Betriebliche Altersvorsorge Wenn Ihr Boss zum besten Freund wird.
- Aus dem Bruttoeinkommen fürs Alter sparen
- Arbeitgeberzuschuss einstreichen
- Individuelle Vorsorgestrategie ergänzen
Sie hören es überall: Ihre gesetzliche Rente wird im Alter viel zu gering sein, um wie gewohnt leben und agieren zu können. Das bedeutet nicht nur Abstriche bei Ihren Hobbys.
Bleiben Sie untätig, sind Sie als Rentner:in von Sozialleistungen oder vom Geld Ihrer Kinder abhängig.
Bewahren Sie sich Ihre finanzielle Unabhängigkeit auch im Rentenalter und sorgen Sie als Arbeitnehmer:in mit der betrieblichen Altersvorsorge vor – garantiert mit Arbeitgeberzuschüssen gefördert.
„Bei der betrieblichen Altersvorsorge sparen Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin für Ihren Ruhestand. Darauf haben Sie einen Rechtsanspruch. Die steuerfreien Beiträge gehen von Ihrem Bruttoeinkommen ab. Im Alter muss die Rente versteuert werden. Die Betriebsrente stellt damit eine sinnvolle Ergänzung Ihrer Vorsorgestrategie dar.“
Stellen Sie sich Ihre Ruhestandsabsicherung als Plattform vor, die auf drei soliden Säulen steht.
Damit Sie sich als Rentner:in keinerlei Gedanken ums Geld machen müssen, sind Sie am besten in allen drei Bereichen aktiv. Bei der betrieblichen Altersvorsorge, auch betriebliche Altersversorgung genannt, können Sie dabei richtig Glück haben. Denn manche Arbeitgeber:innen nutzen die bAV als Anreiz, damit Sie in ihrem Unternehmen anfangen und lange bleiben. Dazu stemmen sie die Beiträge für die Vorsorge ganz alleine.
Bedeutet im Klartext: Sie bekommen eine zusätzliche Rente im Alter, ohne jemals dafür einen Cent gezahlt zu haben. Einzige Voraussetzung: Sie müssen Ihrer Firma mindestens drei Jahre treu bleiben und dürfen beim Jobwechsel nicht jünger als 21 Jahre sein. Dann ist Ihre sogenannte Anwartschaft unverfallbar. Wenn Sie frühestens mit 18 Jahren ins Berufsleben einsteigen, sollten Sie diese Bedingungen mit Leichtigkeit erfüllen.
Haben Sie dieses Glück nicht, können Sie trotzdem betrieblich fürs Alter vorsorgen. Denn seit 2002 sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, die betriebliche Altersvorsorge über die sogenannte Entgeltumwandlung anzubieten. Was das bedeutet, erklären wir gleich. Und von gesetzlicher Seite kommt es sogar noch besser! Seit 2019 müssen Chef:innen im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes Ihre Einzahlungen mit mindestens 15 Prozent bezuschussen. Ab 2022 ist dieser Arbeitgeber-Zuschuss in Höhe von mindestens 15 Prozent ein Muss, egal ob Neu- oder Altvertrag. Voraussetzung: Ihr:e Arbeitgeber:in spart Sozialabgaben.
Zahlen Sie beispielsweise 100 Euro ein, gibt es nochmal 15 Euro Zuschuss dazu – jeden Monat.
Nun zur Entgeltumwandlung: Sie bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer:in Beiträge aus Ihrem Bruttoeinkommen steuer- und sozialabgabenfrei für die Betriebsrente aufwenden. Dadurch reduziert sich Ihr Brutto, wodurch Sie insgesamt weniger für Sozialversicherungen und Steuern zahlen müssen. Am Ende gehen zwar 100 Euro vom Gehalt für die betriebliche Altersvorsorge ab, Ihr Netto verringert sich aber nur um etwa 50 Euro.
