Öffentlicher Dienst

Wenn Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, geben Sie dies bitte an. Einige Versicherer bieten hierfür günstigere Beiträge.

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  

Geburtsdatum

Einige Versicherer bieten für bestimmte Lebensalter günstigere Beiträge. Meist für junge Leute unter 26 Jahre, aber teilweise auch für Senioren.

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  

Verkehrs-Rechtsschutz für einen PKW/ ein Wohnmobil

In der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist nach § 21 ARB ist der Versicherungsnehmer mit den auf ihn zugelassenen Fahrzeugen und als Fahrer fremder Fahrzeuge (Fahrer-Rechtsschutz) versichert. Falls eingeschlossen, auch als Fußgänger, Radfahrer und Mitfahrer in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln. Einige Versicherer erweitern den Fußgänger-Rechtsschutz auf die gesamte Familie.

Die Prämie ist für jedes Fahrzeug zu bezahlen. Wenn zwei oder mehr Fahrzeuge vorhanden sind, ist für "Nichtselbstständige" deshalb der Tarif "Verkehrs-Rechtsschutz für die gesamte Familie" oder der "Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz" die günstigere Variante. Für Gewerbetreibende kann der Kompakt-Firmenrechtsschutz günstiger sein.

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  

Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie

Der Verkehrs-Rechtsschutz für alle Kraftfahrzeuge von Lohn- und Gehaltsempfängern gemäß Klausel 54 zu § 21 ARB kann von Personen abgeschlossen werden, die keine selbstständige berufliche Tätigkeit ausüben. Personen, die einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit nachgehen, sind versicherbar, wenn der erzielte Umsatz 10.000 bis 15.000 € (je nach Versicherer) nicht übersteigt. Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang mit dieser selbstständigen Tätigkeit sind in keinem Fall versichert.

Bei den meisten Versicherern gehören zu dem versicherten Personenkreis der Ehegatte (oder Lebenspartner, wenn vereinbart) und minderjährige Kinder

  1. für den privaten und beruflichen Bereich, mit den auf sie zugelassen Kraftfahrzeugen, als Fahrer und Insasse fremder KFZ
  2. Alle berechtigten Fahrer oder Insassen der auf den vorgenannten Personenkreis zugelassenen Fahrzeuge

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz

Der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz kann von Personen abgeschlossen werden, die keine selbstständige berufliche Tätigkeit ausüben. Personen, die einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit nachgehen, sind versicherbar, wenn der erzielte Umsatz (je nach Versicherer) 10.000 bis 15.000 € nicht übersteigt. Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang mit dieser selbstständigen Tätigkeit sind in keinem Fall versichert.

Familie
Zum versicherten Personenkreis gehören der Versicherungsnehmer, der Ehegatte (oder Lebenspartner, wenn vereinbart) und die minderjährigen Kinder. Die Mitversicherung volljähriger Kinder ist bei den Versicherern nicht einheitlich geregelt. Meist sind sie bis zu einem bestimmten Alter (oft 25 - 30 Jahre) mitversichert, vorausgesetzt, dass sie noch in einer Schul- oder Berufsausbildung sind oder noch kein eigenes Einkommen erzielen (je nach Versicherer). Beim Familientarif darf weder der Versicherungsnehmer noch der Partner eine selbstständige Tätigkeit mit einem Umsatz von mehr als 10.000 bis 15.000 € (je nach Versicherer) ausüben.

Single
Zum versicherten Personenkreis gehört nur der Versicherungsnehmer.

Bei einigen Versicherern ist dieser Single-Rechtsschutz bis oder ab einem bestimmten Alter möglich. Bei den Angeboten wird das heutige Alter zugrunde gelegt.

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  

Privat- und Berufs-Rechtsschutz

Der Privat- und Berufs-Rechtsschutz kann von Personen abgeschlossen werden, die keine selbstständige berufliche Tätigkeit ausüben. Personen, die einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit nachgehen, sind versicherbar, wenn der erzielte Umsatz (je nach Versicherer) 10.000 bis 15.000 ¤ nicht übersteigt (beim Familientarif gilt diese Grenze für den Versicherungsnehmer und dessen Partner). Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang mit dieser selbstständigen Tätigkeit sind in keinem Fall versichert.

