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| Für (Kooperations-) Partner gelten die folgenden Bedingungen |
§1 Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Schaltung von elektronischen Anzeigen bei dem Partner durch Comfortplan. Der Partner erhält für Anfragen und Versicherungsverträge, die aufgrund einer ursächlich und direkt, jedoch unabhängig vom Partner von der Anzeige geschalteten Querverbindung zur Comfortplan Site, im folgenden "Link" genannt, zustande kommen, eine erfolgsabhängige Werbekostenerstattung. Voraussetzung ist, dass der Partner diesen Link auf einer eigenen Domain (eine Subdomain ist nicht ausreichend) unterhält.
§2 Links, Logos und Grafiken
- Der Partner stellt von seiner Website eine Verbindung zur Comfortplan Site her. Die korrekte technische Einbindung liegt in der Verantwortung des Partners. Comfortplan stellt dem Partner eine Auswahl an Textlinks, Logos und Grafiken zur Verfügung.
- Die Verantwortung für alle Links liegt allein beim Partner. Wenn ein Link nicht funktioniert, können keine Besucher auf der Comfortplan Site registriert werden und dann auch keine Werbekostenerstattung bezahlt werden. Weiterhin ist es für die Registrierung erforderlich, dass der Partner nach der Anmeldung in seinem Loginbereich die verweisenden Domains genau einträgt.
§3 Höhe der Provision/ Werbekostenerstattung
Aktuelle Vergütungssätze finden Sie hier. Der Vergütungssatz richtet sich nach dem Umsatz des Vormonates.
§4 Höhe der Vergütung, Gutschrift und Auszahlung, Rückbelastungen
Jeweils zum Monatsende erfolgt eine Abrechnung und Überweisung des Guthabens. Ein Mindestguthaben ist nicht erforderlich. Es wird jeder Guthabenbetrag monatlich überwiesen.
a) Einmalvergütung von Anträgen (Sale)
Anträge werden sofort im laufenden Monat abgerechnet. Sollte der Antrag nicht zustande kommen oder der Vertrag nicht länger als zwei Jahre bestehen, erfolgt eine Rückbelastung der Vergütung. Die Vergütungssätze sind auf 30 % des Jahresnettobeitrages maximiert. Beispiel: Würde der Jahresnettobeitrag für eine Pferdehaftpflicht nur 70,00 € betragen, beträgt die Vergütung 21,00 € statt des pauschalen Vergütungssatzes von 22,00 € bis 23,50 €.
b) Laufende Vergütung von Anträgen (Sale)
Der Partner kann anstelle der Einmalvergütung eine laufende Vergütung wählen. Sobald Comfortplan eine Gutschrift der Versicherer erhalten hat, erfolgt eine Gutschrift für den Partner. Die laufende Vergütung kann erst bei durchschnittlich fünf Anträgen im Monat gewählt werden.
c) Vergütung für Anfragen (Leads)
Anfragen werden sofort im laufenden Monat abgerechnet. Unvollständige Anfragen, Dubletten und Datensätze, die sich bereits im Bestand von Comfortplan oder seinen Abnehmern befinden, werden nicht vergütet. Ebenfalls keine Vergütung, bzw. eine Rückbelastung der Vergütung erfolgt, wenn ein Reklamationsgrund vorliegt. Typische Reklamationsgründe finden Sie hier. Grundsätzlich gilt: Muss Comfortplan dem Käufer der Anfrage diese gutschreiben, erfolgt auch eine Rückbelastung für den Partner. Die Abrechnung der Anfragen kann Comfortplan einer Partnerfirma übertragen.
d) Rückbelastungen
Sofern Rückbelastungen notwendig werden, muss der Partner diese innerhalb 14 Tagen zurück überweisen.
e) Umsatzsteuer
Umsätze für Leads sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Sofern der Partner die Mehrwertsteuer ausweisen kann, wird diese zusätzlich zu den genannten Vergütungssätzen erstattet. Die Provision für die Vermittlung von Versicherungen (Anträge) ist oft mehrwertsteuerfrei. Sollte der Partner für diese Umsätze jedoch mehrwertsteuerpflichtig sein, wird in diesem Fall die Mehrwertsteuer nicht zusätzlich zu den ausgewiesenen Vergütungssätzen geleistet.
