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Für folgende Risiken besteht Versicherungsschutz
Von einem Haus gehen verschiedene Risiken aus. So kann zum Beispiel nach einem Sturm eine Dachpfanne zu Boden fallen und einen Fußgänger zufällig treffen (Personenschaden). Ein solcher Unfall kann je nach Schwere und Dauer der Verletzung hohe Schadensersatzzahlungen nach sich ziehen. Auch, wenn ein Passant im Winter auf dem glatten Gehweg vor oder neben einem Haus ausrutscht und sich verletzt ist der Hauseigentümer dafür verantwortlich und muss Schadensersatz leisten. Die Hausbesitzerhaftpflicht kann allerdings von der Leistung frei werden, wenn der Haus- oder Grundstückseigentümer vorsätzlich etwas unterlässt, wie zum Beispiel den Gehweg grundsätzlich nicht zu streuen, obwohl er vereist ist.
Geht bei einem durch das Haus oder Grundstück verursachten Schaden etwas kaputt, wie zum Beispiel die Fotokamera eines Passanten, der auf dem vereisten Gehweg stürzt, muss ebenfalls Ersatz geleistet werden (Sachschaden).
Reine Vermögensschäden kommen sehr selten vor und Vermögensschäden infolge eines Sach- oder Personenschadens (Beispiel: Passant wird von Dachpfanne getroffen, muss ins Krankenhaus und verpasst seinen Flug) sind über die Deckungssumme für Sach- und Personenschäden abgedeckt.
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