Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der
Comfortplan Online-Versicherungsmakler GmbH, Hauptstr. 36, 59439 Holzwickede zur Verfügung gestellten Leistungen. Durch die Nutzung der Internetseiten und des Angebots von
Comfortplan sowie der telefonischen und schriftlichen Beratung gelten diese Bedingungen als verbindlich vereinbart.
Sämtliche Versicherungs- und Tarifinformationen werden ausschließlich Endverbrauchern kostenlos und unverbindlich zur Verfügung gestellt. Eine kommerzielle (gewerbliche) Nutzung sowie das Anfertigen von Kopien der Programme, der Daten oder die Weitergabe der Daten oder Informationen ist ausdrücklich nicht erlaubt. Endverbrauchern ist der kostenfreie Ausdruck natürlich gestattet. Eine Zusammenarbeit ist über das
Partnerprogramm möglich.
Die Versicherungsvergleiche werden nach den Angaben des Nutzers ermittelt. Aufgrund bestimmter individueller Konstellationen (zum Beispiel besondere Gefahrenverhältnisse oder viele Vorschäden) können die von den Versicherern ermittelten Beiträge von den angezeigten abweichen. Die Beitragsabweichungen können sowohl Zuschläge als auch Rabatte ausmachen.
Comfortplan ist ständig um Richtigkeit und Aktualisierung des zugrunde liegenden Datenmaterials bemüht, kann dafür aber keinerlei Gewähr oder Haftung übernehmen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass nur eine begrenzte Anzahl von Versicherern und Tarifen in den Angeboten/Vergleichen enthalten ist. Es kann weitere Angebote mit günstigeren oder teureren Beiträgen geben.
Bei den genannten Beiträgen auf unserem Internetportal und in den Versicherungsvergleichen handelt es sich um Jahresendbeiträge. Es sind also alle Kosten, Gebühren und die Versicherungssteuer in den Beiträgen enthalten. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an und es muss auch keine zusätzliche Vergütung an uns für die Vermittlung oder Ähnliches gezahlt werden.
Der Kunde/ die Kundin wünscht ausdrücklich die beantragte Versicherung mit dem beantragten Tarif. Meistens wird dazu ein Dokumentationsprotokoll im Antrag erstellt. Wird der Antrag direkt auf der Webseite einer Versicherungsgesellschaft ausgefüllt, wird auf eine Beratung und Dokumentation ausdrücklich verzichtet.
Für fremde Internetseiten, auf die von comfortplan.de verwiesen/ verlinkt wird, kann keine Haftung übernommen werden. Zum Zeitpunkt der Linksetzung waren keine illegalen Inhalte auf den verlinkten Seiten erkennbar. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten Seiten hat Comfortplan keinen Einfluss. Daher distanziert sich Comfortplan ausdrücklich von sämtlichen Inhalten aller verlinkten Internetseiten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung der verlinkten Seiten entstehen, haftet der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.
Sobald der Kunde einen Antrag/ Deckungsauftrag ausfüllt und an
Comfortplan sendet, gilt folgender Einzelmaklervertrag vereinbart:
6.1. Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber beauftragt Comfortplan mit der Vermittlung eines Versicherungsvertrags. Die Vermittlung weiterer Versicherungsverträge für den Auftraggeber durch Comfortplan bedarf des Abschlusses eines neuen Versicherungsmaklervertrags. Der Versicherungsmaklervertrag erfasst keine gesetzlichen Versicherungen wie Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen sowie sonstige Sozialversicherungen. Comfortplan erfüllt im Rahmen der Vermittlung dieses Versicherungsvertrags die nach dem Gesetz geschuldeten Pflichten eines Versicherungsmaklers.
Der durch Comfortplan vermittelte Versicherungsvertrag wird auch nach Herbeiführung des Vermittlungserfolgs durch Comfortplan betreut, sofern die Vertragsparteien keine hiervon abweichenden Vereinbarungen getroffen haben. Weitere Versicherungsverträge des Auftraggebers, die Comfortplan nicht vermittelt hat, werden nicht durch Comfortplan betreut.
6.2. Pflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber teilt Comfortplan vertragsrelevante und risikorelevante Umstände unverzüglich mit. Insbesondere teilt er mit, wenn sich bezüglich des durch Comfortplan vermittelten Versicherungsvertrags diejenigen Umstände verändert haben, die bei Abschluss des konkret durch Comfortplan vermittelten Versicherungsvertrags vorlagen.
6.3. Maklervollmacht
Für die Vertretungsbefugnisse Comfortplans gegenüber den Versicherungsunternehmen und sonstigen Produktgebern erteilt der Vollmachtgeber Comfortplan hiermit eine Maklervollmacht. Diese Vollmacht umfasst insbesondere
a) die uneingeschränkte Aktiv- und Passivvertretung des Vollmachtgebers gegenüber den jeweiligen Versicherern, Finanzdienstleistern (z. B. Sparkassen, Banken etc.) und sonstigen Produktanbietern. Sie schließt die Abgabe und den Empfang aller die vermittelten und/oder betreuten Verträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen ein.
