Öffentlicher Dienst
Wenn Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind,
geben Sie dies bitte an. Einige Versicherer bieten hierfür günstigere Beiträge.
Verkehrs-Rechtsschutz
für einen PKW/ ein Wohnmobil
In der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist nach § 21 ARB der Versicherungsnehmer mit den auf ihn zugelassenen Fahrzeugen und als Fahrer fremder Fahrzeuge (Fahrer-Rechtsschutz) versichert. Falls eingeschlossen, auch als Fußgänger, Radfahrer und Mitfahrer in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln. Einige Versicherer erweitern den Fußgänger-Rechtsschutz auf die gesamte Familie.
Die Prämie ist für jedes Fahrzeug zu bezahlen. Wenn zwei oder mehr Fahrzeuge vorhanden sind, ist für "Nichtselbstständige" deshalb der Tarif "Verkehrs-Rechtsschutz für die gesamte Familie" oder der "Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz" die günstigere Variante. Für Gewerbetreibende kann der Kompakt-Firmenrechtsschutz günstiger sein.
Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie
Der Verkehrs-Rechtsschutz für alle Kraftfahrzeuge von Lohn- und Gehaltsempfängern
gemäß Klausel 54 zu § 21 ARB kann von Personen abgeschlossen werden, die keine selbstständige berufliche Tätigkeit ausüben. Personen, die
einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit nachgehen, sind versicherbar, wenn der erzielte Umsatz 10.000 bis 15.000 € (je nach
Versicherer) nicht übersteigt. Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang mit dieser selbstständigen Tätigkeit sind in keinem Fall versichert.
Bei den meisten Versicherern gehören zu dem versicherten Personenkreis der Ehegatte (oder Lebenspartner, wenn vereinbart) und minderjährige Kinder
- für den privaten und beruflichen Bereich, mit den auf sie zugelassen Kraftfahrzeugen, als Fahrer und Insasse fremder KFZ
- Alle berechtigten Fahrer oder Insassen der auf den vorgenannten Personenkreis zugelassenen Fahrzeuge
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
Der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz kann von Personen abgeschlossen werden, die keine
selbstständige berufliche Tätigkeit ausüben. Personen, die einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit nachgehen, sind versicherbar, wenn der erzielte
Umsatz (je nach Versicherer) 10.000 bis 15.000 € nicht übersteigt. Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang mit dieser selbstständigen Tätigkeit sind
in keinem Fall versichert.
Familie
Zum versicherten Personenkreis gehören der Versicherungsnehmer, der Ehegatte (oder Lebenspartner, wenn vereinbart) und die minderjährigen Kinder. Die
Mitversicherung volljähriger Kinder ist bei den Versicherern nicht einheitlich geregelt. Meist sind sie bis zu einem bestimmten Alter (oft 25 - 30 Jahre)
mitversichert, vorausgesetzt, dass sie noch in einer Schul- oder Berufsausbildung sind oder noch kein eigenes Einkommen erzielen (je nach Versicherer). Beim Familientarif darf weder der Versicherungsnehmer noch der Partner eine selbstständige Tätigkeit mit einem Umsatz von mehr als 10.000 bis 15.000 € (je nach Versicherer) ausüben.
Single
Zum versicherten Personenkreis gehört nur der Versicherungsnehmer.
Bei einigen Versicherern ist dieser Single-Rechtsschutz bis oder ab einem bestimmten Alter möglich. Bei den Angeboten wird das heutige Alter zugrunde gelegt.
Privat- und Berufs-Rechtsschutz
Der Privat- und Berufs-Rechtsschutz kann von Personen abgeschlossen werden, die keine selbstständige berufliche
Tätigkeit ausüben. Personen, die einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit nachgehen, sind versicherbar, wenn der erzielte Umsatz (je nach Versicherer) 10.000 bis 15.000 ¤ nicht übersteigt (beim Familientarif gilt diese Grenze für den Versicherungsnehmer und dessen Partner). Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang mit dieser selbstständigen Tätigkeit sind in keinem Fall versichert.
Familie
Zum versicherten Personenkreis gehören der Versicherungsnehmer, der Ehegatte (oder Lebenspartner, wenn vereinbart) und die minderjährigen Kinder. Die Mitversicherung
volljähriger Kinder ist bei den Versicherern nicht einheitlich geregelt. Meist sind sie bis zu einem bestimmten Alter (oft 25 - 30 Jahre) mitversichert, vorausgesetzt,
dass sie noch in einer Schul- oder Berufsausbildung sind oder noch kein eigenes Einkommen erzielen (je nach Versicherer).
