann Leistungen, wenn der Unfall, der bleibende Gesundheitsschäden verursacht, im Haushalt, beim Sport oder allgemein in der Freizeit passiert ist.

Einen größeren Schutz bietet Ihnen dann eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese kostet Sie zwar Geld, aber Sie sind umfassender geschützt und können auch entscheiden, wie hoch die Berufsunfähigkeitsrente sein sollte. Mehr Infos dazu finden Sie auf der Versicherungsseite. Oder Sie sprechen uns einfach an und vereinbaren eine Beratung mit unseren Versicherungsprofis.

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