Bauart
Ist das Haus nicht massiv (z.B. Stahl- oder Holzfachwerk, Fertighaus), ist eine Berechnung über diese Webseite zurzeit nicht möglich.
Fertighäuser können berechnet werden, wenn die Innen- und Außenwände mit feuerhemmenden Baustoffen versehen sind (z.B. Putz oder Rigipsplatten). In diesem Fall bitte bei Bauart massiv anklicken. Falls Sie eine Gebäudeversicherung beantragen, bitte im Bemerkungsfeld folgende Angaben eintragen: Hersteller und Typ des Fertighauses, Beschreibung der Innen- und Außenwände.
Dachung
Ist die Dachung weich (z.B. vollständige oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh, o.ä.) gibt es nur wenige Versicherer, die dieses Risiko übernehmen. Ein Antrag über unsere Webseite ist jedoch trotzdem möglich.
Baujahr
Einige Versicherer geben Nachlässe bei neuen oder jüngeren Häusern, andererseits evtl. auch Zuschläge bei älteren Häusern. Das Baujahr ist deshalb auf jeden Fall anzugeben.
Falls bei älteren Häusern das Dach neu eingedeckt wurde und die Elektro- und Wasserleitungen erneuert wurden, kann als Baujahr auch das Jahr der vollständigen Sanierung angegeben werden. Im Antrag muss dieses dann im Bemerkungsfeld vermerkt und auch das ursprüngliche Baujahr eingetragen werden.
Befindet sich das Gebäude im Bau, ist das Jahr der voraussichtlichen Bezugsfertigkeit anzugeben. Im Antrag ist zusätzlich im Bemerkungsfeld auch der Monat der voraussichtlichen Bezugsfertigkeit anzugeben.
Wochenend- / Ferienhaus
Auch für Wochenend- und Ferienhäuser finden Sie bei uns günstige Angebote im Vergleich. Es gibt jedoch deutlich weniger Versicherer, die für ein solches Risiko Angebote haben, als bei einem ständig bewohntem Haus.
Betriebe im Gebäude oder innerhalb 10 m Nachbarschaft
Bei Gewerbebetrieben im Gebäude oder innerhalb 10 m Nachbarschaft ist eine Berechnung über diese Webseite zurzeit nicht möglich.
In diesem Fall erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Geben Sie uns bitte dazu die notwendigen Angaben:
Anfrageformular
Gebäude ungenutzt
Ist das Gebäude ganz oder teilweise ungenutzt, ist eine Berechnung über diese Webseite im Augenblick nicht möglich.
Wasserrohre außerhalb des Hauses
Grundsätzlich sind in allen Tarifen Frost und sonstige Bruchschäden sowohl an Wasserzuleitungsrohren, als auch an Abwasserrohren innerhalb des Gebäudes mitversichert. Außerdem sind Zuleitungsrohre versichert, die der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind.
Einige Tarife bieten darüber hinaus (teilweise mit einer geringeren Versicherungssumme) Versicherungsschutz für folgende Rohre:
- Abwasserrohre für die Entsorgung des Hauses, die auf dem Versicherungsgrundstück außerhalb des Gebäudes verlegt sind
- Abwasserrohre für die Entsorgung des Hauses, außerhalb des Versicherungsgrundstücks
- Zuleitungsrohre für die Versorgung des Hauses, außerhalb des Versicherungsgrundstücks
Welche Versicherungen diese Deckungserweiterungen anbieten sehen Sie in den Tarifdetails des Vergleichs.
Überspannungsschäden
Der direkte Blitzschlag ist in der Wohngebäudeversicherung bereits enthalten. Überspannungsschäden, die entstehen, wenn der Blitz in der Nähe eingeschlagen hat, müssen extra eingeschlossen werden.
Wohnfläche
Die Wohnfläche ist dem Kauf-, Mietvertrag oder den Bauunterlagen zu entnehmen, wobei alle zu Wohn-, Gewerbe- oder Hobbyzwecken ausgebaute Flächen zu berücksichtigen sind.
Sind im Ausnahmefall derartige Unterlagen nicht vorhanden, ist die Wohnfläche nach folgenden Bestimmungen zu ermitteln:
Die Wohnfläche ist die Summe der Gesamtgrundfläche aller Räume (Innenmaß ohne Innenwände, kein Abzug für Dachschrägen) des Hauses und der zu Wohn- bzw. Gewerbezwecken genutzten Nebengebäude. Zur Wohnfläche zählen außerdem auch Arbeitszimmer, gewerblich und beruflich genutzte Räume, Hobbyräume und Wintergärten. Bei dieser Berechnungsart zählen Treppen, Balkone, Loggien, Terassen, Garagen, Carports und sonstige nicht ausgebaute Räume nicht zur Wohnfläche.
Unterversicherungsverzicht
Wenn die Versicherungssumme (der so genannte "Wert 1914") korrekt ermittelt wurde, verzichten die Versicherer im Schadensfall auf den Einwand, dass ein zu geringer Gebäudewert angegeben wurde und haften grundsätzlich in unbegrenzter Höhe. Diesen (für Sie als Versicherungsnehmer positiven) Verzicht nennt man auch "Unterversicherungsverzicht".
Die Versicherungssumme gilt als korrekt ermittelt (und es besteht Unterversicherungsverzicht), wenn sie mit Hilfe des Wertermittlungsbogens anhand von Wohnfläche, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes automatisch ermittelt wird. Alternativ kann auch eine anerkannte Schätzung eines Bausachverständigen vorgelegt werden.
Entspricht die Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert und wurde der Unterversicherungsverzicht nicht vereinbart, so werden Schaden nur teilweise/ anteilig erstattet.
Wird der Bauzustand nach Abschluss des Vertrages durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen verändert, so muss dem Versicherer diese Änderung unverzüglich angezeigt werden.
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