Vermögensschadenhaftpflicht

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Die Vermögensschadenhaftpflicht ist wichtig, wenn Sie zum Beispiel Mandanten beraten, Objekte begutachten, Verträge vermitteln oder ehrenamtlich in einem Verein tätig sind. Nach dem Gesetz besteht in diesen Fällen nämlich meist unbegrenzte Haftung.

Für die Vermögensschadenhaftpflicht gibt es für einige Berufsgruppen pauschale Deckungsangebote. Ohne sorgfältige Analyse besteht jedoch die Gefahr, dass nicht alle Risiken richtig berücksichtigt werden.

Deshalb erstellen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich ein günstiges und passendes Angebot. Geben Sie uns dazu einfach kurz die wichtigsten Daten zur Ihrer Tätigkeit an:
 
Angaben zur Firma
Name der Firma
Inhaber oder Geschäftsführer
Ansprechpartner
Straße
PLZ / Ort
E-Mail
Telefon
Mobil
Fax
Anzahl Mitarbeiter
Gründungsjahr (ca.)

Art des Unternehmens (Branche und Tätigkeit)

 
Zusätzliche Bemerkungen, Wünsche oder Fragen:

Es gelten die Nutzungsbedingungen.



Für z.B. folgende Berufe ist eine Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll und zum Teil gesetzlich vorgeschrieben:
Rechtsanwälte
Notare
Steuerberater
Geschäftsführer, Beiräte, Vorstände und Aufsichtsräte
Architekten
Bauingenieure und Statiker
Einige Beamte (z.B. Lehrer, Polizei, usw)
Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler
 

























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