Kündigungen, Rücktritts- und Anfechtungserklärungen, Mahnung und Versendung von Versicherungsschutz sowie sämtliche Erklärungen, die mit einer Fristsetzung verbunden sind, müssen dem Vollmachtgeber direkt zugestellt werden, wobei Comfortplan gleichzeitig durch Übersenden einer Kopie zu informieren ist. Der Vollmachtgeber weist die oben genannten Informationsträger ausdrücklich an, Comfortplan uneingeschränkt Auskunft zu erteilen.
b) die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge.
c) die Mitwirkung bei der Schadenregulierung.
Comfortplan ist von der Beschränkung des § 181 BGB befreit. Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.
6.4. Datenschutzerklärung/ Einwilligung des Auftraggebers
Der Auftraggeber willigt ein, dass Comfortplan personenbezogene Daten erhebt und speichert, soweit dies zur Erfüllung des Versicherungsmaklerauftrags erforderlich ist.
Der Auftraggeber willigt ein, dass die von Comfortplan angesprochenen Versicherer und sonstigen Produktgeber im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (z. B. Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderung) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche und an andere Versicherer und ihre Verbände übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Versicherungsvertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und künftigen Anträgen.
Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass diese Versicherer allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen ihrer Versicherungsgruppe führen und an Comfortplan weitergeben, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Versicherungsmaklervertrages erforderlich ist.
Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden. Der Versicherer darf sie nur bei Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen und Pflegepersonen, anderen Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften und Behörden erheben. Die Datenerhebung ist nur zulässig, soweit die Kenntnis der Daten für die Beurteilung des zu versichernden Risikos oder der Leistungspflicht erforderlich ist. An Comfortplan dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit dies zur Durchführung des Versicherungsmaklervertrags erforderlich ist. Auf Wunsch werden dem Auftraggeber zusätzliche Informationen zur Datenübermittlung zugesandt. Etwaige Benachrichtigungen nach §33 BDSG sind an den Auftraggeber zu richten.
Diese Einwilligung kann jederzeit durch den Auftraggeber widerrufen werden. Er kann jederzeit verlangen, Auskunft über seine gespeicherten Daten zu erhalten. Er kann jederzeit die Löschung seiner Daten verlangen und der Erhebung der Daten widersprechen.
Auf einigen Seiten dieser Internetpräsenz ist der so genannte "+1" Button eingebunden. Diese Schaltfläche stammt nicht von Comfortplan, sondern wird direkt von den Servern der bereitstellenden Firma geladen. Durch (Klick auf) einen solchen Button können Informationen des Besuchs, wie zum Beispiel die Region von der aus die Internetpräsenz aufgerufen wird, übermittelt werden. Welche Daten gegebenenfalls übermittelt und gesammelt werden, entzieht sich der Kenntnis von Comfortplan.
Die Sicherheit Ihrer Daten steht für uns an erster Stelle. Antworten zu häufig gestellten Datenschutz-Fragen finden Sie
hier.
6.5. Kommunikation
Der Auftraggeber willigt ausdrücklich ein, dass ihn Comfortplan mittels sämtlicher Medien (z. B. Brief, Telefon, Telefax, E-Mail) kontaktieren und ihn – auch über die bestehende Geschäftsbeziehung hinaus – informieren darf. Dies gilt vor allen Dingen für den Abschluss neuer Versicherungsverträge und die inhaltliche Änderung bestehender Verträge, insbesondere deren Verlängerung, Ausweitung oder Ergänzung. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen oder eingeschränkt werden.
6.6. Vergütung
Die Vergütung Comfortplans trägt das Versicherungsunternehmen. Sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie.
6.7. Vertragsdauer
Der Versicherungsmaklervertrag kann jederzeit gekündigt werden. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Versicherungsmaklervertrag auch endet, wenn ein anderer Versicherungsmakler beauftragt wird oder der Kunde den Versicherungsvertrag kündigt.
6.8. Haftung und Verjährung
Die Haftung Comfortplans ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten auf einen Betrag von 1.200.000,00 € je Schadensfall begrenzt. Comfortplan hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, eine hiervon abweichende individuelle Vereinbarung mit Comfortplan zu treffen und den Haftpflichtversicherungsschutz Comfortplans auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Comfortplan gibt in diesem Fall hierzu eine Empfehlung ab.
Ansprüche auf Schadensersatz aus dem Versicherungsmaklervertrag wegen einer leicht fahrlässig begangenen Pflichtverletzung verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben müsste. Spätestens verjähren diese Ansprüche jedoch fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsmaklervertrags.
Vorstehende Regelungen der Ziff. 8 dieses Vertrages gelten nicht, soweit die Haftung Comfortplans auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht. Unberührt bleibt ferner die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie wegen einer Verletzung der sich aus den §§ 60 – 66 VVG ergebenden Pflichten.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages müssen ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder gesetzliche Regelung unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Gerichtsstand für alle Ansprüche eines Unternehmers aus diesem Vertrag ist Unna.