Im Gegensatz zur Krankenzusatzversicherung kann eine private Krankenvollversicherung nicht von jedem abgeschlossen werden. Folgende Berufsgruppen können den privaten Schutz beantragen:
Selbstständige und freiberuflich Tätige
Selbstständige und Freiberufler, wie zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater sind nicht verpflichtet einer gesetzlichen Krankenkasse beizutreten und können sich privat versichern.
Als selbstständig gelten auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, wenn sie an der Gesellschaft beteiligt und bestimmend sind.
Es gibt zahlreiche private Krankenversicherer mit jeweils noch zahlreicheren Tarifvarianten. Wir helfen Ihnen kostenlos dabei ein geeignetes Angebot zu finden:
Private Krankenversicherung Vergleich
Beamte
Beamte erhalten von ihrem Dienstherren, wie zum Beispiel der Landes- oder Kommunalbehörde, eine Krankheitskosten-Beihilfe. Die restlichen (nicht erstatteten) Kosten können preiswert mit speziellen "Beihilfe-Tarifen" versichert werden.
Private Krankenversicherung für Beamte
Höherverdienende Angestellte
Die Möglichkeiten für Angestellte mit einem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze in eine private Krankenversicherung zu wechseln haben sich in den letzten Jahren verschlechtert. Mittlerweile muss man drei Jahren lang über 48.150 € im Jahr verdient haben, um nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtig zu sein.
Für diejenigen, die weniger als die Versicherungspflichtgrenze verdienen, kommt eine Zusatzversicherung in Frage. In unserem Krankenzusatz Versicherungsvergleich kann ganz leicht ein günstiger Tarif gewählt werden, mit dem man sich auch als gesetzlich Versicherter wie ein Privatpatient behandeln lassen kann.
Private Krankenversicherung Vergleich
Studenten
Auch manche Studenten können eine private Krankenversicherung abschließen. Ob das für Sie möglich oder sinnvoll ist, ermitteln unsere Experten kostenlos und unverbindlich:
Private Krankenversicherung für Studenten
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