Paar trinkt Arm im Arm Kaffee

Gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich Damit alle die medizinische Behandlung erhalten, die sie brauchen

  • Die Krankenversicherung für die meisten Deutschen
  • Die größten Unterschiede liegen in den Zusatzleistungen
  • Einfach wechseln und Krankenschutz optimieren
Zum Vergleich

Für die Gesundheit sorgen über die gesetzliche Krankenversicherung

Ohne Versicherungsschutz würde eine Sprechstunde beim Arzt theoretisch im Durchschnitt 30 Euro bis 50 Euro kosten. Wer zum Facharzt, zum Beispiel zum Orthopäden geht, müsste mit etwa 100 Euro pro Behandlung rechnen.

Gesundheit sollte keine Ware werden, die sich eine Person leisten kann oder im schlimmsten Fall auch nicht. Ansonsten ist jedes Krankheitsanzeichen der blanke Horror.

Eine medizinische Versorgung braucht jeder Mensch, nicht nur einmal im Leben. Umso besser und sicherer ist es, wenn Sie wissen, dass Sie im Krankheitsfall so abgesichert sind, dass alle notwendigen Behandlungen bezahlt werden und auch die Familie rundum krankenversichert ist.

Allzeit bereit, Versicherungsexperte Sven Lueckerath
Sven Lückerath
Experte für gesetzliche Krankenversicherungen

„Eine Krankenversicherung zu haben, ist für alle, die in Deutschland wohnen, eine Pflicht. Die meisten Leute sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Damit ist von staatlicher Seite dafür gesorgt, dass alle die notwendige medizinische Behandlung erhalten. Alle gesetzlichen Krankenversicherungen haben ein umfangreiches Leistungsangebot in petto und bieten auch Zusatzleistungen. Vergleichen lohnt sich und ist ein Spartipp, .“

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Voll ins Thema gesetzliche Krankenversicherung einsteigen – Inhaltsverzeichnis:

Was ist typisch für die gesetzliche Kranken­versicherung?

Was halten Sie davon: In einer Gruppe steuert jede Person nach ihrem Ermessen einen Finanz-Anteil bei und am Ende bekommen alle die gleichen Leistungen und den gleichen Schutz? Die Gruppe ist für alle offen und schließt niemanden aus, egal ob jung, alt, gesund oder krank. Das klingt ganz nach Ihrem Geschmack? Dann sind Sie herzlich willkommen in der Welt der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)!

Sie ist ein Teil des sozialen Sicherheitsnetzes in Deutschland und eine Möglichkeit, um die Pflicht zur Krankenversicherung zu erfüllen. (Nur am Rande: Die andere Option ist die private Krankenversicherung.)

Rund 70 Millionen Deutsche sind in den gesetzlichen Krankenkassen versichert.

Sven Lückerath
Versicherungsexperte für Krankenversicherungen
Sven Lueckerath Experte für Versicherungen bei Comfortplan

„Das Solidarprinzip ist charakteristisch für die gesetzliche Krankenversicherung. Die Versicherten zahlen Beiträge ein, die sich nach ihrer wirtschaftlichen Leistung richten, also danach, wie viel sie verdienen. Alle erhalten aber die gleichen medizinischen Behandlungen. Wer wie viel eingezahlt hat, spielt keine Rolle.“

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Sven Lückerath
Versicherungsexperte für Krankenversicherungen

Wer ist in der gesetzlichen Kranken­versicherung Mitglied?

Angestellte: Die meisten Versicherten sind Angestellte und Arbeitnehmer:innen. Sie sind automatisch in der GKV krankenversichert, wenn sie im Jahr weniger als 64.350 Euro brutto verdienen (monatlich 5.362,50 Euro). Anders gesagt: Arbeitnehmer:innen, die mit ihrem Jahresverdienst unterhalb dieser sogenannten Versicherungspflicht­grenze liegen, sind in der Krankenkasse pflichtversichert. Eine andere Wahl gibt es für sie nicht. Auch Auszubildende zählen mit zu dieser Gruppe.

Übrigens: Falls Sie dachten, der Begriff „Versicherungspflicht­­grenze“ ist schon typisches Bürokraten-Deutsch, dann haben Sie vielleicht noch nie etwas von der „Jahresarbeits­entgelt­grenze“, kurz JAEG, gehört, oder? Beide Wortschlangen meinen dasselbe, nämlich das jährliche Bruttogehalt, bis zu dem ein:e Arbeitnehmer:in in der GKV pflichtversichert ist.

