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| Welche Schäden sind versichert |
Bei der Gewässerschadenhaftpflicht sind Schadenzahlungen aus folgenden Risiken abgedeckt:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden als Folge von Personen- oder Sachschäden
- Reine Vermögensschäden sind bei der Öltankhaftpflicht ebenso versichert.
Das bedeutet, dass bei Austritt der gewässergefährdenden Flüssigkeiten oder Stoff ein Schaden an einer Person, einer Sache oder an Vermögen aufgetreten sein muss, damit die Versicherung leistet. Eigenschäden, wie zum Beispiel die Kosten eines defekten Tanks, sind nicht versichert.
Die Deckungssummen und Preise der verschiedenen Angebote sind in unserem Vergleich übersichtlich aufgelistet. Außerdem sind die Versicherungsbedingungen mit sämtlichen Vertragsdetails abrufbar. Der Antrag kann unkompliziert elektronisch abgeschickt werden.
Öltankhaftpflicht/ Gewässerschadenhaftpflicht Vergleich
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