|
Zum 01.01.2009 ist das System der deutschen Krankenversicherung neu
geregelt worden. Davon sind nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen,
sondern auch die privaten Krankenversicherungen betroffen.
Unter anderem wurde ein Basistarif eingeführt, der im Umfang
dem gesetzlichen Schutz entspricht. Dieser Tarif wird von allen
privaten Krankenversicherungsgesellschaften angeboten. Es
dürfen keine Anträge abgelehnt werden
(Kontrahierungszwang), auch nicht von kranken- oder nicht versicherten
Personen. Leistungskürzungen oder Risikozuschläge
dürfen auch bei bereits bestehenden Krankheiten nicht erhoben
werden.
In einen solchen Tarif können auch Versicherte anderer
privater Krankenversicherungen wechseln und dabei unter Umständen einen Teil
Ihrer Altersrückstellungen mitnehmen.
Zum Basistarif stellen sich viele weitere Fragen, wie zum Beispiel, ob
die Leistungen vollständig identisch zur gesetzlichen
Krankenversicherung sind. Besonders interessant ist der monatliche
Beitrag, der nicht wie in der gesetzlichen Versicherung
einkommensabhängig ist, sondern sich nach Eintrittsalter und
Geschlecht unter Berücksichtigung von Höchstgrenzen
richtet.
Eine individuelle Beratung bieten Ihnen unsere qualifizierten
Krankenversicherungsexperten. Lassen Sie auch prüfen, ob ein
"normaler" Privat-Tarif mit vertraglich garantierten Leistungen
lohnens- oder empfehlenswert für Sie ist:
|