| Krankenzusatzversicherung |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
| Benötigen Sie eine gesetzliche Krankenversicherung? |
 |
|
 |
 |
| Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung |
 |
|
 |
 |
|
|
|
Der Gesundheitsfonds bei den gesetzlichen Krankenversicherungen |
Das Vergütungssystem der gesetzlichen Krankenkassen hat sich zum 1.1.2009 grundlegend geändert.
Vor 2009 hat jede Krankenkasse einen individuellen Beitragssatz erhoben und sich darüber selbst finanziert. Krankenkassen, die neu am Markt waren hatten Vorteile wegen der durchschnittlich jüngeren Mitglieder (jüngere Mitglieder = weniger krank = geringere Kosten = geringerer Beitrag als langjährig bestehende Kassen mit älteren Mitgliedern).
|
| |
|
Jetzt erheben die Kassen keinen eigenen Beitrag mehr und erhalten die Zahlungen auch nicht mehr direkt von den Mitgliedern, sondern werden aus dem Gesundheitsfonds finanziert. Die zugeteilten Zahlungen ermitteln sich aus einer komplizierten Formel, die unter anderem die Altersstruktur und Krankheiten der Mitglieder berücksichtigt (Risikostrukturausgleich).
Der Fonds kann als großer Geldtopf verstanden werden, aus dem die Krankenkassen Gelder zugeteilt bekommen (siehe auch Schaubild). Dieser "Topf" wird vor allem durch den gesetzlich vorgeschriebenen, prozentualen Beitrag des Arbeitslohns gespeist, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen.
Die Kassen haben also keinen Einfluss auf die Beitragshöhe und nur einen geringen Einfluss auf die Ihnen zugeteilten Gelder. Wenn die finanziellen Mittel nicht reichen und eine Krankenkasse Verluste erwirtschaftet, hat sie die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent des Monatsgehalts seiner Mitglieder zu erheben. Reicht auch das nicht aus, muss der Staat zusätzliches Geld in den Fonds einzahlen oder den allgemeine Beitragssatz erhöhen. Sparsam wirtschaftende Kassen, können hingegen Ihren Mitgliedern Prämien auszahlen.

|
- Was bedeutet das für Sie?
Ziel der Reform ist es unter anderem, dass die Krankenkassen einen Anreiz bekommen sollen sich mehr um die Gesundheit Ihrer Mitglieder zu kümmern.
Die Mitglieder (Sie) werden in der Regel jedoch einen höheren Beitragssatz in Kauf nehmen und damit monatlich mehr Geld als zuvor an Ihre Krankenkasse zahlen müssen. Die Leistungen bleiben trotz Bemühungen zu 99 % so wie zuvor, da die meisten Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind (im Gesetzbuch SGB V). Wer seinen Versicherungsschutz deutlich aufbessern möchte, sollte eine private Krankenzusatzversicherung beantragen.
Ihre Krankenkasse wird auch verstärkt versuchen Wahltarife anzubieten, zu denen es jedoch einiges zu beachten gilt:
zurück zu den gesetzliche Krankenkassen Detail-Informationen
|
|
|
|