Einige Versicherer geben Nachlässe bei neuen oder jüngeren Häusern, andererseits evtl. auch Zuschläge bei älteren Häusern. Das Baujahr ist deshalb auf jeden Fall anzugeben.
Falls bei älteren Häusern das Dach neu eingedeckt wurde und die Elektro- und Wasserleitungen erneuert wurden, kann als Baujahr auch das Jahr der vollständigen Sanierung angegeben werden. Im Antrag muss dieses dann im Bemerkungsfeld vermerkt und auch das ursprüngliche Baujahr eingetragen werden.
Befindet sich das Gebäude im Bau, ist das Jahr der voraussichtlichen Bezugsfertigkeit anzugeben. Im Antrag ist zusätzlich im Bemerkungsfeld auch der Monat der voraussichtlichen Bezugsfertigkeit anzugeben.
Die Versicherungssumme ist meist begrenzt. Einzelheiten finden Sie im Angebot unter "Erweiterte Deckung".
Sind im Ausnahmefall derartige Unterlagen nicht vorhanden, ist die Wohnfläche nach folgenden Bestimmungen zu ermitteln:
Die Wohnfläche ist die Summe der Gesamtgrundfläche aller Räume (Innenmaß ohne Innenwände, kein Abzug für Dachschrägen) des Hauses und der zu Wohn- bzw. Gewerbezwecken genutzten Nebengebäude. Zur Wohnfläche zählen außerdem auch Arbeitszimmer, gewerblich und beruflich genutzte Räume, Hobbyräume und Wintergärten. Bei dieser Berechnungsart zählen Treppen, Balkone, Loggien, Terassen, Garagen, Carports und sonstige nicht ausgebaute Räume nicht zur Wohnfläche.
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