Mallorca Deckung und andere Deckungserweiterungen

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Unser online KFZ-Tarif ist sehr preiswert. Dennoch sind im Versicherungsschutz folgende Deckungserweiterungen beitragsfrei enthalten. Das sind auszugsweise:

Mallorca-Deckung

Durch die so genannten "Mallorca-Deckung" werden Schäden ersetzt, die mit einem fremden/ geliehenen Fahrzeug im Ausland verursacht werden.

Diese Zusatzdeckung gilt für den normalen Versicherungsbereich der Kraftfahrtversicherung (Europa und nichteuropäische Staaten gemäß grüner Versicherungskarte) mit folgenden Deckungssummen:
  • 2.500.000 Euro für Personenschäden
  • 500.000 Euro für Sachschäden und
  • 50.000 Euro für Vermögensschäden
Besteht für das fremde Fahrzeug bereits eine Haftpflichtversicherung, ist diese zuerst ersatzpflichtig.

Schäden durch Marderbiss

Im Rahmen der Teilkaskoversicherung sind durch Marderbiss verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen oder Leitungen versichert. Durch einen Marderbiss verursachte Folgeschäden (zum Beispiel ein Schaden am Motor wegen durchgebissenem Kabel) sind allerdings nicht versichert. 

 

Die Schutzbriefleistungen:

Pannen und Unfallhilfe

Hat Ihr Fahrzeug eine Panne, die direkt an Ort und Stelle beseitigt werden kann, werden diese Kosten bis zu 100 Euro ersetzt.

Bergen

Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall geborgen werden, erfolgt eine Kosten-Erstattung bis maximal zur Höhe der Versicherungssumme.

Abschleppen

Muss Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden, erstattet die Versicherung bis zu 150 Euro für diese Leistung.

Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich, werden die Kosten für die Rück- oder Weiterfahrt mit der Bahn in der 1. Klasse erstattet. Bei Entfernungen unter 1.200 km muss die 2. Klasse genutzt werden.

Taxikosten werden bis 25 Euro erstattet.

Übernachtung

Müssen Sie aufgrund des ausgefallenen Fahrzeugs in einem Hotel übernachten, werden pro Person und Nacht 50 Euro geleistet (maximal drei Tage lang).

Mietfahrzeug

Bei einem Fahrzeugausfall erfolgt eine Kostenbeteiligung an einem Mietwagen in Höhe von 25 Euro pro Tag für maximal sieben Tage.

Fahrzeugtransport

Der Rücktransport eines beschädigten KFZs wird übernommen, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Tagen repariert werden kann. Bei Fahrerausfall auf einer Reise wird die Fahrzeugabholung organisiert und es werden die anfallenden Kosten erstattet.

Verschrottung

Wenn es im Ausland zu einem Totalschaden kommt, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Verschrottung.

Unterstellung

Muss das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne untergestellt werden, erfolgt eine Erstattung der Kosten bis zu 14 Tagen.

Ersatz von Zahlungsmitteln

Sollte im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln/ Geld eine Notsituation entstehen, wird eine Verbindung zur Hausbank hergestellt. Kann diese Verbindung nicht innerhalb eines Tages hergestellt werden, wird ein Darlehen bis 1.500 Euro gewährt.

Krankenrücktransport

Wenn nach einem Unfall ein Rücktransport der versicherten Person medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist, werden die Kosten für Krankenrücktransport getragen.

Die Angaben zum Versicherungsumfang stellen nur einen Auszug dar und sind ohne Gewähr. Der genaue Versicherungsschutz und der Geltungsbereich kann den Versicherungsbedingungen im Tarifrechner entnommen werden.


 

Weitere Deckungserweiterungen

Je nach Tarifauswahl können noch weitere Deckungserweiterungen enthalten sein, wie zum Beispiel die Klausel "grobe Fahrlässigkeit" (d
ie Versicherung leistet bei Kasko-Schäden auch bei grober Fahrlässigkeit) oder "Rabatt-Retter" (Versicherte, die eine Schadenfreiheitsklasse von 25 oder höher haben, werden nach dem ersten Unfall nicht zurück gestuft. Dadurch werden jahrelang Beiträge gespart).


 


  
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