Öffentlicher Dienst
Wenn Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, geben Sie dies bitte an. Einige Versicherer bieten hierfür günstigere Beiträge.
Alter
Geben Sie hier Ihr Alter in Jahren an. Einige Versicherer gewähren für Versicherungsnehmer ab einem bestimmten Alter Nachlässe auf die Normalprämien.
Selbstbeteiligung im Schadensfall
Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung (zum Beispiel in Höhe von 150 ¤) abschließen, zahlen Sie die ersten z.B. 150 ¤ bei jedem Rechtsfall selbst. Theoretisch ist es also besser, keine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, allerdings sind in diesem Fall die Beiträge deutlich höher.
Wer soll versichert werden?
Die Beiträge für die gesamte Familie sind höher als für eine einzelne Person (Singles).
Für Singles mit einem Kind bieten manche Versicherungen Nachlässe im Vergleich zum Tarif für Familien an.
Nicht verheiratete Partner, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, können sich wie Ehepaare im Familien-Tarif gemeinsam versichern.
Bei Familien gehören zum versicherten Personenkreis der Versicherungsnehmer, der Ehegatte (oder Lebenspartner) und die minderjährigen Kinder. Die Mitversicherung volljähriger Kinder ist bei den Versicherern nicht einheitlich geregelt. Meist sind sie bis zu einem bestimmten Alter (oft 25 - 27 Jahre) mitversichert, vorausgesetzt, dass sie sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder noch kein eigenes Einkommen erzielen.
Auswahl der gewünschten Tarifkombination
Sie können durch die Auswahl von "Bausteinen“ den Umfang des Versicherungsschutzes festlegen:
- Verkehrs-Rechtsschutz
Hier sind Streitfälle für den Versicherungsnehmer (und die mitversicherten Personen) aus dem Führen und Halten von Kraftfahrzeugen, und sonstiger Teilnahme am Straßenverkehr, versichert. Dazu zählen z.B. auch das Fahren fremder Fahrzeuge, Radfahren und zu Fuß gehen.
- Berufs-Rechtsschutz
Versichert sind Streitigkeiten, die Arbeitnehmern im Zusammenhang mit Ihrem Beruf entstehen, wie zum Beispiel durch Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge oder Abmahnungen.
- Wohnungs-Rechtsschutz
Der Wohnungsrechtsschutz kann für Mieter einer Wohnung/eines Hauses oder für Besitzer eines Hauses/ einer Eigentumswohnung beantragt werden. Versichert sind zum Beispiel Rechtsfälle aufgrund von Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen oder Streitigkeiten mit Nachbarn.
- Privat-Rechtsschutz
Unter diesen Punkt fallen Streitigkeiten aus Schadensersatzansprüchen und vor allem aus dem Vertragsrecht. Ebenso zum Beispiel Internet- und Steuer-Rechtsschutz oder Streitigkeiten wegen Ordnungswidrigkeiten.
Details zum Versicherungsumfang der einzelnen Angebote sind im Versicherungsvergleich dargestellt.
Hinweis für Selbstständige: Bitte beachten Sie, dass die angebotenen Rechtsschutztarife (bei allen Kombinationen, bis auf Verkehrsrechtsschutz alleine) in der Regel nur von nicht selbstständig tätigen Personen abgeschlossen werden können.
Unternehmer und Firmen können diese Tarife im Rahmen eines "Firmenrechtsschutzes" beantragen, auch wenn sie nur ihren Privatbereich versichern möchten. Lediglich bei einem Gesamtbruttoumsatz von maximal 10.000 € bis 20.000 € im Jahr (je nach Versicherer), können bei einigen Versicherern die Tarife auch von Selbstständigen beantragt werden (Details im Rechtsschutzversicherung Vergleich).
Rechtsschutz für Grundstücks-/ Wohnungseigentum und Miete
Als Zusatzbaustein zum Privat-, Berufs- oder Verkehrs-Rechtsschutz kann der Wohnungsrechtsschutz für Mieter einer selbst bewohnten Wohnung oder für Eigentümer eines selbst bewohnten
Einfamilienhauses oder einer selbst bewohnten Eigentumswohnung abgeschlossen werden. Es sind dann Rechtsfälle rund um die Wohnung, das Haus oder das Grundstück versichert.
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