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Für z.B. folgende Berufe ist eine Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll und zum Teil gesetzlich vorgeschrieben:
Rechtsanwälte
Notare
Steuerberater
Geschäftsführer, Beiräte, Vorstände und Aufsichtsräte
Architekten
Bauingenieure und Statiker
Einige Beamte (z.B. Lehrer, Polizisten usw.)
Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler |