Bauart

Ist das Haus nicht massiv (z.B. Stahl- oder Holzfachwerk, Fertighaus), ist eine Berechnung über diese Webseite zur Zeit nicht möglich.

Fertighäuser können berechnet werden, wenn die Innen- und Außenwände mit feuerhemmenden Baustoffen versehen sind (z.B. Putz oder Rigipsplatten). In diesem Fall bitte bei Bauart massiv anklicken. Falls Sie eine Gebäudeversicherung beantragen, bitte im Bemerkungsfeld folgende Angaben eintragen: Hersteller und Typ des Fertighauses, Beschreibung der Innen- und Außenwände.

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  

Dachung

Ist die Dachung weich (z.B. vollständige oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh, o.ä.) gibt es nur wenige Versicherer, die dieses Risiko übernehmen. Ein Antrag über unsere Webseite ist jedoch trotzdem möglich.

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  

Baujahr

Einige Versicherer geben Nachlässe bei neuen oder jüngeren Häusern, andererseits evtl. auch Zuschläge bei älteren Häusern. Das Baujahr ist deshalb auf jeden Fall anzugeben.

Falls bei älteren Häusern das Dach neu eingedeckt wurde und die Elektro- und Wasserleitungen erneuert wurden, kann als Baujahr auch das Jahr der vollständigen Sanierung angegeben werden. Im Antrag muss dieses dann im Bemerkungsfeld vermerkt und auch das ursprüngliche Baujahr eingetragen werden.

Befindet sich das Gebäude im Bau, ist das Jahr der voraussichtlichen Bezugsfertigkeit anzugeben. Im Antrag ist zusätzlich im Bemerkungsfeld auch der Monat der voraussichtlichen Bezugsfertigkeit anzugeben.

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  

Wochenend- / Ferienhaus

Bei einem Wochenend- oder Ferienhaus ist eine Berechnung über diese Webseite zur Zeit nicht möglich.

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  

Betriebe im Gebäude oder innerhalb 10 m Nachbarschaft

Bei Gewerbebetrieben im Gebäude oder innerhalb 10 m Nachbarschaft ist eine Berechnung über diese Webseite zur Zeit nicht möglich.

In diesem Fall erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Geben Sie uns bitte dazu die notwendigen Angaben: Anfrageformular

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  

Gebäude ungenutzt

Ist das Gebäude ganz oder teilweise ungenutzt, ist eine Berechnung über diese Webseite zur Zeit nicht möglich.

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  

Wasserzu- und Ableitungsrohre außerhalb des Hauses

Frost- und Bruchschäden an weiteren Rohren außerhalb des Gebäudes sowie außerhalb des Versicherungsgrundstückes können auf Wunsch mitversichert werden.

Die Versicherungssumme ist meist begrenzt. Einzelheiten finden Sie im Angebot unter "Erweiterte Deckung".

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  

Überspannungsschäden

Der direkte Blitzschlag ist in der Wohngebäudeversicherung bereits enthalten. Überspannungsschäden, die entstehen, wenn der Blitz in der Nähe eingeschlagen hat, müssen extra eingeschlossen werden.

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  

Wohnfläche

Die Wohnfläche ist dem Kauf-, Mietvertrag oder den Bauunterlagen zu entnehmen, wobei alle zu Wohn-, Gewerbe- oder Hobbyzwecken ausgebaute Flächen zu berücksichtigen sind.

Sind im Ausnahmefall derartige Unterlagen nicht vorhanden, ist die Wohnfläche nach folgenden Bestimmungen zu ermitteln:

Die Wohnfläche ist die Summe der Gesamtgrundfläche aller Räume (Innenmaß ohne Innenwände, kein Abzug für Dachschrägen) des Hauses und der zu Wohn- bzw. Gewerbezwecken genutzten Nebengebäude. Zur Wohnfläche zählen außerdem auch Arbeitszimmer, gewerblich und beruflich genutzte Räume, Hobbyräume und Wintergärten. Bei dieser Berechnungsart zählen Treppen, Balkone, Loggien, Terassen, Garagen, Carports und sonstige nicht ausgebaute Räume nicht zur Wohnfläche.

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  





















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