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| Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung |
Zum 01.01.2009 ist das System der deutschen Krankenversicherung neu geregelt worden. Davon sind nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen, sondern auch die privaten Krankenversicherungen betroffen.
Unter anderem wurde ein Basistarif eingeführt, der im Umfang dem gesetzlichen Schutz entspricht. Dieser Tarif wird von allen privaten Krankenversicherungsgesellschaften angeboten. Es dürfen keine Anträge abgelehnt werden (Kontrahierungszwang), auch nicht von kranken- oder nicht versicherten Personen. Leistungskürzungen oder Risikozuschläge dürfen auch bei bereits bestehenden Krankheiten nicht erhoben werden.
In einen solchen Tarif können auch Versicherte anderer privater Krankenversicherungen wechseln und dabei unter Umständen einen Teil Ihrer Altersrückstellungen mitnehmen.
Zum Basistarif stellen sich viele weitere Fragen, wie zum Beispiel, ob die Leistungen vollständig identisch zur gesetzlichen Krankenversicherung sind. Besonders interessant ist der monatliche Beitrag, der nicht wie in der gesetzlichen Versicherung einkommensabhängig ist, sondern sich nach Eintrittsalter und Geschlecht unter Berücksichtigung von Höchstgrenzen richtet.
Eine individuelle Beratung bieten Ihnen unsere qualifizierten Krankenversicherungsexperten. Lassen Sie auch prüfen, ob ein "normaler" Privat-Tarif mit vertraglich garantierten Leistungen lohnens- oder empfehlenswert für Sie ist:
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