| Informationen zum Krankenkassenwechsel |
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Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel? |
Ein Wechsel lohnt sich für Versicherte, die in ihrer aktuellen Krankenkasse einen hohen Beitragssatz zahlen. Zum Beispiel bei einem Bruttojahreseinkommen von
32.000 Euro sparen Mitglieder mit 14,2% Beitragssatz bei einem Wechsel in eine preiswerte Kasse mit 12,6% Beitragssatz 512 Euro im Jahr.
Wie viel Sie persönlich bei einem Krankenkassenwechsel sparen, sehen Sie auf einen Blick in unserem Krankenkassen Vergleich. Auch wenn Sie Ihren Beitragssatz nicht genau kennen, ist das kein Problem. Geben Sie einfach Ihre jetzige Kasse an und die Ersparnis wird automatisch berechnet.
Die gesparten Beiträge können sinnvoll in eine Zusatzversicherung investiert werden. Mit einer Krankenzusatzversicherung können Sie sich wie ein Privatpatient behandeln lassen.
Sind teure Krankenkassen besser?
Der Versicherungsschutz ist bei jeder gesetzlichen Krankenversicherung unabhängig vom Beitragssatz überwiegend gleich. Jede Kasse bezahlt die notwendigen und wirtschaftlich sinnvollen Behandlungen und Therapiemethoden. Der Gesetzgeber erlaubt diesbezüglich kaum Spielraum.
Wenn Sie also einem Beitragssatz von 12,6% anstelle von 16% haben, muss das kein Nachteil sein. Im Gegenteil: Sie sparen jedes Jahr bares Geld! Manche preiswerte Kassen bieten zudem attraktive Zusatzleistungen an.
Gehen bei einem Krankenkassenwechsel angesparte Beiträge verloren?
Nein. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung keine Altersrückstellungen. Mitglieder die schon lange bei einer Krankenkasse sind zahlen die gleichen Beiträge wie neue Mitglieder.
Ebenso genießt jedes Kassen-Mitglied den gleichen Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Zugehörigkeit.
Können gesetzliche Krankenkassen Risikozuschläge verlangen?
Nein. Dabei ist es egal, ob Sie gesund oder krank sind und welche Leistungen Sie bereits beziehen.
Kann mein Antrag abgelehnt werden?
Nein. Bei Pflichtversicherten unterliegen die gesetzlichen Krankenversicherungen dem so genannten Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass kein Antrag abgelehnt werden darf.
Gibt es Wartezeiten?
Nein. Wartezeiten, wie bei privaten Krankenversicherungen üblich, gibt es bei gesetzlichen Krankenkassen nicht.
Sie haben von der ersten Minute an vollen Versicherungsschutz.
Vergleichen Sie jetzt die Tarife der gesetzlichen Krankenversicherung und sparen jedes Jahr wertvolle Beiträge und/ oder erhöhen Sie Ihren Versicherungsschutz mit einer privaten Zusatzversicherung:
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