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Dienstunfähigkeitsversicherung Vergleich So sichern sich Beamte richtig ab

  • Finanzieller Schutz für Beamt:innen – nicht nur zum Karrierebeginn
  • Aufgepasst! – Nur die „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ zählt
  • Dank persönlicher Beratung zur besten Absicherung
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Vanessa Lindner - Ihre Beraterin für Versicherungen und Leben bei Comfortplan.de

Vanessa Lindner

Versicherungsexpertin

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Darum ist eine Dienstunfähigkeits­versicherung für Sie sinnvoll

Immer häufiger werden Beamt:innen wegen Dienstunfähigkeit mit Mitte 50 in den Ruhestand versetzt. Ein Grund für diese Zunahme ist nach Angaben des Deutschen Beamtenbundes (dbb) die steigende Arbeitsbelastung im Öffentlichen Dienst.

Sie stehen am Anfang Ihrer Karriere und legen sich richtig ins Zeug. Sollten Sie jedoch jetzt aus gesundheitlichen Gründen berufsunfähig werden, stehen Sie schlecht da. Denn für ein ordentliches Ruhegehalt fehlen Ihnen noch etliche Dienstjahre.

Eine Dienstunfähigkeits­versicherung ist gerade für junge Staatsdiener:innen eine wichtige finanzielle Absicherung, falls sie krankheitsbedingt ihre Dienstpflichten nicht mehr erfüllen können. Aber auch für Beamt:innen auf Lebenszeit lohnt sie sich, denn sie kann Versorgungslücken verringern.

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Vanessa Lindner
Expertin für Dienstunfähigkeitsversicherungen

„Die Dienstunfähigkeits­versicherung sichert Beamt:innen gegen die finanziellen Folgen ab, wenn sie ihren Beruf krankheitsbedingt nicht länger ausüben zu können. Sie gilt als besondere Form der Berufsunfähigkeitsversicherung. Gerade für Staatsdiener:innen, die noch nicht lange im Dienst sind, ist eine Dienstunfähigkeits­versicherung von großer Bedeutung: Sie würden ohne die private Absicherung bei Dienstunfähigkeit leer ausgehen.“

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Was bedeutet Dienstunfähigkeit?

Im Zusammenhang mit Versicherungsthemen liest es sich mitunter so, als sei die Dienstunfähigkeit (DU) die Berufsunfähigkeit bei Beamt:innen. Das ist grob vereinfacht, denn nicht jede Person, die dienstunfähig ist, ist automatisch auch berufsunfähig. Dieser feine Unterschied ist ein Grund, weshalb Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) brauchen. Sie ist eine Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung), die eine Klausel für den Beamtenstatus umfasst.

Wann sind Beamte dienstunfähig?

Als dienstunfähig gelten Beamte, wenn sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen. Genaueres dazu regelt der Paragraf 44 im Bundesbeamtengesetz (BBG):

Dauerhaft krank

Eine verbeamtete Person, die innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate lang krank war und daher nicht arbeiten konnte, kann wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder auch entlassen werden.

Keine Besserung erwartet

Es besteht keine Aussicht darauf, dass die Person innerhalb der nächsten sechs Monate wieder gesund und voll einsatzfähig wird.

Ob Sie als Beamte:r dienstunfähig sind, entscheidet in erster Linie der Dienstherr oder die Dienstherrin. Die Grundlage für eine solche Entscheidung ist eine Einschätzung durch den Amtsarzt oder die Amtsärztin und meist noch weitere Gutachter:innen.

Wie sind Beamt:innen bei Dienstunfähigkeit abgesichert?

Der Dienstherr oder die Dienstherrin kann Ihnen bei Dienstunfähigkeit eine andere Tätigkeit zuweisen oder Sie in den Ruhestand versetzen. Beamt:innen auf Lebenszeit beziehen im Ruhestand ein Ruhegehalt.

Die Höhe des Ruhegehaltes hängt von den geleisteten Dienstjahren ab. Mindestens fünf Jahre müssen Beamt:innen im Dienst gewesen sein, damit sie überhaupt Anspruch auf diese gesetzliche Leistung haben. Danach steigt die Höhe in gestaffelter Form mit jedem weiteren Dienstjahr an. Beamt:innen, die nach 40 Dienstjahren in den Ruhestand versetzt werden, erhalten dann maximal 71,75 Prozent ihres Gehaltes.

Staatsdiener:innen auf Probe oder auf Widerruf werden dagegen häufig aus dem Dienst entlassen. Als Beamtinnen und Beamte sind sie rentenversicherungsfrei beschäftigt. Werden sie aus dem Dienst entlassen, verlieren sie auch ihre Versorgungsansprüche. Dann müssen sie in der gesetzlichen Rentenversicherung noch nachversichert werden.

