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| Firmenrechtsschutzversicherung/ Rechtsschutz für Selbstständige |
Die Rechtsschutzversicherer unterscheiden zwischen Tarifen für nichtselbstständige Personen und Tarifen für Gewerbetreibende und Freiberufler. Das bedeutet, dass Selbstständige auch den Rechtsschutz für den Privatbereich nach anderen Tarifen beantragen müssen. Haben Selbstständige aus irgendwelchen Gründen Tarife für "Nichtselbstständige" beantragt, kann der Versicherungsschutz entfallen, auch wenn die Beiträge regelmäßig bezahlt wurden.
Oft wollen Selbstständige auch nur den privaten Rechtsschutz abdecken, die Tarife sind jedoch meist deutlich teurer als die für Nichtselbstständige.
Wir haben die ideale Lösung für Sie:
Unsere Kompakt-Firmenrechtsschutzversicherung leistet bei Berufs-, Verkehrs-, Privat- und auf Wunsch auch bei Wohnungs-Streitigkeiten im betrieblichen und im privaten Bereich des Geschäftsführers/Inhabers und seiner Familie. Der Beitrag ist kaum höher als für den Privatrechtsschutz von Nichtselbstständigen und kann meistens darüber hinaus steuerlich abgesetzt werden.
In unserem Vergleich finden Sie Top-Angebote nach Ihren Vorgaben:
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