Etwas kompliziert, oder? Machen wir es an einem Beispiel verständlicher:
Mit bAV | Ohne bAV | |
---|---|---|
Monatsbrutto | 3.500 Euro | 3.500 Euro |
Beitrag bAV | 100 Euro | – |
Brutto für Sozialabgaben und Steuern | 3.400 Euro | 3.500 Euro |
Sozialabgaben | 687,65 Euro | 707,88 Euro |
Steuern (Steuerklasse 1) | 494,58 Euro | 520,75 Euro |
Monatsnetto | 2.217,77 Euro | 2.271,38 Euro |
Unterschied im Vergleich zu “Ohne AV” | 53,62 Euro |
Wenn Sie sich jetzt fragen, was unter Sozialabgaben zu verstehen ist: Dazu zählen Ihre Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, für die Arbeitslosen- und für die Rentenversicherung.
Auf den Punkt gebracht: Nur weil Sie 100 Euro einzahlen, bedeutet das nicht, dass Sie 100 Euro weniger zum Leben haben. Ihr Netto reduziert sich nur um rund 50 Euro.
Bedenken Sie: Mit der Entgeltumwandlung reduziert sich Ihr Bruttogehalt. Sind Sie nun privat krankenversichert und liegen mit Ihrem Einkommen nur knapp über der Versicherungspflichtgrenze (sie ist Ihnen vielleicht auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bekannt, 2022 sind das 64.350 Euro), könnten Sie durch die Entgeltumwandlung unter diese Grenze fallen. Sie müssen sich dann von Ihrem Status als Privatpatient verabschieden und sich wieder gesetzlich krankenversichern.
“Steuern Arbeitgeber:innen nur 15 Prozent bei, sollten Sie durchrechnen, ob sich die bAV lohnt. Denn durch Ihre Beiträge für die Betriebsrente verringert sich Ihr Rentenanspruch. Gleicht die bAV diese Lücke nur aus, lohnt sie sich eher nicht. Besser sind 30 Prozent Zuschuss, damit am Ende ein Plus bei Ihrer Altersvorsorge steht.”
Eine gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Arbeitgeber:innen und sozialabgaben- sowie steuerfreie Beiträge – das klingt fast zu gut, um wahr zu sein. Tatsächlich gibt es eine Kehrseite der Medaille, mit der Sie sich beschäftigen müssen: Ihre verringerten Rentenansprüche.
Da der bAV-Beitrag aus Ihrem Bruttoeinkommen fließt, fällt Ihr Rentenbeitrag niedriger aus. Nehmen wir das Beispiel von oben: Bei einem Verdienst von 3.500 Euro gehen 325,50 Euro an die Rentenkasse. Bei 3.400 Euro sind es dagegen 316,20 Euro.
Zugegeben, knapp zehn Euro Unterschied klingen nicht besonders viel. Auf mehrere Jahrzehnte gesehen wird daraus aber ein stolzes Sümmchen, wie eine Berechnung der Verbraucherzentrale zeigt.
Die Verbraucherschützer gehen dabei von einem 30-jährigen Angestellten mit einem Gehalt von 3.000 Euro brutto und einer jährlichen Lohnerhöhung von durchschnittlich 1,8 Prozent aus. Die Sparrate liegt bei 200 Euro monatlich. Nach 37 Jahren, also mit 67 Jahren, will er seine Rente ausgezahlt bekommen.
Beiträge in die bAV insgesamt | 88.800 Euro |
---|---|
Fehlende Rentenpunkte bei Verrentung | 1,6859 |
Angenommener Rentenwert mit 67 Jahren (Rentenanpassung von 1,1 Prozent/Jahr) | 49,54 Euro |
Monatliches Rentenminus | 83,52 Euro |
Schafft es die Betriebsrente nicht, diese Lücke mindestens auszugleichen, sollten Sie von ihr Abstand nehmen und sich stattdessen nach Altersvorsorgealternativen umsehen. Hinzu kommt: Durch das niedrigere Brutto haben Sie auch geringere Ansprüche beim Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld und bei der Erwerbsminderungsrente.
