Die Versicherungssumme sollte dem aktuellen Neuwert des Hauses entsprechen, damit im Schadensfall Reparaturen komplett erstattet werden oder bei einer totalen Beschädigung des Hauses (zum Beispiel nach einem Feuer) der Wiederaufbau uneingeschränkt bezahlt wird. Wenn eine Gebäudeversicherung besteht, sollte der Neuwert automatisch/ gleitend angepasst werden, sobald sich der Baupreisindex ändert.
Beim Neuabschluss und auch beim Versicherungswechsel ist es entscheidend, dass der so genannte Unterversicherungsverzicht vereinbart ist. Dieser Passus schützt vor einer zu geringen Deckungssumme und sorgt dafür, dass Sie im Schadensfall keine Abzüge in der Leistung hinnehmen müssen. Damit eine Versicherungsgesellschaft den Unterversicherungsverzicht gewährt, muss die Gebäudeversicherungssumme nach einem der folgenden drei Verfahren gebildet werden:
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- Berechnung nach Wohnfläche und Ausstattungsmerkmalen gemäß dem Fragebogen zur Wertermittlung (mit unserem Datenerfassungs- Formular zum Vergleich leicht möglich).
- Gutachten eines vom Versicherer anerkannten Bausachverständigen
- Umrechnung aus dem Gebäudeneuwert. Nur möglich, wenn komplette Unterlagen über die Baukosten vorliegen (auch Eigenleistungen, Einbauten, Anbauten, Architekten- und Statiker Gebühren, Gebühren der Baubehörden)
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Am unkompliziertesten ist die automatische Ermittlung (Variante 1).
Es empfiehlt sich nicht, die Gebäudeversicherungssumme zu schätzen oder beispielsweise aus einer alten Versicherungspolice abzulesen. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass Ihr Gebäude unterversichert ist und im Schadensfall Abzüge bei der Entschädigungsleistung vorgenommen werden.
Werden nach der Summenermittlung Neu-, Um- oder Anbauten durchgeführt, muss dies der Gebäudeversicherung zwecks Summenanpassung gemeldet werden.
Gebäudeversicherung Vergleich
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