Bauart
Ist das Haus nicht massiv gebaut, ist eine Berechnung zur Zeit nur für Fertighäuser mit feuerhemmenden Außenwänden möglich. Bitte geben Sie in diesem Fall im Bemerkungsfeld des Antrags den Hersteller und Typ Ihres Fertighauses an, sowie eine Information zu den Innen- und Außenwänden.
Dachung
Ist die Dachung weich (z.B. vollständige oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh, o.ä.) gibt es nur wenige Versicherer, die dieses Risiko übernehmen. Ein Antrag über unsere Webseite ist jedoch trotzdem möglich.
Baujahr
Einige Versicherer geben Nachlässe bei neuen oder jüngeren Häusern, andererseits evtl. auch Zuschläge bei älteren Häusern.
Falls bei älteren Häusern das Dach neu eingedeckt wurde und die Elektro- und Wasserleitungen erneuert wurden, kann als Baujahr auch das Jahr der vollständigen Sanierung angegeben werden. Im Antrag muss dieses dann im Bemerkungsfeld vermerkt und auch das ursprüngliche Baujahr eingetragen werden.
Befindet sich das Gebäude im Bau, ist das Jahr der voraussichtlichen Bezugsfertigkeit anzugeben. Im Antrag bitte dann zusätzlich im Bemerkungsfeld auch den Monat der voraussichtlichen Bezugsfertigkeit angeben.
Versicherungsort
Die meisten Versicherer setzen je nach Postleitzahl-Region unterschiedliche Beiträge fest. So werden beispielsweise für Regionen, in denen sich historisch viele Sturmschäden ereignet haben, teilweise höhere Beiträge für die Gebäudeversicherung angesetzt.
Gebäude, die nicht ständig bewohnt werden (Wochenend-/ Ferienhäuser), beziehungsweise die länger als 60 Tage im Jahr nicht bewohnt sind, können derzeit nicht beantragt werden.
Auch bei Gewerbebetrieben im Gebäude oder innerhalb zehn Meter Nachbarschaft, kann derzeit kein Antrag gestellt werden. In diesem Fall lassen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot erstellen: Anfrageformular
Wasserrohre außerhalb des Hauses
Grundsätzlich sind in allen Tarifen Frost und sonstige Bruchschäden sowohl an Wasserzuleitungsrohren, als auch an Abwasserrohren innerhalb des Gebäudes mitversichert. Außerdem sind Zuleitungsrohre versichert, die der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind.
Einige Tarife bieten darüber hinaus (teilweise mit einer geringeren Versicherungssumme) Versicherungsschutz für folgende Rohre:
- Abwasserrohre für die Entsorgung des Hauses, die auf dem Versicherungsgrundstück außerhalb des Gebäudes verlegt sind
- Abwasserrohre für die Entsorgung des Hauses, außerhalb des Versicherungsgrundstücks
- Zuleitungsrohre für die Versorgung des Hauses, außerhalb des Versicherungsgrundstücks
Welche Versicherungen diese Deckungserweiterungen anbieten sehen Sie in den Tarifdetails des Vergleichs.
Überspannungsschäden
Der direkte Blitzschlag ist in der Wohngebäudeversicherung bereits enthalten. Überspannungsschäden, die entstehen, wenn der Blitz in der Nähe eingeschlagen hat, müssen extra eingeschlossen werden.
Wohnfläche
Hierzu gehören alle Flächen, die zu Wohn-, Hobby- oder Gewerbezwecken ausgebaut sind. Die Wohnfläche kann dem Mietvertrag oder dem Bau-/ Kaufvertrag des Hauses entnommen werden.
Sind im Ausnahmefall derartige Unterlagen nicht vorhanden, ist die Fläche nach folgenden Bestimmungen zu ermitteln:
Die Wohnfläche ist die Summe der Grundfläche aller Räume (das Innenmaß, ohne Wände und ohne Abzug für Dachschrägen) des Hauses und der zu Wohn- oder Gewerbezwecken genutzten Nebengebäude. Dazu zählen außerdem gewerblich und beruflich genutzte Räume (Arbeitszimmer), Wintergärten oder Hobbyräume. Nicht zur Wohnfläche zählen Räume, die nicht zu Wohnzwecken ausgebaut sind, wie beispielsweise Treppen, Terrassen, Balkone oder Garagen und Carports.
Unterversicherungsverzicht
Wenn die Versicherungssumme (der so genannte "Wert 1914") korrekt ermittelt wurde, verzichten die Versicherer im Schadensfall auf den Einwand, dass ein zu geringer Gebäudewert angegeben wurde und haften grundsätzlich in unbegrenzter Höhe. Diesen (für Sie als Versicherungsnehmer positiven) Verzicht nennt man auch "Unterversicherungsverzicht".
Die Versicherungssumme gilt als korrekt ermittelt (und es besteht Unterversicherungsverzicht), wenn sie mit Hilfe des Wertermittlungsbogens anhand von Wohnfläche, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes automatisch ermittelt wird. Alternativ kann auch eine anerkannte Schätzung eines Bausachverständigen vorgelegt werden.
Entspricht die Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert und wurde der Unterversicherungsverzicht nicht vereinbart, so werden Schäden nur teilweise/ anteilig erstattet.
Wird der Bauzustand nach Abschluss des Vertrages durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen verändert, so muss dem Versicherer diese Änderung unverzüglich angezeigt werden.
Versicherungssumme
Das Thema Versicherungssumme ist in der Gebäudeversicherung erklärungsbedürftig:
In der Regel wird ein versicherungstechnischer Wert des Jahres 1914 in Mark "M" ermittelt, welcher sich nicht verändert. Der Wert der "aktuellen Versicherungssumme" kann sich verändern, da dieser ein Produkt des "Wert 1914" und eines laufend geänderten Anpassungsfaktors ist.
Wird das Haus durch automatische Ermittlung mit Hilfe des Wertermittlungsbogens bestimmt, gilt der Wert 1914 als korrekt ermittelt und der so genannte Unterversicherungsverzicht ist vereinbart. Das bedeutet, dass der Versicherer im Schadensfall keine Abzüge aufgrund eines zu gering bewerteten Gebäudes vornehmen kann. Es ist dann der ortsübliche Neubauwert versichert und die Versicherung haftet grundsätzlich für alle versicherten Schäden ohne betragsmäßige Begrenzung, unabhängig von dem Wert der "aktuellen Versicherungssumme".
Werden nachträglich bauliche Veränderungen vorgenommen, müssen diese angezeigt werden, damit der Gebäudewert weiterhin richtig ermittelt bleibt.
Sitemap:
Versicherungsvergleiche
Familienversicherung
Kapitallebensversicherung
Bauzeitversicherung
Diensthaftpflicht
Fondsgebundene Rentenversicherung
Versicherungsschutz
Autoversicherungsvergleich
Bauleistungsversicherung
Bauwesenversicherung
Fahrradversicherung
Feuerversicherung
Versicherungen Berufsanfänger
Versicherung
Versicherungsbedingungen
Dienstunfähigkeitsversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
KFZ Direktversicherung
Unfallversicherung Vergleich
Auto Versicherungen / Doppelkarte
Private Krankenkassen
Riester Rente
Betriebskrankenkassen
Gesetzliche Krankenkasse
Pflegetagegeldversicherung
Rechtschutzversicherung
Privathaftpflicht