Versicherte Gefahren:
In der Privathaftpflichtversicherung werden folgende Schäden aus folgenden Bereichen ersetzt:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden
- Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden
vorausging, sind mit Ausnahmen und gesonderten (meist kleineren)
Versicherungssummen auch versichert. Solche reine Vermögensschäden
sind jedoch selten (z.B. man hat ein anderes Fahrzeug zugeparkt, wodurch
der andere Fahrer einen Termin verpasst und dadurch nachweislich einen
finanziellen Schaden erleidet).
Nicht alle Schäden werden ersetzt. Hierzu gehören vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführte Schäden und Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen (bis auf
Mietsachschäden an gemieteten Wohnungen und Hotelzimmern, allerdings meist mit
geringeren Deckungssummen).
Risikoänderungen während der Vertragslaufzeit müssen dem Versicherer angezeigt werden. Für Haftpflichtrisiken, die im Laufe eines Versicherungsjahres neu hinzukommen, besteht ein Vorsorgeschutz bis zur nächsten Beitragsrechnung, in der zur Meldung neuer Risiken aufgefordert wird.
Deckungserweiterungen
Die meisten Angeboten beinhalten mehrere kostenlose Deckungserweiterungen. Diese können zum Beispiel sein:
- Abhandenkommen fremder privater Schlüssel und Dienstschlüssel
- Allmählichkeitsschäden
- Forderungsausfalldeckung (Wenn Sie selbst -Haftpflichtansprüche haben und der Verursacher nicht zahlen kann)
- Gefälligkeitsschäden
- Gewässerschadenhaftpflicht für Kleingebinde (z.B. Benzinkanister für Rasenmäher)
- Schäden an geliehenen Sachen
- Schäden durch deliktunfähige Kinder bis 7 Jahre
Welche Risiken die einzelnen Angebote genau beinhalten, ist übersichtlich im Vergleich dargestellt:
|