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Folgende Leistungen können bei der Unfallversicherung vereinbart werden:
Invaliditätsleistung (mit Progression)
Die Invaliditätsleistung sichert Sie finanziell ab, wenn ein Unfall Ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer einschränkt. Die Höhe der Invaliditätsleistung hängt davon ab, wie schwer die gesundheitlichen
Dauerfolgen sind. Bei Vollinvalidität wird die vereinbarte Leistung in voller Höhe ausgezahlt - ansonsten anteilsmäßig.
Durch Hinzufügen einer so genannten Progression in Höhe von 225 %, 350 % oder 500 % kann man preiswert den Fokus der Absicherung auf besonders schwerwiegende Unfälle legen (eine Erhöhung der Grundsumme ist teurer, als die Erhöhung der Progression). Bei einem hohen Invaliditätsgrad wird so eine überproportional hohe Summe gezahlt (siehe Grafik) - im Vollinvaliditätsfall bis zum 5-fachen der vereinbarten Grundsumme.
zum Unfallversicherung Vergleich
Lebenslange Unfallrente
Anstelle einer einmaligen Geldleistung kann auch eine lebenslange Unfallrente beantragt werden (auch zusätzlich zur Invaliditätsleistung möglich). Die volle Rente wird fällig, sobald ein Unfallereignis zu einer mindestens 50-prozentigen Einschränkung von Körper oder Geist geführt hat.
Krankenhaustagegeld
Wenn dieser Zusatz vereinbart ist, wird für jeden Tag, den man aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus verbringen muss, der vereinbarte Betrag gezahlt. Die Zahlung ist meistens auf zwei Jahre beschränkt. Ist außerdem ein Genesungsgeld vereinbart, wird nach dem Krankenhausaufenthalt für die gleiche Anzahl von Tagen (oft beschränkt auf 100 Tage) nochmals der vereinbarte Tagessatz geleistet.
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Höhe der Leistung im Verhältnis zum Invaliditätsgrad
Beispiel: Invaliditätsgrundsumme 100.000 ¤
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Todesfall- Leistung
Verstirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalls, wird den Hinterbliebenen die vereinbarte Summe gezahlt.
Teilweise beitragsfrei enthaltene Zusatzleistungen (siehe Vergleich):
Kosmetische Operationen
Ist nach einem Unfall das äußere Erscheinungsbild (z.B. das Gesicht) verändert, werden die Aufwendungen für eine kosmetische Operation erstattet.
Bergungskosten
Verunglückt die versicherte Person beispielsweise auf der Ski-Piste oder beim Wandern, werden die Kosten für die Bergung (zum Beispiel durch einem Helikopter) bis zur vereinbarten Summe übernommen.
Eine Kurkostenbeihilfe und auch weitere Deckungserweiterungen sind oft beitragsfrei enthalten
Details zum Leistungsumfang der einzelnen Tarife finden Sie im Unfallversicherung Vergleich. Besonders empfehlenswert ist unser "CP-Sondertarif", der ein sehr günstiges Beitragsniveau aufweist und trotzdem viele wichtige und wertvolle beitragsfreie Deckungserweiterungen beinhaltet.
zum Vergleich
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