Vanessa Lindner
Expertin für Dienstunfähigkeitsversicherungen

„Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Beamtinnen und Beamte in der Anfangszeit wichtig, weil sie dann gar keine Absicherung haben. Aber auch in den folgenden Dienstjahren, wenn der Status „auf Lebenszeit“ erreicht ist, gibt es eine Versorgungslücke. Diese ist dann zwar nicht mehr so groß. Es kann aber dennoch sein, dass Sie Ihren gewohnten Lebensstandard nicht halten können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann sich für Sie auch in den späteren Dienstjahren auszahlen, um die Versorgungslücke zu schließen.“

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Vanessa Lindner
Expertin für Dienstunfähigkeitsversicherungen

Für wen ist die Dienstunfähigkeits­versicherung sinnvoll?

Beamtenanwärter:innen oder Beamtinnen und Beamte auf Widerruf müssen vorsorgen. Denn sie erfüllen die Voraussetzungen noch nicht, um von den gesetzlichen Absicherungen für Staatsdiener:innen aufgefangen zu werden. Eine zu kurze Dienstzeit oder keine Verbeamtung auf Lebenszeit sind die Gründe für ihren ungesicherten Status.

Oft werden sie gar nicht in den Ruhestand geschickt, sondern ganz einfach aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Der Grund kann eine Krankheit oder ein Unfall sein, der sie dienstunfähig gemacht hat. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung springt dann mit einer vereinbarten Rentenzahlung ein. Und dies ist in einer solchen Situation eine große Hilfe. Daher lohnt es sich, die eigene Arbeitskraft abzusichern.

Aber auch nach wenigen Mindestdienstjahren reicht das Ruhegehalt kaum aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Nicht jede:r bringt es auf insgesamt 40 Dienstjahre, um das maximale Ruhegehalt zu bekommen. Das heißt: Auch Staatsdiener:innen müssen nach mehreren Dienstjahren im Ruhestand mit deutlich weniger Geld auskommen.

Berechnet wird das Ruhegehalt nach folgender Formel:

» Dienstjahre x 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge

Das Ruhegehalt ist nach unten und nach oben gedeckelt. Die Mindestversorgung liegt bei 35 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Das heißt für Sie konkret: Sollten Sie zwischen dem 6. und 19 Dienstjahr dienstunfähig werden, erhalten Sie in jedem Fall diese 35 Prozent.

Die Maximalversorgung liegt bei 71,75 Prozent, selbst wenn Ihnen Ihre Dienstjahre ein höheres Ruhegehalt bescheren würden.

Die Dienstunfähigkeits­versicherung muss die Lücke zwischen Ihrem Ruhegehalt und den bisher erhaltenen Bezügen füllen. Da in den ersten fünf Jahren kein Ruhegehalt gezahlt wird, ist die Versicherung in diesem Zeitraum besonders wichtig. Aber auch für Beamtinnen und Beamte mit wenigen Dienstjahren ist die Zusatzversicherung sinnvoll.

Gründe für eine Dienstunfähigkeit

Die Ursachen, weshalb Beamtinnen und Beamte ihren Dienst noch vor der Pension aufgeben müssen, sind vielfältig. So kann eine steigende Arbeitsbelastung zu hohem Stress und psychischen Überforderungen führen. Lehrer:innen und Polizeibeamte und -beamtinnen sind oft hohem Druck und Belastungen ausgesetzt.

Mögliche Ursachen für Dienstunfähigkeit sind zum Beispiel

Psychische Krankheiten

unter anderem Depressionen und Burn-out

Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates

zum Beispiel Bandscheibenvorfälle oder Rheuma

Schwere Krankheiten

wie Krebs oder bösartige Tumore

Herz- und Kreislauferkrankungen

wie Schlaganfälle

Was unterscheidet die Berufs- von der Dienstunfähigkeits­versicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Versicherten dann eine Rente aus, wenn sie nach ärztlicher Bestätigung zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind. Und dieser Zustand wird sich nach ärztlicher Ansicht in den nächsten sechs Monaten oder länger nicht deutlich verbessern oder ausheilen.

Für die Dienstunfähigkeit gibt es eine solche Festlegung nach Prozenten nicht.

Vanessa Lindner
Expertin für Dienstunfähigkeitsversicherungen
Seriös, authentisch, ehrlich - so wie Vanessa Lindner sind alle unsere Versicherungsexperten.

