Familienrechtsschutzversicherung Alle sicher, alle geschützt - so geht glücklich leben
- Die ganze Familie in einem Vertrag versichert
- Deutlich günstiger als mehrere Einzeltarife
- Versicherungsschutz für Kinder teils bis zum 27. Lebensjahr
Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Familien umfassend vor Anwalts- und Gerichtskosten geschützt. Spezielle Familientarife schützen dabei nicht nur Ehe- und Lebenspartner. Unverheiratete Kinder sind in der Regel bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres ebenfalls abgesichert, sofern sie kein eigenes Einkommen haben.
Der Begriff Familienrechtsschutzversicherung kann zwei sehr unterschiedliche Dinge bedeuten. Zum einen werden Rechtsschutzversicherungen mit unterschiedlichen Leistungsbausteinen in Familientarifen angeboten. Diese sichern im Gegensatz zu den Singletarifen nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern darüber hinaus Familienmitglieder ab. Der Leistungsumfang variiert von einer reinen Privathaftpflichtversicherung bis hin zu Kombitarifen, die zusätzlich Arbeits-, Wohn- und Verkehrsrechtsschutz enthalten können.
Unter Familienrechtsschutz verstehen viele Menschen aber auch die Absicherung gegen Kosten, die durch Streitigkeiten im Bereich des Erb- oder Familienrechts entstehen. Auseinandersetzungen um das Erbe sind durch gängige Rechtsschutzversicherungen jedoch in der Regel ebenso wenig abgedeckt wie der Streit um Unterhalt oder die Kosten von Scheidungsverfahren. Das hängt damit zusammen, dass es leider sehr oft zu solchen Auseinandersetzungen kommt und die Beitragskosten für alle Versicherten sonst zu hoch wären.
Einige Versicherer bieten jedoch gegen einen Aufpreis Rechtsschutz für Erb-, Ehe- und Unterhaltssachen. Hier sollten Interessierte auf jeden Fall im Vorfeld überprüfen, auf welche Summe der Streitwert beschränkt ist und ob der Rechtsschutz für Beratung, außergerichtliche oder gerichtliche Streitfälle gilt.
Rechtsschutzversicherungen, die keinen rechtlichen Schutz bei familiären Auseinandersetzungen bieten, geben manchmal erste Hilfe in Form einer kostenlosen anwaltlichen Beratung oder durch Mediation bei Familienstreitigkeiten. Welche Angebote diese Zusatzleistungen umfassen, kann mit einem Tarifvergleich geprüft werden. Unter Umständen gelten die Zusatzleistungen nicht für alle Fälle, beispielsweise nicht für Unterhaltsstreitigkeiten.
Ein Familientarif kostet deutlich weniger als mehrere Einzelpolicen. Soll mehr als nur eine Person vor Anwalts- und Gerichtskosten geschützt werden, empfiehlt sich in jedem Fall ein Familientarif. Hinzu kommt, dass der Preis gegenüber einem Singletarif nur unwesentlich höher ist. Möchte ein Versicherter den Partner mit seiner Rechtsschutzversicherung schützen, ist es meist unkompliziert möglich, vom Singletarif in einen Familientarif zu wechseln. Oft reicht ein Anruf beim jeweiligen Versicherer oder ein formloses Schreiben mit Bitte auf Tarifwechsel. Über alle weiteren Schritte informiert der Anbieter.
Neben dem Versicherungsnehmer umfasst ein Familientarif den Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder. Beim Abschluss der Versicherung sollte darauf geachtet werden, dass alle zu versichernden Familienmitglieder tatsächlich im Vertrag aufgeführt sind. Kinder sind im Übrigen nicht nur bis zum Erreichen der Volljährigkeit durch die Familienrechtsschutzversicherung geschützt. Meist gilt der Rechtsschutz bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Einige Versicherer schützen den Nachwuchs sogar noch zwei Jahre länger. Voraussetzung für den Schutz der Kinder ist, dass sie noch nicht verheiratet sind und keiner regelmäßigen bezahlten Tätigkeit nachgehen.
Selbst Kinder des Partners können durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden, auch wenn sie nicht die leiblichen Kinder des Haupt-Versicherungsnehmers sind. Dazu ist der schriftliche Eintrag bei der Versicherung notwendig. Das gleiche gilt für Adoptiv- oder Pflegekinder. Generell ist es ohnehin empfehlenswert, die Versicherung bei jeder Veränderung der familiären Situation zu informieren, sei es die Geburt eines weiteren Kindes oder der Umzug des Nachwuchses in eine WG zu Beginn des Studiums.
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