§5 Richtlinien und Rechtsbeziehung
Kunden, die Versicherungen bei Comfortplan über einen Link gemäß § 2 beantragen, sind Kunden von Comfortplan. Zwischen dem Kunden und Comfortplan entsteht eine eigenständige Rechtsbeziehung, die unabhängig ist von der etwaigen Rechtsbeziehung zwischen dem Partner und dem Kunden, der die Site des Partners besucht.
§6 Gewährleistung/ Haftung des Partners
Der Partner ist verantwortlich für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung seiner Website sowie für sämtliches Material, das auf der Website erscheint.
- Der Partner gewährleistet insbesondere,
- dass keine Gewaltdarstellung, sexuell eindeutige Inhalte oder diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität,
Behinderung, sexueller Neigung oder Alter auf seiner Website erscheinen;
- dass weder die Aufmachung noch der Inhalt seiner Website eine Verwechslungsgefahr mit einer von Comfortplan betriebenen Website begründet;
- dass der Inhalt seiner Website keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Patent-, Urheber-, Marken- oder andere gewerbliche Schutzrechte sowie allgemeine Persönlichkeitsrechte;
- keine Spam-E-Mails (d.h. E-Mails an Personen, die nicht ausdrücklich ihr Einverständnis mit dem Erhalt der E-Mails erklärt haben) zu versenden.
- Der Partner haftet für diese Zusicherungen und wird Comfortplan von allen Nachteilen befreien und von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte freistellen, die aufgrund des Nichtzutreffens der Zusicherungen entstehen.
§7 Beziehungen zwischen den Parteien
Beide Parteien betreiben ihre Sites unabhängig voneinander und sind für ihre Websites technisch, inhaltlich und im Design allein verantwortlich. Diese Vereinbarung begründet weder eine Gesellschaft oder Gemeinschaft noch ein Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertretervertrag zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei aufzutreten und/ oder für die jeweils andere Partei Angebote anzunehmen oder Erklärungen abzugeben.
§8 Haftungsbeschränkung
Mit Ausnahme der Haftung in §10 und §13 dieses Vertrages beschränkt sich die Haftung der Parteien untereinander unter diesem Vertrag auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie - bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - auf einfache Fahrlässigkeit. Das gilt auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus anfänglichem Unvermögen oder zu vertretende Unmöglichkeit. Sofern Comfortplan eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
§9 Haftungsausschluss
Comfortplan übernimmt keine Gewährleistung und gibt keine Zusicherungen ab hinsichtlich der Partner-Seite oder die über die Seite verkauften Versicherungen. Ferner sichert Comfortplan nicht zu, dass der Betrieb der Partner-Seite ununterbrochen und fehlerfrei sein wird; für die Folgen etwaiger Unterbrechungen oder Fehler übernimmt Comfortplan keine Haftung.
§10 Vertragsdauer/ Kündigung
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit ohne Frist beendet werden. Die Kündigung hat schriftlich mittels E-Mail oder Brief zu erfolgen.
§11 Kündigungsfolgen
Mit Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen sämtliche nach dieser Vereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte des Partners an den von Comfortplan zur Verfügung gestellten Mitteilungen und Darstellungen. Er wird sämtliche technischen Vorkehrungen treffen, dass mit der Beendigung dieser Vereinbarung keinerlei Link zwischen seiner Website und der Comfortplan Site mehr besteht. Ein Anspruch des Partners auf Werbekostenerstattung für die Vermittlung von Versicherungen besteht nur für die Dauer der Vereinbarung. Bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung entstehende Provisionen/ Werbekostenerstattungen bleiben geschuldet. Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung dieses Vertrages sind ausgeschlossen. Diejenigen Bestimmungen dieses Vertrages, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung dieses Vertrages Geltung beanspruchen, gelten weiter fort.
§12 Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, auch mündlicher Art, sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für einen Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
§13 Teilnichtigkeit
Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wirtschaftlich möglichst nahekommende Bestimmung vereinbaren.
§14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Dortmund, soweit beide Vertragspartner Vollkaufleute sind oder ein Vertragspartner seinen Sitz bzw. seinen Wohnsitz im Ausland hat oder ins Ausland verlegt. Comfortplan ist berechtigt, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Partners zu klagen. |
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| Comfortplan-Service: |
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