Versicherter Hausrat
Es wird immer der Hausrat insgesamt versichert. Dazu gehören grundsätzlich alle nicht mit dem Gebäude fest verbundenen Teile, also die Gegenstände die theoretisch herausfallen würden, könnte man das Haus auf den Kopf stellen. Das sind zum Beispiel:
- Einrichtungsgegenstände
wie Möbel oder Teppiche
- Gebrauchsgegenstände
wie die Spülmaschine, Bekleidung, Elektronik oder Besteck
- Sachen zum Verbrauch
wie Nahrung oder sonstige Vorräte
- Wertsachen
wie Geld, Schmuck, Aktien oder antike Vasen. Wertsachen werden in der Regel nur bis 20 % - 25 % der Versicherungssumme erstattet. Je nach Tarif oder Sondervereinbarung kann diese Summe erhöht sein.
Hinweis:
Durch besondere Bemerkung im Antrag können auch fest mit dem Haus verbundene Gegenstände wie Küchen im Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Hausratversicherung Vergleich
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