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| Sicherheit für Öltankbesitzer |
zum Angebot |
Besitzer eines Hauses mit Öltank können für alle
daraus entstehenden Schäden verantwortlich gemacht werden. Dabei ist es egal, ob
Sie die Immobilie mit dem Tank selbst nutzen oder vermieten.
Auch Mieter können für Gewässerschäden
verantwortlich sein, wenn Ihnen die Nutzung
eines Öltanks zusammen mit einem
gemieteten Haus überlassen wurde.
Wichtig ist, dass ein Öltank regelmäßig
gewartet wird. Kommt es trotz aller
Vorsichtsmaßnahmen zum Schaden,
haftet der Betreiber gesetzlich mit seinem
gesamten Vermögen. Dabei ist es unerheblich,
ob der Tankbesitzer oder ein Anderer
den Schaden verursacht hat.
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Die Höhe der Schadenersatzkosten ist nicht vorhersehbar (Grundwasser-, oder
Gewässerverunreinigung, Erdaushub, Errichtung von Sperren, usw.). Deshalb sollte
eine Öltankhaftpflicht selbstverständlich sein.
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Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für den Besitz oder
das Betreiben eines Öltanks für die im Versicherungsschein beschriebene
Tankanlage. Anzugeben ist das Fassungsvermögen und die Lage (ober-
oder unterirdisch).
Schadenersatzansprüche für eine drohende oder eingetretene
Wasserverschmutzung. Dazu gehören alle Kosten die entstehen, um
Grundwasser, Gewässer und Erdreich zu reinigen. |
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