Single
Zum versicherten Personenkreis gehört nur der Versicherungsnehmer.
Bei einigen Versicherern ist dieser Single-RS bis oder ab einem bestimmten Alter möglich. Bei den Angeboten wird das heutige Alter zugrunde gelegt.
Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz für die ganze Familie
Der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz kann von Personen ab einem bestimmten Alter (Berechnung
erfolgt zum heutigen Alter) abgeschlossen werden, die keine selbstständige berufliche Tätigkeit ausüben. Personen, die einer nebenberuflichen selbstständigen
Tätigkeit nachgehen, sind versicherbar, wenn der erzielte Umsatz (des Versicherungsnehmers und dessen Partners) 10.000 € bis 15.000 € (je nach Versicherer) nicht übersteigt. Rechtsauseinandersetzungen
im Zusammenhang mit dieser selbstständigen Tätigkeit sind in keinem Fall versichert.
Bei dem Rechtsschutztarif für Senioren ist der Berufsrechtsschutz nicht oder nur sehr eingeschränkt versichert. Dieser Tarif ist deshalb für Rentner und
Pensionäre geeignet.
Zum versicherten Personenkreis gehören der Versicherungsnehmer, der Ehegatte (oder Lebenspartner, wenn vereinbart) und die minderjährigen Kinder. Die
Mitversicherung volljähriger Kinder ist bei den Versicherern nicht einheitlich geregelt. Meist sind sie bis zu einem bestimmten Alter (oft 25 - 30 Jahre)
mitversichert, vorausgesetzt, dass sie noch in einer Schul- oder Berufsausbildung sind oder noch kein eigenes Einkommen erzielen (je nach Versicherer).
Der Privat-Rechtsschutz kann von Personen abgeschlossen werden, die keine selbstständige berufliche Tätigkeit
ausüben. Versicherungsnehmer (und gegebenenfalls deren Partner), die einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit nachgehen, sind versicherbar, wenn der erzielte Umsatz 10.000 bis 15.000 ¤ (je nach Versicherer)
nicht übersteigt. Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang mit dieser selbstständigen Tätigkeit sind in keinem Fall versichert.
Familie
Zum versicherten Personenkreis gehören der Versicherungsnehmer, der Ehegatte (oder Lebenspartner, wenn vereinbart) und die minderjährigen Kinder. Die Mitversicherung
volljähriger Kinder ist bei den Versicherern nicht einheitlich geregelt. Meist sind sie bis zu einem bestimmten Alter (oft 25 - 30 Jahre) mitversichert, vorausgesetzt,
dass sie noch in einer Schul- oder Berufsausbildung sind oder noch kein eigenes Einkommen erzielen (je nach Versicherer).
Single
Zum versicherten Personenkreis gehört nur der Versicherungsnehmer.
Bei einigen Versicherern ist dieser Single-RS bis oder ab einem bestimmten Alter möglich. Bei den Angeboten wird das heutige Alter zugrunde gelegt.
Rechtsschutz für Grundstücks-/ Wohnungseigentum und Miete
Als Zusatzbaustein zum Privat-, Berufs- oder Verkehrs-Rechtsschutz kann
der Wohnungsrechtsschutz für Mieter einer selbst bewohnten Wohnung oder für Eigentümer eines selbst bewohnten
Einfamilienhauses oder einer selbst bewohnten Eigentumswohnung
abgeschlossen werden. Es sind dann Streitigkeiten rund um die Wohnung, das Haus oder das Grundstück versichert.
Selbstbeteiligung im Schadensfall
Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung (zum Beispiel in Höhe von 150 ¤) abschließen, zahlen Sie die ersten z.B. 150 ¤ bei jedem Rechtsfall selbst. Theoretisch ist es also besser keine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, allerdings sind in diesem Fall die Beiträge deutlich höher.
Sitemap:
Berufsrechtsschutz
Privatrechtsschutz
Wohnungsrechtsschutz
Gesetzliche Krankenversicherungen
Krankenkassentarife
Krankenversicherung Beamte
Rentenversicherungen
Altersvorsorge
Fondsgebundene Lebensversicherung
Gewässerschadenhaftpflicht
Versicherungstest
Firmenrechtschutzversicherung
Betriebshaftpflicht
Gewerberechtsschutz
Haftpflichtversicherungen
Haushaltsversicherung
Hausratsversicherung
Hausratversicherungen
Pferdehaftpflichtversicherung
private Zusatzkrankenversicherung
Sterbegeldversicherung
Verkehrsrechtsschutz
Privatversicherung
Versicherungsrechner
Vorsorge Versicherungen
Reisekostenrücktrittsversicherung
Auslandsversicherung