Wer ist versichert?

Privathaftpflichtversicherung bei ComfortPlan
 

Häufig gestellte Fragen

  Wer ist versichert?

  Welche Risiken sind versichert?

  Welche Haftpflichtrisiken müssen extra versichert werden?

  Was ist im Schadensfall zu tun?

  Kündigungsmöglichkeiten

 
  
Privathaftpflichtversicherung
 

Versicherte Personen

Im Haftpflicht-Versicherungsschutz sind folgende Personen versichert:

1. Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer selbst ist immer versichert. Ob Single oder Familientarif, der im Antrag genannte Versicherungsnehmer ist versichert.


2. Ehegatte oder Lebenspartner
In einem Familientarif ist auch der Ehepartner oder der Lebenspartner mitversichert. Der Lebenspartner muss mit dem Versicherungsnehmer zusammen wohnen und im Antrag namentlich genannt sein.

Wenn Partner neu zusammen ziehen und für beide schon eine Haftpflichtversicherung bestand, kann von der zuletzt abgeschlossenen Versicherung die Aufhebung des Vertrages verlangt werden. Das ist keine Kündigung und es müssen dafür keine Fristen eingehalten werden. Nach Kenntnis des gemeinsamen Versicherungsschutzes hebt der Versicherer ab diesem Datum den zuletzt geschlossenen Vertrag auf.


Nicht versichert sind gegenseitige Ansprüche. Das kann zur Folge haben, dass ein Partner einen Unfall des anderen verursacht. Der Partner selbst wird wahrscheinlich keine Haftpflichtansprüche geltend machen, aber voraussichtlich die Krankenkasse des Verunglückten oder der Arbeitgeber wegen Lohnfortzahlung. Deshalb sollten unverheiratete Paare unbedingt darauf achten, dass in der Privathaftpflicht Regressansprüche von Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern mitversichert sind. In vielen unserer Angebote ist dieses bereits kostenlos mitversichert.


3. Kinder
Sofern ein Familientarif beantragt wurde, sind die Kinder des Versicherungsnehmers oder des Lebenspartners mitversichert. Bei einem Singletarif sind Kinder NICHT versichert.

Die Mitversicherung der Kinder endet, wenn Sie volljährig geworden sind und sich nicht mehr in einer Schul- oder Berufausbildung befinden. Wurde das Studium oder die Ausbildung nicht schnellstmöglich nach der Schule begonnen, besteht kein Versicherungsschutz mehr, auch nicht für eine Zweitausbildung oder ein Zweitstudium.


4. Hauspersonal
Falls Sie in Ihrem Haushalt ein Kindermädchen, eine Putzfrau oder anderes Personal beschäftigt haben, sind Schäden, die das Personal anderen Personen zufügt ebenfalls versichert.


5. Andere Personen
Wenn außer dem Partner und Kindern noch weitere Personen im Haushalt leben (zum Beispiel die Eltern), sollten Sie diese einfach in Ihre Privathaftpflichtversicherung einschließen. Das ist viel billiger, als wenn die Eltern eine eigene Versicherung fortführen müssen. Einige unsere Angebote schließen die Mitversicherung der Eltern sogar kostenlos ein.


Die vorstehende Aufzählung der versicherten Personen gilt für die meisten Privathaftpflicht-Tarife. Im Einzelfall können die Tarife aber auch Einschränkungen oder Erweiterungen vorsehen. In unserem Vergleich sind jedoch nicht nur die Beiträge aufgeführt, sondern die Tarifdetails sind übersichtlich aufgelistet. Die Leistungen der verschiedenen Angebote können also sehr gut verglichen werden und wenn Sie auch mal das Kleingedruckte sehen möchten, finden Sie im Vergleich zum jedem Tarif die Original-Versicherungsbedingungen.


  
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