Studentenversicherungen einfach erklärt |
![]() |
|
|
Kompaktinformationen zu den einzelnen Versicherungen: Für Studenten steht in Bezug auf Versicherungen das Thema Krankenversicherung im Vordergrund. Dazu gibt es einige Besonderheiten, die im Folgenden erläutert werden sollen. Auch weiterer, eventuell relevanter, Versicherungsschutz wird erörtert. Dabei wird zwischen dem Studium in Deutschland und dem Auslandsstudium unterschieden. Für Studenten ist eine Krankenversicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Daher verlangen die Universitäten zur Immatrikulation einen entsprechenden Nachweis. Es kommt zu Studienbeginn darauf an, wie man zuvor über seine Eltern versichert war. War man Mitglied in der gesetzlichen Familienversicherung, muss man sich auch im Studium gesetzlich versichern. Die Wahl der Krankenkasse ist frei. Seit Beginn der Gesundheitsreform im Januar 2009 gibt es kaum noch Unterschiede zwischen den verschiedenen Krankenkassen, da der Beitragssatz von der Bundesregierung einheitlich vorgeschrieben wird. Empfehlenswert sind in der Regel Kassen, die Ihren Mitgliedern bis zu 1 % der Beiträge zurück erstatten. Mit Vollendung des 25. Lebensjahres kann man im Studium dann aus dieser Pflichtversicherung austreten und sich privat versichern. Eine freiwillige private Krankenversicherung können ebenso Studenten in den ersten drei Monaten des Studiums wählen, die bereits vor dem Studium privat versichert waren. Der Versicherungsträger der privaten Versicherung kann prinzipiell genauso frei gewählt werden, wie der Leistungsumfang. Je nach Tarif können im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung deutlich verbesserte Leistungen (z.B. keine Zuzahlungen für Medikamente, Erstattungen für Kontaktlinsen und Brillen, Chefarztbehandlung im Krankenhaus) vereinbart werden, dann aber auch meist zu einem höheren Preis. Der Beitrag ist individuell verschieden und richtet sich neben dem gewählten Leistungsumfang nach Geschlecht (Frauen zahlen mehr), Alter und Vorerkrankungen. Viele Versicherungsgesellschaften bieten im Vergleich zu den normalen Tarifen spezielle studentische Krankenversicherungen mit deutlich vergünstigten Beiträgen an. Diese können jedoch einige Haken, wie eingeschränkte Leistungen oder keine Bildung von Altersrückstellungen haben. Die Entscheidung sich von der gesetzlichen Versicherung 'befreien' zu lassen ist für die Dauer des Studiums bindend. Anhaltspunkt: Die gesetzliche Krankenversicherung kostet ca. 60 ¤ im Monat. Die private Studentenversicherung kostet für Männer je nach Tarif zwischen 70 und 100 ¤ und für Frauen ab 110 ¤.
Für Kinder von Beamten gilt die Besonderheit, dass diese sich auch im Studium weiterhin mit dem bestehenden Beihilfetarif privat versichern können. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie nach wie vor Kindergeld erhalten. Entfällt die Zahlung des Kindergeldes (zum Beispiel mit Vollendung des 25. Lebensjahres), muss sich der Student selbst versichern.Vorsicht beim Nebenjob während des Studiums: Arbeitet man als Student mehr als 20 Stunden pro Woche, muss man sich wie ein Arbeitnehmer versichern lassen. Auch bei sehr lang andauernden Praktika sollte man einen Steuerberater konsultieren, ob diese Tätigkeit unschädlich in Bezug auf die Krankenversicherung ist. Besonderheiten sind bei einem Auslandsemester oder einem Auslandsstudium zu beachten. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet in manchen Ländern eingeschränkten oder sogar gar keinen Versicherungsschutz. Mit den meisten europäischen Ländern besteht ein Abkommen, dass dort in Anspruch genommene Leistungen erstattet werden. Ihre Krankenkasse bescheinigt Ihnen, in welchen Ländern Versicherungsschutz besteht. Für ein Studium oder eine Reise in den übrigen Ländern ist eine private Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Der Beitrag dafür richtet sich nach der Dauer des Aufenthalts und dem Land. So gelten zum Beispiel für die USA in der Regel höhere Beitragssätze. Eine Standard-Reisekrankenversicherung für ca. 10 € im Jahr ist bei einem längeren Auslandsaufenthalt nicht ausreichend, weil diese Angebote den Versicherungsschutz meist auf die Dauer von ca. 1,5 Monaten begrenzen. Am Ende des Studiums richtet sich die Form der Krankenversicherung nach dem Beruf. Selbstständige, Beamte und Arbeitnehmer mit einem Gehalt von über 50.850 ¤ (dieser Wert wird jedes Jahr neu fest gelegt) können sich privat, alle übrigen Arbeitnehmer müssen sich gesetzlich versichern. Liegt das Einkommen nach dem Studium nur vorübergehend unter dieser Bemessungsgrenze kann über eine so genannte Anwartschaftsversicherung nachgedacht werden, die es privat Versicherten erlaubt, nach einer Phase der gesetzlichen Zwangsversicherung, ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in