Was wird versichert?
Bei der Glasbruchversicherung wird unterschieden zwischen Gebäude- und Mobiliarverglasungen. Folgendes Glas zählt beispielsweise dazu:
1. Gebäudeverglasungen
Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Duschkabinen oder Sonnenkollektoren
2. Mobiliarverglasungen
Glasscheiben von: Bildern, Schränken, Vitrinen, Öfen, Elektro- oder Gasgeräten
Stand-, Wand- oder Schrankspiegel
Glasplatten
optional: Glaskeramik-Kochflächen und Aquarien
Der genaue Versicherungsumfang geht aus den, im Vergleich hinterlegten, Versicherungsbedingungen hervor. Die Glasbruchversicherung kann einzeln oder in Kombination mit einer Hausratversicherung abgeschlossen werden:
Glasversicherung Vergleich
Hausratversicherung inklusive Glasversicherung
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