Selbstständige & Freiberufler:innen: Sie sind frei von der Verpflichtung, sich in der GKV abzusichern. Die allgemeine Pflicht zu einer Krankenversicherung besteht für sie aber trotzdem. Wenn Sie als Selbstständige:r arbeiten, können Sie entscheiden, ob Sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern.

Beamtinnen & Beamte: Sie können sich ebenfalls freiwillig für eine Versicherung in der GKV entscheiden. Unter uns gesagt: Die meisten Beamten nutzen diese Befreiung von der GKV-Pflicht. Denn die private Krankenversicherung ist für sie attraktiver.

Studierende: Auch sie können sich entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern wollen. Über einen Elternteil können sie sich beitragsfrei familienversichern lassen, bis zum Alter von 25 Jahren. Ansonsten gehören sie zu den „freiwillig Versicherten“. Das heißt: Sie haben sich freiwillig dazu entschieden, die Krankenversicherung über die GKV laufen zu lassen.

Ehepartner & Kinder: Über die Familienversicherung sind Angehörige der Familie beitragsfrei in der GKV mitversichert.

Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte: was ist damit gemeint?

Für einige Berufsgruppen gibt es klare Voraussetzungen, die über die Krankenversicherung bestimmen. In erster Linie betrifft das Angestellte und Arbeitnehmer:innen.

Für sie gelten folgende Regelungen:

Keine Wahl: Pflichtversicherung in GKV

Wenn sie weniger als 64.350 Euro im Jahr verdienen (Stand 2022), müssen sie sich in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Sie sind Pflichtversicherte in der GKV.

Freie Auswahl: gesetzlich oder privat?

Verdienen sie jährlich mehr als 64.350 Euro, können sie entscheiden, ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in die PKV wechseln.

Entscheidung für GKV: Freiwillig versichert

Bleiben sie in der GKV, obwohl sie sich privat krankenversichern könnten, dann zählen sie zu den freiwillig Versicherten.

Eine freie Wahl zwischen den beiden Krankenversicherungs­systemen haben auch Selbstständige, freiberuflich Erwerbstätige, Beamte und Studierende. Freiwillig in der GKV können sich zudem Hausfrauen und Hausmänner versichern, deren Partner:innen privat krankenversichert sind. Denn dann sind sie eigenständig in der GKV und nicht familienversichert.

Personen, die Arbeitslosengeld I und Unterhaltsgeld beziehen, sowie die meisten Rentner:innen sind in der GKV pflichtversichert.

Noch einmal kurz und übersichtlich zusammengefasst:

Pflichtversichert in der GKVFreiwillig versichert in der GKV
  • Angestellte mit einem Jahresverdienst von maximal 64.350 Euro
  • Auszubildende
  • Rentner:innen
  • Empfänger:innen von ALG I und ALG II
  • Familienangehörige und Kinder (über Familien­versicherung)
  • Studierende (in Familien­versicherung)
  • Studierende
  • Freiberufler:innen und Selbstständige
  • Beamte
  • Hausfrauen und -männer, deren Partner:innen in der PKV krankenversichert sind
  • Rentner:innen, die bestimmte Voraussetzungen für die Pflichtversicherung nicht erfüllen (z.B. Vorversicherungs­zeiten)

Welche Leistungen bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen?

Beim Vergleich des Leistungsangebots machen die Krankenkassen es Ihnen recht leicht. Denn dieses ist bei den mehr als 100 Krankenkassen, die es in Deutschland gibt, nahezu gleich. Geschätzt zu 95 Prozent. Der Grund: Das Gesetz schreibt vor, was die gesetzlichen Krankenkassen bieten müssen. Ganz konkret ist es das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB), das die Leistungsansprüche der Krankenkasse enthält. Der übergeordnete GKV-Spitzenverband hat ein Auge darauf, dass die Qualität der gesundheitlichen Versorgung stimmt.

Egal ob Innungskrankenkasse, Betriebskrankenkasse, Ortskrankenkasse oder Ersatzkasse: jede verfolgt den Job, ihren Mitgliedern im Krankheitsfall die notwendige medizinische Behandlung zu bezahlen, unabhängig von Einkommen und Alter.

