Was ist versichert


Häufig gestellte Fragen

  Wer ist versichert?

  Welche Risiken sind versichert?

  Welche Haftpflichtrisiken müssen extra versichert werden?

  Was ist im Schadensfall zu tun?

  Kündigungsmöglichkeiten


Frau mit Geldschein
 
Versicherungsumfang in der Privathaftpflicht

Wenn Sie oder eine mitversicherte Person, wie Kinder oder der Partner, andere aus Versehen schädigen und nach dem bürgerlichen Gesetz zu Schadensersatz verpflichtet sind, kann eine Haftpflichtversicherung für den Ersatzanspruch aufkommen.

In der Privathaftpflichtversicherung werden Schäden aus folgenden Bereichen ersetzt:
  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden
  • "Reine" Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausging, sind grundsätzlich ebenfalls versichert. In der Regel sind die Versicherungssummen für solche Schäden etwas geringer. Diese reinen Vermögensschäden kommen allerdings selten vor (Beispiel: man hat ein anderes Fahrzeug zugeparkt, wodurch der andere Fahrer einen Termin verpasst und dadurch nachweislich einen finanziellen Schaden erleidet).
Es wird jedoch nicht für alle Schäden an Dritten geleistet. Entsteht ein Schaden grob fahrlässig oder durch Vorsatz wird der Versicherer leistungsfrei. Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sind nur in wenigen Tarifen eingeschlossen. Mietsachschäden an Hotelzimmern und Wohnungen sind hingegen fast immer mitversichert.

Risikoänderungen während der Vertragslaufzeit müssen dem Versicherer angezeigt werden. Für Haftpflichtrisiken, die im Laufe eines Versicherungsjahres neu hinzukommen, besteht ein Vorsorgeschutz bis zur nächsten Beitragsrechnung, in der zur Meldung neuer Risiken aufgefordert wird.


Deckungserweiterungen:

Die meisten Angebote beinhalten mehrere kostenlose Deckungserweiterungen. Diese können zum Beispiel sein:
  • Abhandenkommen fremder privater Schlüssel und Dienstschlüssel
  • Allmählichkeitsschäden
  • Forderungsausfalldeckung (wenn Sie selbst -Haftpflichtansprüche haben, und der Verursacher nicht zahlen kann)
  • Gefälligkeitsschäden
  • Gewässerschadenhaftpflicht für Kleingebinde (z.B. Benzinkanister für Rasenmäher)
  • Schäden an geliehenen Sachen
  • Schäden durch deliktunfähige Kinder bis 7 Jahre
Welche Risiken die einzelnen Angebote genau beinhalten, ist übersichtlich im Vergleich dargestellt:

Privathaftpflicht Vergleich

 
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