Jeder Besitzer eines "Behälters" oder Tanks kann verantwortlich gemacht werden, wenn aus diesem Flüssigkeiten oder Stoffe austreten, die einen Fluss, See, das Grundwasser oder ähnlich verunreinigen. Der Grund des Austritts ist dabei nicht entscheidend (falls man ihn nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz), denn es haftet grundsätzlich der Besitzer des Tanks. Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollte der Tank regelmäßig von einem Spezialisten gewartet werden.
Typischerweise werden mit dieser Gewässerschadenhaftpflicht Öltanks versichert, weshalb Sie allgemein auch Öltankhaftpflichtversicherung genannt wird.
Der Beitrag richtet sich nach der Größe des Tanks und danach, ob dieser Ober- oder Unterirdisch liegt. Die Haftpflicht für Kleingebinde ist in einigen Privathaftpflicht- Angeboten enthalten, in dem Fall jedoch nur wenn bestimmte Höchstgrenzen (maximale Literzahl und/oder Kilogramm) nicht überschritten werden. |
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Die Höhe der Entschädigungssumme und die Preise der einzelnen Angebote sind im Versicherungsvergleich aufgeführt:
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