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| Wissenswertes zur Glasversicherung: |
zum Vergleich |
Versicherte Gefahren
Bei einer Glasbruchversicherung leistet der Versicherer dann (wie der Name schon sagt), wenn versichertes Glas, wie zum Beispiel Scheiben, beschädigt werden oder ganz zerbrechen. Beispiele für versicherte Gegenstände können Sie hier nachlesen.
In manchen Tarifen gibt es kostenfreie Leistungserweiterungen, wie die Entschädigung für das vorläufige Schließen von defekten Fenstern.
Nicht versichert sind
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Abdichtungen (Randverbindungen) von Verglasungen undicht werden. Ebenso nicht versichert sind Kratzer an der Oberfläche oder Gegenstände, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits beschädigt sind.
Wenn ein Glas durch Einbruch, Feuer oder Blitzeinschlag beschädigt wird, ist das ebenfalls nicht versichert. Diese Gefahren können mit einer Wohngebäudeversicherung (für die Gebäudeverglasung) oder einer Hausratversicherung (für die Mobiliarverglasung) versichert werden.
Es kann weitere Aus- oder -einschlüsse in den Versicherungsbedingungen geben. Details zeigt der Vergleich:
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