Wer ist in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied?
Angestellte: Die meisten Versicherten sind Angestellte und Arbeitnehmer:innen. Sie sind automatisch in der GKV krankenversichert, wenn sie im Jahr weniger als 64.350 Euro brutto verdienen (monatlich 5.362,50 Euro). Anders gesagt: Arbeitnehmer:innen, die mit ihrem Jahresverdienst unterhalb dieser sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegen, sind in der Krankenkasse pflichtversichert. Eine andere Wahl gibt es für sie nicht. Auch Auszubildende zählen mit zu dieser Gruppe.
Übrigens: Falls Sie dachten, der Begriff „Versicherungspflichtgrenze“ ist schon typisches Bürokraten-Deutsch, dann haben Sie vielleicht noch nie etwas von der „Jahresarbeitsentgeltgrenze“, kurz JAEG, gehört, oder? Beide Wortschlangen meinen dasselbe, nämlich das jährliche Bruttogehalt, bis zu dem ein:e Arbeitnehmer:in in der GKV pflichtversichert ist.
Selbstständige & Freiberufler:innen: Sie sind frei von der Verpflichtung, sich in der GKV abzusichern. Die allgemeine Pflicht zu einer Krankenversicherung besteht für sie aber trotzdem. Wenn Sie als Selbstständige:r arbeiten, können Sie entscheiden, ob Sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern.
Beamtinnen & Beamte: Sie können sich ebenfalls freiwillig für eine Versicherung in der GKV entscheiden. Unter uns gesagt: Die meisten Beamten nutzen diese Befreiung von der GKV-Pflicht. Denn die private Krankenversicherung ist für sie attraktiver.
Studierende: Auch sie können sich entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern wollen. Über einen Elternteil können sie sich beitragsfrei familienversichern lassen, bis zum Alter von 25 Jahren. Ansonsten gehören sie zu den „freiwillig Versicherten“. Das heißt: Sie haben sich freiwillig dazu entschieden, die Krankenversicherung über die GKV laufen zu lassen.
Ehepartner & Kinder: Über die Familienversicherung sind Angehörige der Familie beitragsfrei in der GKV mitversichert.