Versicherte haben bei allen Krankenkassen Anspruch auf

  • Diagnosen und Untersuchungen in der Arztpraxis

  • die Grundversorgung beim Zahnarzt

  • psychotherapeutische Hilfe

  • eine Versorgung mit Medikamenten und Heilmitteln

  • verschiedene Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen

  • das Krankengeld oder die Familienversicherung

  • die Behandlung im Krankenhaus

Der Leistungs­unterschied, über den die Kassen untereinander konkurrieren, liegt also in nur fünf Prozent. Was gehört hier hinein? Da gibt es beispielsweise die Bonusprogramme und Wahltarife, mit denen sich eine Krankenkasse aus der Menge abhebt. Dazu gehören auch verschiedene Zusatzleistungen:

Unterstützung einer professionellen Zahnreinigung

Zusätzliche Schutzimpfungen

Unterstützung von alternativen Heilmethoden

Auslandsreiseschutz

Wenn Sie mit Abenteurer-Herz gerne fremde Länder entdecken und sich bisher geärgert haben, dass Ihre Krankenkasse bestimmte Schutzimpfungen für einen Auslandsaufenthalt nicht einmal anteilig übernimmt, wissen Sie nun: Ein Vergleich und ein Kassenwechsel lohnen sich!

„Ein Hinweis zu den Zusatzleistungen für alternative Heilmethoden: Gesetzliche Krankenkassen werden niemals die Rechnung für einen Heilpraktiker übernehmen. Das dürfen sie gar nicht. Eine Behandlung beim Heilpraktiker werden die Kassen nur unterstützen, wenn Sie zu einem Arzt gehen, der eine Zusatzausbildung als Heilpraktiker hat.“

Sven Lueckerath Berater für Versicherungen kontaktieren

Sven Lückerath Versicherungsexperte für die GKV

Was kostet der Schutz in der gesetzlichen Kranken­versicherung?

Erinnern Sie sich noch an das Grundprinzip der GKV – das Solidarprinzip? Jedes Mitglied zahlt einen Beitrag, der sich nach dessen wirtschaftlicher Lage, also dem Einkommen, richtet.

Auch hier sind es wieder die Angestellten, die beispielhaft in den Fokus rücken. Denn sie haben ein regelmäßiges Arbeitsentgelt. Dieser Verdienst ist die Grundlage, aus der sich die genaue Beitragshöhe ergibt.

Wie setzt sich der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung zusammen?

Jede Krankenkasse stellt einen Beitragssatz auf. Dieser setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen aus:

  1. Dem allgemeinen Beitragssatz, der gesetzlich vorgegeben und für alle Kassen gleich ist. Zurzeit liegt er bei 14,6 Prozent (2022).
  2. Dem Zusatzbeitrag, den jede gesetzliche Krankenversicherung eigenständig für sich festlegt. Der Durchschnittswert liegt bei 1,3 Prozent. Die BKK Euregio setzt ihn bei 0,35 Prozent an, während die BKK24 dagegen 2,5 Prozent fordert. Nur um einmal die Unterschiede zu verdeutlichen.

Rechnen Sie die 14,6 Prozent und den entsprechenden Zusatzbeitrag zusammen, erhalten Sie den Beitragssatz der Krankenkasse.

Beispiel:

Die AOK Bayern erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent. Ihr Beitragssatz liegt also bei (14,6 + 1,3 =) 15,9 Prozent. Klar, soweit?

Angenommen Sie wollen sich bei der AOK Bayern krankenversichern und Sie verdienen 3.500 Euro brutto im Monat. Dann rechnen Sie aus, wie viel 15,9 Prozent von 3.500 sind und Sie kennen Ihren monatlichen Versicherungsbeitrag.

In Zahlen: 15,9 Prozent von 3.500 Euro sind 556,50 Euro. Ihr:e Arbeitgeber:in übernimmt davon die Hälfte, Sie zahlen also 278,25 Euro pro Monat.

Sven Lückerath
Versicherungsexperte für die GKV
So viel Zuversicht wartet auf Sie, bei Ihrer Erstberatung mit unserem Versicherungsexperten Sven Lueckerath.

