Versicherte Personen

Sie können bis zu sechs Personen gleichzeitig auswählen und die gewünschten Versicherungssummen vorgeben. Im Versicherungsvergleich wird dann der Gesamt-Beitrag für alle Personen zusammen ausgegeben.

Etwaige Kinder- oder Familiennachlässe werden automatisch berücksichtigt.

Risikogruppe

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten unterschiedliche Beiträge für körperlich und nicht körperlich tätige Personen an. Der Grund liegt in dem höheren Unfallrisiko, das ein körperlicher Beruf mit sich bringt.

Bitte geben Sie die für die jeweilige zu versichernde Person zutreffende Risikogruppe an:

Nicht körperlich tätig (Risikogruppe A): Hierzu zählen zum Beispiel kaufmännische Berufe, sowie Studenten, Schüler und Kinder. Ein Kindertarif (Risikogruppe K) wird automatisch aufgrund der Altersangabe berücksichtigt.

Körperlich tätig (Risikogruppe B): Hierzu zählen zum Beispiel handwerkliche Tätigkeiten.

Progression

Eine Progression von 225 %, 350 % oder 500 % dient dazu, höheren Schutz bei besonders schwerwiegenden Unfällen (die einen hohen Invaliditätsgrad verursachen) zu bieten (siehe Grafik). Die Progressionstarife sind günstiger als Tarife mit einer höheren Versicherungssumme. So ist zum Beispiel ein Tarif mit 100.000 € Grundsumme bei 350 % Progression (der also bei vollständiger Invalidität 350.000 € leisten würde) preiswerter als ein Tarif mit 350.000 € Grundsumme ohne Progression.

Leistungshöhe bei verschiedenen Progressionsstufen
Beispiel: Versicherungsgrundsumme 100.000 €
Progression der Unfallversicherung - Leistung bei Unfällen

Lebenslange Unfallrente

Eine Rentenzahlung, aufgrund eines Unfalls, kann gegen einen Zusatzbeitrag anstelle der oder zusätzlich zur einmaligen Invaliditätsleistung vereinbart werden.

Die Rente wird in voller Höhe gezahlt, wenn ein Unfall die geistige oder körperliche Leistung dauerhaft um mindestens 50 % verringert.

Krankenhaustagegeld plus Genesungsgeld

Bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt wird für jeden Kalendertag in vollstationärer Behandlung das vereinbarte Krankenhaustagegeld gezahlt (meistens maximal zwei Jahre lang).

Ein Genesungsgeld wird im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt gezahlt. Die vereinbarte Summe wird genau so viele Tage lang gezahlt, wie der Krankenhausaufenthalt gedauert hat (meistens jedoch längstens für 100 Tage).

Soll ein Krankenhaustagegeld auch gezahlt werden, wenn der Krankenhausaufenthalt andere Gründe als einen Unfall hat, kommt eine Krankenzusatzversicherung in Frage. Ein Krankenhaustagegeld kann je nach Alter und Geschlecht bereits ab 1,50 Euro im Monat versichert werden.

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