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Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für das im Antrag (und später im Versicherungsschein) genannte Haus. Es können außerdem Garagen und Nebengebäude mitversichert werden, sofern diese bei der Beantragung genannt werden.
In der Gebäudeversicherung sind die fest mit dem Haus verbundenen Teile versichert. Solche Gebäudebestandteile sind unter anderem Fenster, Türen, Waschbecken oder Einbauküchen. Versicherungsschutz besteht außerdem für mit dem Gebäude verbundene oder befestigte Sachen, wie zum Beispiel Lampen, Antennen oder Sonnendächer.
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Faustregel:
Könnte man das Gebäude auf den Kopf stellen, gehören alle heraus fallenden Gegenstände zum Hausrat und der Rest zum Gebäude.
Gebäudeversicherung Vergleich
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Welche Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm und so weiter) versichert sind, sehen Sie im Versicherungsvergleich genauso, wie Einzelheiten zum Deckungsumfang. Ein Vergleich lohnt sich, da es bedeutsame Unterschiede im Leistungsumfang gibt. |
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