einem Privat-Tarif aufgenommen zu werden, sobald man sich wieder privat versichern kann. Diese Option sollte jedoch aufgrund des verhältnismäßig hohen Beitrags genau geprüft werden. Die gesetzliche "Grundabsicherung" kann jederzeit mit einer Krankenzusatzversicherung ergänzt werden, um sich so wie ein Privatpatient behandeln zu lassen. Die folgenden Versicherungen sind keine Pflichtversicherungen, können für Studenten aber relevant sein oder haben einige wichtige Besonderheiten, die es zu beachten gilt: Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Die meisten Studenten machen sich darüber jedoch keine Gedanken, weil sie oft über Ihre Eltern mitversichert sind. Dazu müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllt sein:
Während des Studiums können Rechtsstreitigkeiten entstehen, wie zum Beispiel im Verkehrsbereich (bei einem Fahrradunfall) oder bei alltäglichen Vertragsgeschäften. Entsteht ein Streitfall mit der Universität bezüglich einer Klausur oder des Studienplatzes an sich, muss dieser Verwaltungs-Rechtsschutz explizit im Leistungsumfang enthalten sein, was bei kaum einem deutschen Rechtsschutz-Tarif noch der Fall ist. Auch bei der Rechtsschutzversicherung kann man (je nach Tarif) noch bei den Eltern mitversichert sein, wenn man zuvor keine eigene Arbeit ausgeübt hat. Auch, wenn man nicht mehr zuhause wohnt, kann der Hausrat über die Eltern versichert sein. Voraussetzung ist, dass kein eigener 'Hausstand' vorhanden ist. Das ist zum Beispiel bei einem Wohnheimzimmer der Fall, bei dem es eine Gemeinschaftsküche auf dem Flur gibt. Ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft kann in aller Regel nicht einzeln versichert werden. Die Hausratversicherung kann für die gesamte WG abgeschlossen werden. Ob eine Versicherung für den Hausrat wichtig ist, hängt vom Wert des Hausstands ab, der bei Studenten typischerweise nicht besonders hoch ist. Über die Versicherung der Berufsunfähigkeit macht man sich üblicherweise bei Beginn des ersten Arbeitsverhältnisses Gedanken. Eine solche Versicherung bereits während des Studiums abzuschließen kann sich aber finanziell lohnen. Manche Versicherungsgesellschaften bieten eine spezielle Studentenversicherung mit vergleichsweise sehr preiswerten Beiträgen an. Versichert wird der studierte Beruf (zum Beispiel Lehrer bei Lehramtsstudenten), obwohl man den Beruf noch gar nicht ausübt. Der Vorteil des frühzeitigen Vertragsschlusses ist, dass die Beiträge über die gesamte Versicherungsdauer wesentlich niedriger bleiben, als wenn man erst später einen Antrag stellt. Außerdem ist man in jungen Jahren tendenziell gesünder und vermeidet damit Beitragszuschläge oder eine Ablehnung. Der kleine Bruder der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Unfallversicherung, die nicht nur für Sport-Studenten interessant sein kann. Für einen vergleichsweise niedrigen Beitrag (zum Beispiel kosten 100.000 ¤ Deckungssumme bei Invalidität nur ca. 50 ¤ im Jahr) kann man damit eine Zahlung nach Unfällen vereinbaren. Die finanzielle Vorsorge für das Alter wird typischerweise zum Arbeitsbeginn oder nach den ersten Arbeitsjahren begonnen. Es kann sich jedoch auch bereits im Studium lohnen einen (geringen) Betrag, zum Beispiel in eine private Rentenversicherung, zu investieren, da es bei der Ablaufleistung nicht nur auf die Einzahlungshöhe, sondern genauso auf die Einzahlungsdauer ankommt. Mit einer frühzeitig beginnenden Geldanlage kann so im Alter auch mit geringen Beiträgen (die später gegebenenfalls aufgestockt werden können) eine hohe Summe ausgezahlt werden. Spart ein jetzt 20 jähriger monatlich zum Beispiel 40 ¤, können damit je nach Gesellschaft und Anlageform zum Rentenbeginn ca. 75.000 ¤ Auszahlung erreicht werden. Hinweis: Sämtliche Angaben sind vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen und ohne Gewähr. Weitere Seiten mit Detail-Informationen zu verschiedenen Versicherungssparten: Privathaftpflicht, Haftpflicht, Rechtsschutzversicherung, Hausratversicherung, Unfallversicherung |
Was Comfortplan bietet
Comfortplan.de ist seit 2000 online und versteht sich vor allem als kostenfreies Finanz- Informationsportal. Wir analysieren die original Versicherungsbedingungen der Gesellschaften, damit Sie einen umfassenden, leicht verständlichen und möglichst objektiven Überblick erhalten können. Die komplexe Versicherungs-Thematik soll auch für fachfremde Personen verständlich dargestellt werden.
Wenn Sie Fragen haben, beantworten unsere ausgebildeten Versicherungskaufleute direkt per Telefon (kein Call-Center oder ähnlich vorgeschaltet) oder E-Mail Ihr Fragen. Unsere Mühen werden auch in Zeitschriften honoriert. So schreibt das Unternehmens-Magazin Impulse zum Thema Transparenz im Internet: ![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||