„Ein Tipp für Angestellte: Sie haben Anspruch auf den Arbeitgeber-Anteil zur Finanzierung der Krankenversicherung. Das heißt, Sie zahlen nur die Hälfte des Monatsbeitrages. Den anderen Teil des Beitrages zahlt Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin. Dieses sogenannte paritätische Prinzip ist ein Grund, weshalb Sie beim Vergleich in unserem Online-Rechner neben dem Einkommen auch das Arbeitsverhältnis eingeben müssen. Selbstständige tragen die Krankenversicherungs­kosten zu hundert Prozent allein.“

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Sven Lückerath
Versicherungsexperte für die GKV

Beiträge für Selbstständige und freiwillig Versicherte

Selbstständige und Personen, die freiwillig versichert sind, haben in der Regel kein einheitliches, monatliches Gehalt. Bei ihnen bestimmen die Krankenkassen anhand des durchschnittlichen Einkommens, welcher Beitrag fällig ist. Sie rechnen mit einem Mindesteinkommen von 1.096,67 Euro (Stand 2022) pro Monat.

Selbstständige, die auf das Krankengeld verzichten, zahlen einen ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent.

Die Krankenversicherung in der GKV kostet sie monatlich mindestens rund 154 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für die Pflegeversicherung.

Der Höchstbetrag: Die Beitragsgrenze nach oben

Das Gegenstück zum Mindestbetrag gibt es in der GKV ebenfalls, und zwar die Beitragsbemessungs­grenze. Sie liegt aktuell bei einem Bruttoeinkommen 58.050 Euro pro Jahr (monatlich 4.837,50 Euro Stand 2022). Nur das Arbeitsentgelt bis zu dieser Höhe wird für die Berechnung des Monatsbeitrages herangezogen.

Beispiel:

Angenommen es gibt zwei Versicherte:

Einmal Thomas, der 4.837,50 Euro monatlich verdient, auf den Cent genau die Beitragsbemessungs­grenze.

Und einmal Steffen, der 5.300 Euro verdient.

Beide liegen mit ihrem Gehalt unterhalb der Jahresarbeits­entgeltgrenze und sind deshalb in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Und beide sind Mitglied in der Techniker Krankenkasse (TK mit 15,8 Prozent Beitragssatz). Sie zahlen pro Monat

Beitragszahlung mtl.
Euro

Überrascht? Die Krankenversicherungs­kosten für Thomas betragen inklusive Arbeitgeber-Anteil 764,33 Euro.

Steffens Einkommen liegt über der Beitragsbemessungsgrenze. Der Einkommensanteil, der darüber liegt, spielt für die Berechnung des Versicherungsbeitrages jedoch keine Rolle. Daher ist sein Beitrag für die Krankenkasse genauso hoch wie bei Thomas.

Aktuelle Beiträge in den gesetzlichen Krankenkassen

Welche Beitragssätze verlangen die Krankenkassen aktuell? Mit den Prozenten von den mehr als 100 gesetzlichen Kranken­versicherungen wollten wir Sie nicht erschlagen. Die Top 10 der mitgliederstärksten Krankenkassen vermittelt einen passenden Eindruck der üblichen Beitragssätze (Stand 2022).

KrankenkasseZusatzbeitragBeitragssatz
Techniker Krankenkasse (TK)1,2 %15,8 %
Barmer1,5 %16,1 %
DAK Gesundheit1,5 %16,1 %
AOK Bayern1,3 %15,9 %
AOK Baden-Württemberg1,3 %15,9 %
AOK Plus1,2 %15,8 %
IKK Classic1,3 %15,9 %
AOK Rheinland/Hamburg1,6 %16,2 %
AOK Niedersachsen1,3 %15,9 %
AOK Nordwest1,7 %16,3 %

Hinweis: Sollte Ihre Krankenversicherung den Zusatzbeitragssatz erhöhen oder Leistungen streichen, haben Sie ein Sonder­kündigungsrecht und können die Versicherung wechseln. Einen Antrag dazu stellen Sie einfach online. Den Rest erledigen wir für Sie.

Sven Lückerath
Experte für gesetzliche Krankenversicherungen
Entspannt, authentisch und direkt - so laufen die exzellenten Versicherungsgespräche mit unserem Berater Sven Lueckerath.

“Tipp für Eilige: Wenn Sie jetzt loslegen und im Krankenkassen­vergleich die verschiedenen Kassen unter die Lupe nehmen, schauen Sie auch immer auf die Leistungen, die die Krankenkasse anbietet. Genau dieser Preis-Leistungs-Mix macht die optimale gesetzliche Krankenversicherung aus. Zudem sind nicht alle Krankenkassen in jedem Bundesland vertreten. Falls Sie sich unsicher oder noch Tipps für den Wechsel brauchen, melden Sie sich bei uns.”

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Sven Lückerath
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