Familie
Zum versicherten Personenkreis gehören der Versicherungsnehmer, der Ehegatte (oder Lebenspartner, wenn vereinbart) und die minderjährigen Kinder. Die Mitversicherung volljähriger Kinder ist bei den Versicherern nicht einheitlich geregelt. Meist sind sie bis zu einem bestimmten Alter (oft 25 - 30 Jahre) mitversichert, vorausgesetzt, dass sie noch in einer Schul- oder Berufsausbildung sind oder noch kein eigenes Einkommen erzielen (je nach Versicherer).

Single
Zum versicherten Personenkreis gehört nur der Versicherungsnehmer.

Bei einigen Versicherern ist dieser Single-RS bis oder ab einem bestimmten Alter möglich. Bei den Angeboten wird das heutige Alter zugrunde gelegt.

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  

Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz für die ganze Familie

Der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz kann von Personen ab einem bestimmten Alter (Berechnung erfolgt zum heutigen Alter) abgeschlossen werden, die keine selbstständige berufliche Tätigkeit ausüben. Personen, die einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit nachgehen, sind versicherbar, wenn der erzielte Umsatz (des Versicherungsnehmers und dessen Partners) 10.000 € bis 15.000 € (je nach Versicherer) nicht übersteigt. Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang mit dieser selbstständigen Tätigkeit sind in keinem Fall versichert.

Bei dem Rechtsschutztarif für Senioren ist der Berufsrechtsschutz nicht oder nur sehr eingeschränkt versichert. Dieser Tarif ist deshalb für Rentner und Pensionäre geeignet.

Zum versicherten Personenkreis gehören der Versicherungsnehmer, der Ehegatte (oder Lebenspartner, wenn vereinbart) und die minderjährigen Kinder. Die Mitversicherung volljähriger Kinder ist bei den Versicherern nicht einheitlich geregelt. Meist sind sie bis zu einem bestimmten Alter (oft 25 - 30 Jahre) mitversichert, vorausgesetzt, dass sie noch in einer Schul- oder Berufsausbildung sind oder noch kein eigenes Einkommen erzielen (je nach Versicherer).

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  

Privat-Rechtsschutz

Der Privat-Rechtsschutz kann von Personen abgeschlossen werden, die keine selbstständige berufliche Tätigkeit ausüben. Versicherungsnehmer (und gegebenenfalls deren Partner), die einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit nachgehen, sind versicherbar, wenn der erzielte Umsatz 10.000 bis 15.000 ¤ (je nach Versicherer) nicht übersteigt. Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang mit dieser selbstständigen Tätigkeit sind in keinem Fall versichert.

Familie
Zum versicherten Personenkreis gehören der Versicherungsnehmer, der Ehegatte (oder Lebenspartner, wenn vereinbart) und die minderjährigen Kinder. Die Mitversicherung volljähriger Kinder ist bei den Versicherern nicht einheitlich geregelt. Meist sind sie bis zu einem bestimmten Alter (oft 25 - 30 Jahre) mitversichert, vorausgesetzt, dass sie noch in einer Schul- oder Berufsausbildung sind oder noch kein eigenes Einkommen erzielen (je nach Versicherer).

Single
Zum versicherten Personenkreis gehört nur der Versicherungsnehmer.

Bei einigen Versicherern ist dieser Single-RS bis oder ab einem bestimmten Alter möglich. Bei den Angeboten wird das heutige Alter zugrunde gelegt.

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  

Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete

Als Zusatzbaustein zum Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz kann der Rechtsschutz als Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses oder einer selbst bewohnten Eigentumswohnung abgeschlossen werden. Ebenfalls als Mieter oder Pächter einer selbst bewohnten Wohnung.

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  





















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