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| Informationen zur gesetzlichen Versicherung |
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Gesetzliche Krankenkassen nach der Gesundheitsreform |
Zum 1.1.2009 hat sich in Deutschland das System der gesetzlichen Krankenversicherung grundlegend geändert. Nach Einführung des Gesundheitsfonds können die Krankenkassen ihren Beitragssatz nicht mehr autonom festlegen. Jede Kasse muss den von der Bundesregierung vorgeschriebenen Beitragssatz von ihren Mitgliedern verlangen. Zurzeit liegt dieser Satz bei 14,9 %, von denen die Versicherten für 0,9 % alleine aufkommen müssen. Die restlichen 14 % werden zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Der Beitragssatz ist zum 1.7.2009 wegen des neuen Konjunkturpakets der Bundesregierung abgesenkt worden. Zuvor betrug er 15,5 %.
Ein Krankenkassen Vergleich ist also seit 2009, da der Beitragssatz als Hauptunterscheidungskriterium weggefallen ist, wesentlich schwieriger. Die verschiedenen Krankenkassen versuchen sich vor allem durch folgende drei Möglichkeiten von einander abzugrenzen:
- Durch Zusatzleistungen
- Ca. 95 % der Leistungen sind bei allen Krankenkassen gleich (es werden die medizinisch notwendigen Leistungen bezahlt). Manche Kassen bieten zusätzliche Präventionsleistungen, wie Vorsorge-Kuren oder zertifizierte Gesundheitskurse für Bewegung, Ernährung, Stressreduktion oder Herz-Kreislauf-Beschwerden an. Auch Raucherentwöhnungskuren oder Dienstleistungen für werdende Eltern werden von einigen Krankenversicherungen zusätzlich angeboten.
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- Durch Erhebung eines Zusatzbeitrages oder die Rückzahlung von Prämien
- Den Krankenkassen ist es erlaubt einen zusätzlichen Beitrag von 1 % des Gehalts, maximal jedoch 37,50 € im Monat, zu erheben, wenn sie mit den Beitragseinnahmen aus dem Gesundheitsfonds nicht zu recht kommen.
Andererseits dürfen gut wirtschaftende Kassen (das sind in der Regel solche mit einer jungen Mitgliederstruktur) ihren Mitgliedern maximal 1 % des Beitragssatzes wieder ausschütten.
Aktuell erheben immer mehr Kassen Zusatzbeiträge. Es wird erwartet, dass im nächsten Jahr die meisten Kassen Zusatzbeiträge erheben müssen. Diese Erwartung begründet sich mit geringeren Beitragseinnahmen wegen allgemein sinkender Einkommen, höheren Arbeitslosenzahlen und Kostendruck durch zum Beispiel die Schweinegrippe. 55 der 95 deutschen Kassen wollen in 2010 keinen Zusatzbeitrag erheben.
Den Zeitpunkt einer Beitragsanpassung kann jede Kasse frei wählen. Wird ein Zusatzbeitrag erhoben, steht Ihnen als Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu.
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- Durch Bonusprogramme und Wahltarif
- Zusätzlich zur Beitragsanpassung von maximal einem Prozent dürfen die Krankenkassen so genannte Bonusprogramme und Wahltarife anbieten, an denen die Mitglieder wahlweise teilnehmen können.
Bei einem Bonusprogramm erhält man einen Geldbetrag in Höhe von zum Beispiel 100 Euro im Jahr, wenn man Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen durchführt, an Präventionskursen teilnimmt, nachweislich regelmäßige sportliche Aktivität betreibt und Nichtraucher ist.
Wahltarife stellen in der Regel eine zusätzliche Beitragserstattung in Sicht, wenn man selten oder gar nicht krank wird (Bonus bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen). Gleichzeitig wird jedoch meist eine Selbstbeteiligung/ ein Eigenanteil festgelegt, was bedeutet, dass man die ersten Arztbesuche bis zu einem vorher festgelegten Betrag selber zahlen muss. Nimmt man also doch Leistungen in Anspruch, besteht die Gefahr, dass man insgesamt mehr zahlt, als die anderen Mitglieder der Krankenkasse.
Oft sind Bonusprogramme und Wahltarife auch miteinander gekoppelt. Erfüllt man die Vorgaben des Bonusprogramms nicht, besteht dann auch die Gefahr, dass man die Vorzüge des Wahltarifs nicht mehr in Anspruch nehmen darf.
Beispiel für einen Wahltarif:
Beträgt der Bonus, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden, beispielsweise 300 Euro und der Eigenanteil 500 Euro, können maximal 300 Euro pro Jahr erstattet/ gespart werden. Müssen Sie wider Erwarten ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, entfällt der Bonus. Außerdem müssen Sie bis zur vereinbarten Selbstbeteiligungs-Höhe die Arzt-Rechnungen selbst bezahlen. Es besteht also die Gefahr von Zuzahlungen bis zu 500 Euro und damit einer Schlechterstellung im Gegensatz zu den anderen Krankenkassenmitgliedern.
Diese neuen Wahltarife werden neben dem schwer kalkulierbaren Nutzen juristisch aus verschiedenen Gründen überprüft (z.B. aufgrund des Quersubventionierungsverbots), sodass es momentan fraglich ist, wie lange und in welcher Form sie fortbestehen werden. Im Gegensatz zu einer privaten Versicherung haben Sie außerdem keinen Anspruch darauf in einem Wahltarif versichert zu bleiben. Sollten diese Tarife wegfallen, müssen Sie sich wieder in dem Standard-Tarif versichern.
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