Vergleich für die gesetzliche Krankenversicherung
Ein Versicherungsvergleich für gesetzliche Krankenkassen ist sehr schwierig. Seit der Gesundheitsreform gilt der einheitliche Beitragssatz von zur Zeit 15,5 % für sämtliche gesetzlichen Krankenversicherungen. Somit ist der unterschiedliche Beitragssatz als vordergründiges Unterscheidungskriterium entfallen. Es muss geprüft werden, welche Kassen einen Zusatzbeitrag zum gesetzlich vorgeschriebenen Beitragssatz erheben und welche Kassen Beiträge an Ihre Mitglieder zurück zahlen. Wenn bei Ihnen eine Erhöhung angekündigt ist, sollten Sie einen Krankenkassenwechsel in Erwägung ziehen.
Ein Wechsel ist problemlos möglich. Weitere Hinweise zum Krankenkassenwechsel finden Sie hier. Auf einer extra Seite haben wir umfangreiche Informationen zur Reform der gesetzlichen Krankenkassen zusammengestellt.
Weitere Vergleiche:
Nach wie vor empfehlenswert ist es den Grundschutz der gesetzlichen Versicherung mit einer preiswerten Krankenzusatzversicherung deutlich zu verbessern und sich wie ein Privatpatient behandeln zu lassen:
Private Krankenzusatzversicherung Vergleich
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