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| Versicherte Personen |
zum Versicherungsvergleich |
Tierhalter haften für alle Schäden, die ihr Tier anderen zufügt. Gegen diese unbegrenzt hohe Ersatzpflicht sollte man sich mit einer Pferdehaftpflichtversicherung schützen.
Allein schon die Haltung der Tiere stellt nach dem Gesetz eine Gefahr dar (Gefährdungshaftung), sodass der Tierhalter auch ohne Verschulden für Schäden haftet.
Es kann auch zu Problemen mit Reitbeteiligungen und Fremdreitern kommen. Das Pferd kann sowohl Dritte schädigen, wie auch den Fremdreiter selbst. Schäden an Dritten sind bei fast allen Tarifen versichert (manchmal muss eine Reitbeteiligung namentlich genannt werden).
Weniger bekannt ist, dass der Tierhüter oder dessen Krankenkasse Schadenersatz von Ihnen verlangen kann, wenn er selbst einen Schaden durch Ihr Pferd erleidet (z.B. Knochenbruch nach Sturz beim Reiten). Vor solchen Ansprüchen können Sie sich mit einem entsprechenden Deckungseinschluss (siehe Tarife mit einem grünem Haken in den Tarifdetails des Vergleichs) und mit einer Haftungsverzichtserklärung (ohne Gewähr auf Vollständigkeit) schützen. Darin erklärt Ihre Reitbeteiligung, dass sie sich der reit-typischen Risiken bewusst ist und keinen Regress nimmt, wenn sie selbst verletzt wird.
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In unserem Vergleich finden Sie viele günstige Tarife mit empfehlenswertem Versicherungsschutz. Zum Beispiel bei den Angeboten der HKD, Janitos oder des Volkswohlbundes sind Eigenschäden von Fremdreitern kostenlos mitversichert.
Pferdehaftpflicht Vergleich |
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