Rund 18 Millionen Arbeitnehmer:innen nutzen die betriebliche Altersvorsorge bereits, um ihren Ruhestand abzusichern. Dieser Erfolg lässt sich sicherlich damit begründen, dass die bAV äußerst bequem ist: Einmal abgeschlossen, müssen Sie sich um nichts kümmern.
Insgesamt gibt es sechs Optionen für die bAV:
Schwirrt Ihnen jetzt der Kopf? Dann freut es Sie bestimmt zu hören, dass Sie sich damit nicht weiter beschäftigen müssen. Denn die Arbeitgeber:innen bestimmen, welchen Weg die betriebliche Altersvorsorge einschlägt.
Wollen Sie doch mehr zu den Durchführungswegen erfahren? Dann haben wir eine kleine Übersicht zusammengestellt:
Generell haften Arbeitgeber:innen für die Zusagen, die sie Arbeitnehmer:innen machen, also für die Auszahlungshöhe – mit Ausnahme des Sozialpartnermodells. Kann ein externer Träger die zugesagte Leistung nicht erbringen, müssen Arbeitgeber:innen die Lücke schließen, etwa aus Firmenkapital.
“Sollte Ihre Firma Insolvenz anmelden müssen, sind Ihre Ansprüche auf die Betriebsrente abgesichert – entweder über den sogenannten Pensionssicherungsverein oder über die Lebensversicherer. Letztere sind wiederum durch die Auffanggesellschaft Protektor geschützt.”
Bevor es mit den Themen Auszahlung und Kündigung weitergeht, fassen wir kurz die Vorteile und die Nachteile der betriebliche Altersvorsorge zusammen.
Als Arbeitnehmer:in haben Sie so gut wie keinen Aufwand bei der bAV.
In der Ansparphase sind Ihre Einzahlungen vor Pfändung geschützt und werden auch bei Hartz-IV nicht angerechnet.
Hängen sich Arbeitgeber:innen etwas in die Produktauswahl, können sie Beschäftigten Verträge mit niedrigeren Verwaltungs- und Abschlusskosten im Vergleich zu privat besparten Lebens- oder Rentenversicherungen bieten.
Sollten Sie im Ruhestand auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sein, wird ein Teil der Betriebsrente nicht auf die Sozialleistung angerechnet. 2022 liegt der Freibetrag bei bis zu 224,50 Euro pro Monat.
Ihre Beiträge sind sozialabgabenfrei. In diesem Jahr ist dies bis zu einem Betrag von 3.384 Euro möglich (Stand 2022). Das entspricht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West).
Steuern müssen Sie ebenfalls nicht zahlen. Dabei sind sogar acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. 2022 sind dies 6.768 Euro.
Ganz klarer Vorteil: der staatlich vorgeschriebene Arbeitgeberzuschuss.
Wie die Betriebsrente schließlich gestaltet ist, liegt nicht in Ihrer Hand. Wählt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ein teures Produkt, tragen Sie die Kosten mit.
Die bAV ist vergleichsweise unflexibel. Vor Rentenbeginn steht Ihnen das Geld nicht zur Verfügung.
Beim Jobwechsel sind Sie darauf angewiesen, dass Sie den Vertrag beim neuen Arbeitsplatz fortführen können. Falls nicht, erklären wir im Abschnitt „Kündigung & Wechsel“ Ihre Alternativen.
Im Alter fallen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung an. Was genau das bedeutet, erläutern wir hier.
Die Auszahlungen müssen versteuert werden.
Ihre gesetzliche Rente verringert sich.
Zunächst einmal: Da Sie die Beiträge für die Betriebsrente steuerfrei entrichten, können Sie diese auch nicht in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Bei Formen der privaten Altersvorsorge wie der Riester-Rente und Rürup-Rente ist dies dagegen möglich. Diese finanzieren Sie aber mit Ihrem Nettoeinkommen.
Im Klartext bedeutet das also, dass Ihre betriebliche Altersvorsorge während Ihres Erwerbslebens in Ihrer Steuererklärung nicht vorkommt.
