Die Versicherungssumme sollte bei der Gebäudeversicherung dem aktuellen Neuwert entsprechen, damit im Schadensfall
Reparaturen in voller Höhe ersetzt werden oder bei einem Totalschaden das Gebäude ohne
Abzüge im ursprünglichen Zustand wieder aufgebaut werden kann.
Deshalb ist es wichtig, dass der Versicherer von vornherein den so genannten Unterversicherungsverzicht zur Gebäudeversicherung
gewährt. Dies setzt voraus, dass die Versicherungssumme nach einem der nachfolgend
genannten 3 Verfahren gebildet wird:
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- Berechnung nach Wohnfläche und Ausstattungsmerkmalen gemäß dem Fragebogen zur Wertermittlung (mit unserem Datenerfassungs- Formular zum Vergleich leicht möglich).
- Gutachten eines vom Versicherer anerkannten Bausachverständigen
- Umrechnung aus dem Gebäudeneuwert. Nur möglich, wenn komplette Unterlagen über die Baukosten vorliegen (auch Eigenleistungen, Einbauten, Anbauten, Architekten- und Statiker Gebühren, Gebühren der Baubehörden)
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Am unkompliziertesten ist die automatische Ermittlung (Variante 1).
Es empfiehlt sich nicht, die Versicherungssumme zu schätzen oder beispielsweise aus einer alten Versicherungspolice abzulesen. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass Ihr Gebäude unterversichert ist und im Schadensfall Abzüge bei der Entschädigungsleistung vorgenommen werden.
Werden nach der Summenermittlung Neu-, Um- oder Anbauten durchgeführt, muss dies
der Gebäudeversicherung zwecks Anpassung der Versicherungssumme gemeldet werden.
Gebäudeversicherung Vergleich
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