„Angenommen, Sie werden wegen einer Erkrankung als dienstunfähig in den Ruhestand versetzt. Nach Ansicht von Gutachter:innen sind Sie aber nur zu 40 Prozent berufsunfähig. Dann erhalten Sie aus einer einfachen BU-Versicherung kein Geld, weil die Beeinträchtigung unter den 50 Prozent liegt. Aus diesem Grund ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel sehr wichtig.“

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Vanessa Lindner
Expertin für Dienstunfähigkeitsversicherungen

Mit einer Dienstunfähigkeits­versicherung bzw. einer Beamtenklausel im Versicherungsvertrag erhalten Sie eine Dienstunfähigkeitsrente, wenn Sie vom Dienstherrn oder der Dienstherrin als dienstunfähig eingestuft werden. Sie erhalten damit Rechtssicherheit. Es gibt jedoch verschiedene Formen der Klausel.

Die Dienstunfähigkeitsklausel: Was muss drinstehen?

Es ist dieser Zusatz, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung „beamtentauglich“ macht. Eine eigenständige Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es daher nicht, in der Regel werden aber Berufsunfähigkeitsversicherungen mit der Klausel als Dienstunfähigkeitsversicherung bezeichnet.

Die Beamtenklausel, auch bekannt als DU-Klausel, gibt es in unterschiedlichen Versionen:

Den vollen Schutz erhalten Sie mit der sogenannten echten DU-Klausel.

Ergänzend dazu gibt es für Polizeivollzugsbeamt:innen, Feuerwehrleute und Jusitzbeamt:innen eine spezielle DU-Klausel. Denn diese sind im Beruf besonderen Herausforderungen und Belastungen ausgesetzt. Wenn Sie im Polizeivollzugsdienst arbeiten, sollte in Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung daher unbedingt auch eine Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel drinstehen.

Was kostet eine Dienstunfähigkeits­versicherung?

Die Kosten für den Versicherungsschutz richten sich nach unterschiedlichen Faktoren. Zudem lohnt es sich, wenn Sie sich zum Karrierebeginn für den Versicherungsschutz entscheiden. Nicht nur, weil Sie damit die ersten Dienstjahre absichern, sondern auch, weil Sie dann möglicherweise deutlich geringere Kosten haben.

Folgende Faktoren spielen bei der Beitragsberechnung eine Rolle:

  • Das Eintrittsalter, also Ihr Alter, wenn Sie die Versicherung abschließen
  • Die vereinbarte Rentenhöhe
  • Die Versicherungslaufzeit
  • Der Beruf
  • Ihr Gesundheitszustand

Haben Sie einen Beruf, der hohe Risiken für eine Berufsunfähigkeit mitbringt? Dann erhöht sich auch der monatliche Beitrag zur Versicherung.

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„Wenn die Versorgungslücke im Laufe der Dienstjahre kleiner wird, weil Sie eine höhere Versorgung erhalten, können Sie auch die Versicherungssumme Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung anpassen. In den Anfangsjahren kann die Versicherungssumme daher sehr hoch sein und später nur noch die knapp 70 oder 30 Prozent decken, die Ihnen zu Ihrem gewohnten Einkommen fehlen. In einer persönlichen Beratung können wir Ihnen dies im Detail erklären.“

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Was sollten Sie beim Vertrag der Dienstunfähigkeits­versicherung noch beachten?

Zu den wichtigsten Fragen jeder Dienstunfähigkeitsversicherung zählt die Laufzeit. Manche Versicherer geben sich hier – auch in Abhängigkeit des ausgeübten Berufes – sparsam und begrenzen das Höchstalter des Versicherungsschutzes zum Beispiel auf das 55. Lebensjahr. Das kann mit Blick auf die erreichte Höhe des Ruhegehalts zu früh sein. Außerdem steigt das Risiko einer Dienstunfähigkeit ab diesem Alter stark an.

Für junge Versicherungsnehmer:innen ist eine Nachversicherungsgarantie wichtig. Diese erlaubt es, nach Vertragsabschluss noch Anpassungen bei den Leistungen der Versicherung vorzunehmen, etwa wenn das Gehalt gestiegen ist oder sich die Lebensumstände verändert haben.

Weil die richtige Tarifauswahl so sehr von persönlichen Eigenschaften abhängt, ist es schwer, die Tarife für eine Dienstunfähigkeitsversicherung einfach online zu vergleichen. Mit unserem Expertenwissen bringen wir Sie sicher durch das Tarif-Wirrwarr. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren Versicherungsprofis. Dann erfahren Sie, worauf Sie persönlich beim Versicherungsvertrag achten sollten. Und wir stellen Ihnen ein Angebot zusammen – natürlich kostenlos und unverbindlich.

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