Versicherte Personen

Rechtsschutzversicherung bei ComfortPlan

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Wer ist versichert?

In Deutschland gilt, dass jeder Bürger sein Recht bekommen soll und vor Gericht ziehen darf. Der Prozess des Klagens und Verklagt werdens ist meistens jedoch sehr kostspielig.

Mit einer Rechtsschutzversicherung genießen folgende Personen Versicherungsschutz:


1. Tarife für Nichtselbstständige

Die "normale" Rechtsschutzversicherung gilt für alle Personen, die nicht selbstständig tätig sind. Es kann entweder ein Single Tarif beantragt oder die gesamte Familie versichert werden.

Zur Familie gehört der Ehepartner oder auch der in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Partner, wenn dieser im Antrag genannt ist. Minderjährige Kinder sind im Familientarif ebenfalls versichert. Ebenso volljährige Kinder, solange sie unverheiratet sind und sich in der Schule oder in einer nahtlos an die Schulzeit anschließenden Erst-Berufsausbildung (oder Erst-Studium) befinden. In älteren Tarifen kann die Mitversicherung von Kindern auf das 27. Lebensjahr beschränkt sein.

Nicht versicherbar sind selbstständig Tätige oder Freiberufler, wenn Sie (je nach Versicherer) mehr als 5.000 € bis 20.000 € Euro Umsatz im Jahr mit dieser Tätigkeit erzielen. Schäden aus dieser selbstständigen Tätigkeit sind jedoch auch nicht versichert, wenn der Umsatz geringer ist.


2. Tarife für Selbstständige, Freiberufler und Firmen

Selbstständige und Unternehmen können nicht den Tarif für Nichtselbstständige beantragen (auch nicht, wenn nur private Rechtsfälle versichert werden sollen). Es gibt auch für Selbstständige Tarife, die nur den privaten Bereich versichern, es empfiehlt sich jedoch den so genannten Kompakt-Firmenrechtsschutz zu beantragen.

Beim Firmenrechtsschutz ist der private Bereich für den Geschäftsführer und seine Familie versichert, sowie Rechtsstreitigkeiten das Unternehmen/ die selbstständige Tätigkeit betreffend. Welche Rechtsstreitigkeiten genau für Unternehmen versichert werden können, steht in den Tarifdetails unseres Vergleichs und den hinterlegten Versicherungsbedingungen. Ausgeschlossen ist beim Unternehmensrechtsschutz stets der Vertragsrechtsschutz (z.B. Kunde zahlt Rechnung nicht).


Tipp: Die Firmenrechtsschutz Prämie kann im Gegensatz zur Versicherung für Nichtselbstständige von der Steuer abgesetzt werden.


  
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