Sobald Ihre Betriebsrente ausgezahlt wird, greift die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Ab 2025 muss die gesamte betriebliche Rente mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Da dieser im Rentenalter jedoch in der Regel niedriger ist als zu Erwerbszeiten, profitieren Sie meist durch diese Form der Besteuerung.
Außerdem müssen Sie Krankenkassenbeiträge zahlen. Mittlerweile gibt es auch hier einen Freibetrag. Dieser liegt bei 1/20 der monatlichen Bezugsgröße bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung oder ganz konkret bei:
Bekommen Sie beispielsweise 300 Euro ausgezahlt, sind 135,50 Euro für den Kassenbeitrag relevant. Durchschnittlich erhält die Krankenkasse dann rund 21 Euro pro Monat. Ohne den Freibetrag wären es fast 50 Euro. Der Pflegebeitrag von 3,05 Prozent beziehungsweise 3,4 Prozent, wenn Sie kinderlos geblieben sind (Stand 2022), fällt ab dem ersten Euro an.
„Die Förder- und Abgaberegeln sind in der betrieblichen Altersvorsorge sehr komplex. Sonderregeln gelten beispielsweise, wenn Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Lassen Sie sich daher von meinen Kolleg:innen und mir auch genau zur Auszahlung Ihrer geplanten Betriebsrente beraten.“
Christian Bulik Experte für die betriebliche Altersvorsorge
Sofern Ihre betriebliche Altersvorsorge nicht über das Sozialpartnermodell läuft, haben Sie bei der Auszahlung die Wahl zwischen einer monatlichen Betriebsrente bis an Ihr Lebensende, einer Einmalzahlung oder einer Teilauszahlung. Was ist nun besser?
Die Antwort lautet wie so häufig: Es hängt davon ab – und zwar wie sich Steuern und Krankenversicherungsbeiträge auswirken. Betrachten wir dazu einmal die Unterschiede zwischen der Monatsrente und der vollen Kapitalauszahlung und lassen die Teilauszahlung außen vor.
Steuern
Krankenkassenbeitrag
Die Sache ist die: Sie können die betriebliche Altersvorsorge in der Regel nicht kündigen. Selbst wenn, erfolgt die Auszahlung erst mit Rentenbeginn. Wollen Sie nicht weiter sparen, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.
Wechseln Sie Ihren Arbeitsplatz, wird mit Ihrer aktuellen betrieblichen Altersvorsorge unterschiedlich umgegangen:
Wird es die letzte Option, zahlen Sie die Beiträge künftig nicht mehr aus Ihrem Brutto-, sondern Ihrem Nettoeinkommen. Wichtig ist, dass Sie sich als Versicherungsnehmer:in eintragen lassen. Zudem ist dies nur bei den Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung und Sozialpartnermodell möglich.
Steuertechnisch wird es bei privat fortgeführten Betriebsrenten etwas kompliziert. Denn für die privat aufgebauten Kapitalleistungen gilt eine andere Besteuerung als für den Anteil, der zusammen mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin bespart wurde. Informieren Sie sich daher im Vorfeld genauer, welche Konsequenzen eine privat besparte Betriebsrente bei Steuern und Sozialabgaben hat.
„Lassen Sie kein Geld liegen! Sichern Arbeitgeber:innen vermögenswirksame Leistungen zu, etwa über einen Tarifvertrag, ist es sinnvoll zu prüfen, ob diese mit der betrieblichen Altersvorsorge kombiniert werden können. Diese Zahlungen können bis zu 40 Euro monatlich betragen. Somit erhöht sich das Kapital Ihrer Altersversorgung zusehends.“
Unsere Berater:innen freuen sich schon darauf, persönlich mit Ihnen über Ihre Optionen zusätzlich zur betrieblichen Altersvorsorge zu sprechen. Buchen Sie einfach einen Termin mit uns.
Rechtzeitig an die Zukunft denken ist wichtig. Daher können Sie hier viele spannende Antworten auf unterschiedlichste Fragen zum Thema Rente und Altersvorsorge finden.
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