Arbeitsrechtsschutz auch ohne Wartezeit Sicher durchs Berufsleben dank Arbeitsrechtsschutz
- Stress mit dem Chef? – Kein Problem
- So leisten Sie sich Ihren Rechtsstreit locker
- Kombinierbar mit Verkehrsrecht-, Wohnungsrecht- und Privatrechtsschutz
Geraten Sie mit Ihrem Chef aneinander, etwa weil dieser Überstunden nicht zahlt oder Sie ungerechtfertigt abmahnt, kann es für Sie schnell teuer werden, wenn Sie den Streit mithilfe eines Anwalts austragen. Denn unabhängig davon, wie der Rechtsstreit ausgeht, zahlen Sie in erster Instanz in jedem Fall die Gebühren für Ihren Rechtsbeistand selbst. Mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung sind Sie jedoch vor hohen Kosten geschützt.
Der Arbeitsrechtsschutz ist ein wichtiger Bestandteil der Rechtsschutzversicherung. Er deckt im Normalfall die Kosten für einen Anwalt oder eine Anwältin ab, den Arbeitnehmer:innen bei arbeitsrechtlichen Streitfragen einschalten. Zudem kommt die Arbeitsrechtsschutzversicherung in der Regel für Gerichtskosten und Zeugengelder auf. Sind Gutachter:innen oder ein:e Gerichtsvollzieher:in erforderlich, dann sind Versicherte je nach Tarif auch in diesen Fällen vor den Kosten abgesichert.
Anders als bei einem Zivilprozess müssen Sie ohne Versicherung auch dann für die Anwaltskosten aufkommen, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen. Die Gebühren werden nicht wie sonst üblich von der Gegenseite übernommen. Daher zahlt sich der Arbeitsrechtsschutz schnell für Sie aus, insbesondere bei einem hohen Streitwert.
Wehren Sie sich beispielsweise gegen eine Kündigung, beträgt der Gegenstandswert normalerweise drei Bruttomonatsgehälter. Verdienen Sie beispielsweise 3.000 Euro brutto im Monat, summieren sich die Ausgaben für den Anwalt auf über 1.500 Euro in erster Instanz:
Kostenpunkt | Ausgaben |
---|---|
Anwaltsgebühren bei einem Streitwert von 9.000 Euro | 1.267,50 € |
Maximale Auslagenpauschale | 20,00 € |
Mehrwertsteuer von 19 Prozent | 244,63 € |
Summe | 1.532,13 € |
Quelle: Kostenrechner des Arbeitsgerichts Hamm, Stand Mai 2017
Bei den Gerichtskosten gibt es hingegen keinen Sonderfall. Diese muss die Partei übernehmen, die den Prozess verliert. Für das Beispiel würden sich die Gerichtsgebühren auf 444 Euro belaufen.
In der Regel kann der Arbeitsrechtsschutz nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz vereinbart werden. Zudem zahlt die Versicherung nur dann für den Rechtsstreit, wenn es Aussicht auf Erfolg gibt. Diese Einschränkung gilt allerdings für alle Rechtsschutzversicherungen.
Ein Streit mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin kann viele Facetten haben. Besonders oft sorgen Kündigungen, Abmahnungen und Abfindungen für Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmer:in und Chef:in. Auch ein strittiges Arbeitszeugnis oder Rechtsfragen zum Mutterschutz landen nicht selten vor Gericht. Gleiches gilt für verspätete oder ausbleibende Gehaltszahlungen oder Streit ums Urlaubsgeld.
Der Arbeitsrechtsschutz deckt nicht jeden Streit mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin ab. So sind Beratungen über einen Aufhebungsvertrag häufig ausgeschlossen. Beachten Sie daher die Vertragsbedingungen.
Achten Sie auf kostenlose Anwalts-Hotline
Die telefonische Beratung hilft Ihnen zu erfahren, welche Rechte Sie haben und was der Arbeitgeber oder die Chefin darf. Eine allgemeine Beratung über einen Anwalt oder die Anwältin Ihres Vertrauens wird in der Regel nicht übernommen.
Der Arbeitsrechtsschutz richtet sich in Wesentlichen an Angestellte, Mitarbeiter:innen des öffentlichen Dienstes und Beamtinnen und Beamte. Gewerbetreibende wie Selbstständige und Freiberufler:innen sollten sich stattdessen um einen Firmenrechtsschutz bemühen, mit dem nicht nur sie als Arbeitgeber:in, sondern auch ihre Firma geschützt ist.
Für einige Berufsgruppen wie Ärzte und Ärztinnen gibt es zudem ganz eigene Rechtsschutzversicherungen, die speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Der Arbeitsrechtsschutz wird häufig auch als Berufsrechtsschutz bezeichnet. Dabei gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen den beiden Begriffen. Die Arbeitsrechtsschutzversicherung ist ein Teil der Berufsrechtsschutzversicherung und deckt strittige Situationen im Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis ab.
Berufsrechtsschutz ist der Oberbegriff und greift beispielweise auch bei Streitigkeiten im Rahmen des Disziplinar- und Standesrechtsschutzes. Diese Bereiche sind etwa für Beamtinnen und Beamte, Rechtsanwält:innen und Ärzt:innen relevant.
Die Leistungen Ihrer Arbeitsrechtsschutzversicherungen stehen Ihnen im Allgemeinen erst nach einer dreimonatigen Wartezeit offen. Darüber hinaus darf sich der Rechtsstreit nicht schon vor dem Versicherungsabschluss angebahnt haben. In diesem Fall übernimmt der Versicherer keine Kosten. Achten Sie außerdem darauf, dass Sie Ihren Rechtsbeistand frei wählen dürfen. Um die Kosten für die Versicherung zu senken, können Sie eine Selbstbeteiligung und eine jährliche Zahlweise der Beiträge vereinbaren.
Seit 1986 vertrauen uns bereits Millionen von Nutzer:innen ihre Versicherungsthemen an. Gehören auch Sie dazu und seien Sie über die Möglichkeiten erstaunt, Sie bestmöglich zu schützen.